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1. Mose - Kapitel 23

1 Sara wurde 127 Jahre alt, 2 dann starb sie in Kirjat-Arba, dem späteren Hebron, im Land Kanaan. Abraham trauerte um sie und hielt die Totenklage. 3 Dann ging er von seiner Toten weg und redete mit den Hetitern: 4 "Ich bin ein Ausländer und lebe nur als Gast unter euch. Verkauft mir ein Stück Land als Grabstätte für meine Familie, dass ich meine Tote dort bestatten kann." (1. Mose 17.8) 5 Die Hetiter erwiderten Abraham: 6 "Hör uns an, Herr! Du bist ein Fürst Gottes unter uns. Bestatte deine Tote im vornehmsten unserer Gräber! Keiner von uns wird dir sein Grab verweigern, damit du deine Tote begraben kannst." 7 Da stand Abraham auf, verneigte sich vor den Leuten des Landes 8 und sagte: "Wenn ihr also damit einverstanden seid, dass ich meine Tote hier bei euch bestatte, dann legt bitte bei Efron Ben-Zohar ein Wort für mich ein. 9 Ich bitte ihn um die Höhle Machpela, die am Rand seines Grundbesitzes liegt. Ich bezahle ihm dafür, was er verlangt, damit ich ein Familiengrab unter euch bekomme." 10 Efron saß selbst unter den Hetitern, die sich im Tor ihrer Stadt versammelt hatten. In ihrer Gegenwart sagte er zu Abraham: 11 "Nein, mein Herr, hör mir zu! Ich schenke dir das Grundstück und die Höhle! Hier vor meinen Landsleuten schenke ich sie dir, damit du deine Tote bestatten kannst!" 12 Da verneigte sich Abraham vor den Leuten des Landes 13 und sagte in ihrer Gegenwart zu Efron: "Bitte, hör mich doch an! Ich zahle dir den Preis für das Land. Nimm ihn von mir an, damit ich meine Tote dort bestatten kann." 14 Efron erwiderte: 15 "Hör mich an, Herr! Was bedeutet schon ein Stück Land zwischen dir und mir, das 400 Silberstücke wert ist? Du kannst deine Tote dort bestatten." 16 Abraham ging darauf ein und wog dem Efron die Menge Silber ab, von der dieser gesprochen hatte, 400 Silberstücke nach dem bei den Händlern üblichen Gewicht. 17 So ging das Grundstück Efrons, das bei Machpela gegenüber von Mamre liegt, in den Besitz Abrahams über: die Höhle und das dazugehörende Land mit allen Bäumen darauf. 18 Vor den Augen aller Männer, die im Tor versammelt waren, wurde es als Eigentum Abrahams bestätigt. 19 Dort in der Höhle von Machpela gegenüber von Mamre bei Hebron im Land Kanaan begrub Abraham seine Frau Sara. 20 So kam das Feld und die Höhle der Hetiter als Grabstätte für seine Familie in den Besitz Abrahams. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)

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Josua - Kapitel 20

Verordnung über Zufluchtsstädte

1 Und Jehova redete zu Josua und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Zufluchtstädte, von welchen ich durch Mose zu euch geredet habe, (4. Mose 35.6) 3 daß dahin fliehe ein Totschläger, der jemand aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat; und sie seien euch zur Zuflucht vor dem Bluträcher. 4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen, und an dem Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen, und er haßte ihn vordem nicht. 6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; alsdann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus welcher er geflohen ist. - 7 Und sie heiligten Kedes in Galiläa, im Gebirge Naphtali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Und jenseit des Jordan von Jericho, gegen Osten, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, vom Stamme Ruben; und Ramoth in Gilead, vom Stamme Gad; und Golan in Basan, vom Stamme Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilte, auf daß dahin fliehe ein jeder, der jemand aus Versehen erschlagen würde, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.