zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 45

1 Da konnte Josef sich vor seinen Leuten nicht länger beherrschen. Schnell schickte er sie alle hinaus. So stand niemand mehr bei ihm, als er sich seinen Brüdern zu erkennen gab. 2 Er weinte so laut, dass die Ägypter es hörten; auch am Hof des Pharao hörte man bald davon. 3 "Ich bin Josef!", sagte er zu seinen Brüdern. "Lebt mein Vater noch?" Seine Brüder aber brachten kein Wort heraus; fassungslos standen sie vor ihm. 4 Da sagte Josef zu seinen Brüdern: "Kommt doch her!" Und als sie herantraten, sagte er: "Ich bin Josef, euer Bruder, den ihr nach Ägypten verkauft habt. (1. Mose 37.28) 5 Erschreckt nicht und macht euch deswegen keine Vorwürfe! Denn Gott hat mich vor euch hierher geschickt, um viele Leben zu erhalten. (1. Mose 50.20) 6 Denn die Hungersnot ist schon zwei Jahre im Land, und noch fünf Jahre lang wird es kein Pflügen und Ernten geben. 7 Doch Gott hat mich vor euch her geschickt, um euch Fortbestand auf der Erde zu geben und euch als eine große Schar von Geretteten am Leben zu erhalten. 8 Nicht ihr habt mich hierher gebracht, sondern Gott. Er hat mich zum Vater für den Pharao gemacht, zum Herrn für seinen Hof und zum Herrscher über das ganze Land Ägypten. (1. Mose 41.40-43) 9 Macht euch schnell auf den Weg zu meinem Vater und sagt ihm: 'So spricht dein Sohn Josef: Gott hat mich zum Herrn von ganz Ägypten gemacht. Komm her zu mir, lass dich nicht aufhalten! 10 Du sollst im Land Goschen wohnen, ganz in meiner Nähe. Bring deine Kinder und Enkel mit, deine Schafe, deine Rinder und alles, was du hast. 11 Ich will dich dort versorgen, damit du mit deiner Familie nicht in Armut gerätst, denn die Hungersnot dauert noch fünf Jahre.' 12 Ihr seht es doch mit eigenen Augen, dass ich es bin, der mit euch redet, und auch du, mein Bruder Benjamin! 13 Ihr müsst meinem Vater von meiner Stellung hier in Ägypten erzählen. Berichtet ihm alles, was ihr gesehen habt! Und beeilt euch und bringt meinen Vater zu mir her!" 14 Dann fiel er seinem Bruder Benjamin um den Hals, und beide weinten. 15 Danach küsste er unter Tränen auch seine anderen Brüder. Erst dann fanden diese ihre Sprache wieder und redeten mit ihm. 16 "Josefs Brüder sind gekommen!" Als diese Nachricht den Hof des Pharao erreichte, löste sie bei ihm und seinen Beamten Freude aus. 17 Der Pharao sagte zu Josef: "Sag deinen Brüdern, sie sollen ihre Tiere beladen, ins Land Kanaan reisen 18 und euren Vater und eure Familien herholen. Ich will euch das Beste geben, was Ägypten zu bieten hat, ihr sollt die besten Erzeugnisse des Landes genießen. 19 Du bist berechtigt, sie anzuweisen: 'Nehmt euch Wagen aus Ägypten für eure Frauen und Kinder mit und lasst euren Vater aufsteigen und kommt! 20 Bedauert nicht den Verlust eures Hausrats, denn das Beste, was Ägypten zu bieten hat, soll euch gehören.'" 21 Die Söhne Israels machten es so. Nach Weisung des Pharao gab Josef ihnen Wagen und Verpflegung für die Reise mit. 22 Jedem schenkte er ein Festgewand. Doch Benjamin gab er fünf Festgewänder und 300 Silberstücke dazu. 23 Seinem Vater schickte er zehn Esel, beladen mit dem Besten Ägyptens, und zehn Eselinnen, beladen mit Getreide, Brot und anderen Nahrungsmitteln für die Reise. 24 Dann verabschiedete er seine Brüder, und sie zogen los. "Streitet euch nicht auf dem Weg!", rief er ihnen nach. (1. Mose 42.22) 25 Sie zogen also von Ägypten hinauf und kamen nach Kanaan zu ihrem Vater Jakob. 26 "Josef lebt!", riefen sie. "Er ist sogar der Herr über ganz Ägypten!" Aber sein Herz blieb kalt. Er glaubte ihnen nicht. 27 Da erzählten sie ihm ausführlich alles, was Josef ihnen aufgetragen hatte. Und als ihr Vater die Wagen sah, die Josef mitgeschickt hatte, um ihn zu holen, kam wieder Leben in ihn. 28 "Genug!", rief er. "Mein Sohn Josef lebt noch! Ich will hin und ihn sehen, bevor ich sterbe!" (1. Mose 46.30)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)