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2. Mose - Kapitel 18

1 Jitro, der Priester von Midian und Schwiegervater Moses, erfuhr, was Gott alles für Mose und für sein Volk Israel getan und dass er sie aus Ägypten herausgeführt hatte. (2. Mose 3.1) 2 Da machte er sich mit Zippora, Moses Frau, auf den Weg. Mose hatte sie nämlich zu ihrem Vater zurückgeschickt. (2. Mose 4.20) 3 Jitro nahm auch die beiden Söhne Zipporas mit. Der eine hieß Gerschom, Gast in der Öde, weil Mose gesagt hatte: "Ich bin Gast in einem fremden Land geworden." (2. Mose 2.22) 4 Der andere hieß Eliëser, Gotthilf, denn Mose hatte gesagt: "Der Gott meines Vaters hat mir geholfen, denn er hat mich vom Schwert des Pharao gerettet." 5 So kam Jitro, der Schwiegervater Moses, also mit dessen Frau und seinen Söhnen zu ihm an den Lagerplatz in der Wüste beim Gottesberg. 6 Er ließ Mose ausrichten: "Dein Schwiegervater Jitro kommt zusammen mit deiner Frau und deinen beiden Söhnen zu dir." 7 Da ging Mose seinem Schwiegervater entgegen, verneigte sich und küsste ihn. Sie fragten einander nach dem Wohlergehen und gingen ins Zelt. 8 Mose erzählte seinem Schwiegervater alles, was Jahwe am Pharao und den Ägyptern getan hatte, um Israel zu befreien. Er erzählte von den vielen Schwierigkeiten unterwegs, und wie Jahwe ihnen herausgeholfen hatte. 9 Da freute sich Jitro, dass Jahwe so viel Gutes an den Israeliten getan und sie aus der Gewalt der Ägypter gerettet hatte. 10 Er sagte: "Jahwe sei gepriesen, der euch aus der Gewalt des Pharao und der Ägypter und von ihrer Unterdrückung befreit hat. 11 Jetzt weiß ich, dass Jahwe größer ist als alle Götter, denn das hat sich gerade an der Vermessenheit der Ägypter gezeigt." (Nehemia 9.10) 12 Dann opferte er Gott ein Brand- und ein Schlachtopfer. Aaron und alle Ältesten Israels nahmen an dem Opfermahl in der Gegenwart Gottes teil. 13 Am nächsten Tag setzte sich Mose hin, um Recht zu sprechen. Die Leute standen vom Morgen bis zum Abend vor ihm. 14 Als Moses Schwiegervater das alles sah, fragte er ihn: "Was machst du da mit dem Volk? Warum sitzt du allein hier, und die Leute stehen vom Morgen bis zum Abend um dich herum?" 15 Mose erwiderte: "Die Leute kommen zu mir, um Gott zu befragen. 16 Auch wenn sie einen Streitfall haben, kommen sie zu mir. Ich entscheide ihren Fall und mache sie mit den Vorschriften und Weisungen Gottes bekannt." 17 Da sagte sein Schwiegervater: "Das machst du nicht besonders gut. 18 Es ist viel zu viel für dich und auch für die Leute, die vor dir stehen. Die Aufgabe ist zu schwer, du kannst sie nicht allein bewältigen! (4. Mose 11.14) (5. Mose 1.9) 19 Hör auf meinen Rat, und Gott möge mit dir sein: Du solltest das Volk vor Gott vertreten und ihre Anliegen vor ihn bringen. 20 Erkläre ihnen die Vorschriften und Weisungen Gottes und zeig ihnen, was sie tun und lassen sollen. 21 Sieh dich aber im ganzen Volk nach tüchtigen und zuverlässigen Männern um. Sie müssen Gott fürchten, die Wahrheit lieben und Bestechung hassen. Setze sie als Verantwortliche für je tausend, hundert, fünfzig oder zehn ein. 22 Sie sollen die alltäglichen Streitigkeiten schlichten und nur mit den schwierigeren Fällen zu dir kommen. Mach dir die Last leichter und lass sie mittragen. 23 Wenn du das tust, sofern Gott es dir befiehlt, wirst du bei Kräften bleiben, und dieses Volk wird seinen Bestimmungsort sicher erreichen." 24 Mose nahm den Rat seines Schwiegervaters an und handelte danach. 25 Er wählte zuverlässige Männer aus ganz Israel aus und setzte sie als Verantwortliche für je tausend, hundert, fünfzig und zehn ein. 26 Von nun an konnten sie jederzeit Recht sprechen und regelten die einfachen Streitfälle selbst. Nur mit den schwierigen Fällen kamen sie zu Mose. 27 Dann ließ Mose seinen Schwiegervater ziehen, und der kehrte heim in sein Land.

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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.