zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 20

1 Dann redete Gott. Er sagte: (5. Mose 5.6) (Matthäus 5.17) 2 "Ich bin Jahwe, dein Gott! Ich habe dich aus dem Sklavenhaus Ägyptens befreit. 3 Du wirst keine anderen Götter vor mich stellen! (5. Mose 6.4-5) (1. Korinther 8.6) 4 Du wirst dir kein Götterbild machen, kein Abbild von irgendetwas im Himmel, auf der Erde oder im Meer! (3. Mose 26.1) (5. Mose 27.15) (Psalm 97.7) (Jesaja 40.18) (Römer 1.23) 5 Wirf dich niemals vor ihnen nieder und verehre sie auf keinen Fall! Denn ich, Jahwe, ich, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott. Wer mich verachtet und beiseite stellt, bei dem verfolge ich die Schuld der Väter noch bis zur dritten und vierten Generation. (2. Mose 34.7) (Jeremia 31.29-30) (Hesekiel 18.2-3) (Hesekiel 18.20) 6 Doch wer mich liebt und meine Gebote hält, dem schenke ich meine Gunst auf tausend Generationen hin. 7 Du wirst den Namen Jahwes, deines Gottes, nie missbrauchen! Denn Jahwe wird jeden bestrafen, der seinen Namen mit Nichtigkeiten in Verbindung bringt. (3. Mose 24.16) 8 Denk an den Sabbattag und reserviere ihn für Gott! (2. Mose 16.25) (Hesekiel 20.12) (Markus 2.27-28) (Kolosser 2.16-17) 9 Sechs Tage hast du, um all deine Arbeit zu tun, 10 aber der siebte Tag ist Sabbat für Jahwe, deinen Gott. An diesem Tag sollst du nicht arbeiten, weder du, noch dein Sohn oder deine Tochter, weder dein Sklave noch deine Sklavin, nicht einmal dein Vieh oder der Fremde, der in deinem Ort wohnt. 11 Denn in sechs Tagen hat Jahwe den Himmel und die Erde gemacht, das Meer und alles, was dazugehört. Am siebten Tag aber ruhte er. Deshalb hat er den Sabbattag gesegnet und für sich bestimmt. (1. Mose 2.2-3) 12 Ehre deinen Vater und deine Mutter! Dann wirst du lange in dem Land leben, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. (Matthäus 15.4) (Epheser 6.2-3) 13 Morde nicht! (1. Mose 9.5-6) (2. Mose 21.12) (Jakobus 2.11) 14 Brich die Ehe nicht! (3. Mose 20.10) (Epheser 5.3-5) 15 Stiehl nicht! (3. Mose 19.11) (Epheser 4.28) 16 Sag nichts Unwahres über deinen Mitmenschen! (2. Mose 23.1) (Epheser 4.25) 17 Begehre nichts, was deinem Mitmenschen gehört, weder seine Frau noch seinen Sklaven oder seine Sklavin, sein Rind oder seinen Esel oder sonst etwas, das ihm gehört!" (Römer 7.7) (Römer 13.9) 18 Als das ganze Volk den Donner und die Flammen wahrnahm, das Dröhnen des Schofar und den rauchenden Berg, da zitterte es vor Angst. Es hielt sich in der Ferne 19 und sagte zu Mose: "Rede du mit uns! Wir werden auf dich hören. Gott soll nicht mit uns reden, sonst müssen wir sterben." 20 Da sagte Mose zum Volk: "Ihr müsst keine Angst haben. Gott ist nur gekommen, um euch auf die Probe zu stellen. Die Furcht vor ihm sollte über euch kommen, damit ihr nicht sündigt." 21 So blieb das Volk in der Ferne stehen. Mose aber näherte sich dem Dunkel, wo Gott war. (Hebräer 12.18) 22 Jahwe sagte zu Mose: "Sag den Israeliten: 'Ihr habt erlebt, wie ich vom Himmel her zu euch gesprochen habe. 23 Darum sollt ihr keine selbst gemachten Götter neben mich stellen, weder aus Silber noch aus Gold. 24 Macht mir einen Altar aus Erde und bringt darauf eure Schafe und Rinder als Brand- und Freudenopfer dar. An jedem Ort, wo ihr durch ein Opfer an mich denkt, werde ich euch nahe sein und euch segnen. (2. Mose 27.1) (2. Mose 27.8) (2. Mose 29.42-43) (5. Mose 12.5) 25 Wenn ihr mir einen Altar aus Steinen bauen wollt, dürft ihr nur unbehauene Steine dafür verwenden. Wenn ihr sie mit einem Meißel bearbeiten würdet, hättet ihr den Altar entweiht. (5. Mose 27.5) (Josua 8.31) 26 Du sollst nicht auf Stufen zu meinem Altar hinaufsteigen, damit deine Nacktheit unter dem Gewand nicht zum Vorschein kommt.'"

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.