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1. Mose - Kapitel 23

1 Sara wurde 127 Jahre alt, 2 dann starb sie in Kirjat-Arba, dem späteren Hebron, im Land Kanaan. Abraham trauerte um sie und hielt die Totenklage. 3 Dann ging er von seiner Toten weg und redete mit den Hetitern: 4 "Ich bin ein Ausländer und lebe nur als Gast unter euch. Verkauft mir ein Stück Land als Grabstätte für meine Familie, dass ich meine Tote dort bestatten kann." (1. Mose 17.8) 5 Die Hetiter erwiderten Abraham: 6 "Hör uns an, Herr! Du bist ein Fürst Gottes unter uns. Bestatte deine Tote im vornehmsten unserer Gräber! Keiner von uns wird dir sein Grab verweigern, damit du deine Tote begraben kannst." 7 Da stand Abraham auf, verneigte sich vor den Leuten des Landes 8 und sagte: "Wenn ihr also damit einverstanden seid, dass ich meine Tote hier bei euch bestatte, dann legt bitte bei Efron Ben-Zohar ein Wort für mich ein. 9 Ich bitte ihn um die Höhle Machpela, die am Rand seines Grundbesitzes liegt. Ich bezahle ihm dafür, was er verlangt, damit ich ein Familiengrab unter euch bekomme." 10 Efron saß selbst unter den Hetitern, die sich im Tor ihrer Stadt versammelt hatten. In ihrer Gegenwart sagte er zu Abraham: 11 "Nein, mein Herr, hör mir zu! Ich schenke dir das Grundstück und die Höhle! Hier vor meinen Landsleuten schenke ich sie dir, damit du deine Tote bestatten kannst!" 12 Da verneigte sich Abraham vor den Leuten des Landes 13 und sagte in ihrer Gegenwart zu Efron: "Bitte, hör mich doch an! Ich zahle dir den Preis für das Land. Nimm ihn von mir an, damit ich meine Tote dort bestatten kann." 14 Efron erwiderte: 15 "Hör mich an, Herr! Was bedeutet schon ein Stück Land zwischen dir und mir, das 400 Silberstücke wert ist? Du kannst deine Tote dort bestatten." 16 Abraham ging darauf ein und wog dem Efron die Menge Silber ab, von der dieser gesprochen hatte, 400 Silberstücke nach dem bei den Händlern üblichen Gewicht. 17 So ging das Grundstück Efrons, das bei Machpela gegenüber von Mamre liegt, in den Besitz Abrahams über: die Höhle und das dazugehörende Land mit allen Bäumen darauf. 18 Vor den Augen aller Männer, die im Tor versammelt waren, wurde es als Eigentum Abrahams bestätigt. 19 Dort in der Höhle von Machpela gegenüber von Mamre bei Hebron im Land Kanaan begrub Abraham seine Frau Sara. 20 So kam das Feld und die Höhle der Hetiter als Grabstätte für seine Familie in den Besitz Abrahams. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)

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5. Mose - Kapitel 18

Versorgung der Priester

1 Die Priester, die Leviten, der ganze Stamm Levi, sollen kein Teil noch Erbe mit Israel haben; die Feueropfer Jehovas und sein Erbteil sollen sie essen. (4. Mose 18.8) (5. Mose 10.9) (1. Korinther 9.13) 2 Aber er soll kein Erbteil haben inmitten seiner Brüder; Jehova ist sein Erbteil, so wie er zu ihm geredet hat. - 3 Und dies soll das Recht der Priester sein von seiten des Volkes, von seiten derer, die ein Schlachtopfer opfern, es sei Rind- oder Kleinvieh: Man soll dem Priester die Schulter geben und die Kinnbacken und den rauhen Magen. 4 Die Erstlinge deines Getreides, deines Mostes und deines Öles, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben; 5 denn ihn hat Jehova, dein Gott, erwählt aus allen deinen Stämmen, damit er dastehe, um den Dienst im Namen Jehovas zu verrichten, er und seine Söhne, alle Tage. - 6 Und wenn der Levit kommen wird aus einem deiner Tore, aus ganz Israel, wo er sich aufhält, und er kommt nach aller Lust seiner Seele an den Ort, den Jehova erwählen wird, 7 und verrichtet den Dienst im Namen Jehovas, seines Gottes, wie alle seine Brüder, die Leviten, die daselbst vor Jehova stehen: 8 so sollen sie zu gleichen Teilen essen, außer dem, was er von seinem väterlichen Eigentum verkauft hat.

Warnung vor Zauberei und Wahrsagerei

9 Wenn du in das Land kommst, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du nicht lernen, nach den Greueln dieser Nationen zu tun. 10 Es soll keiner unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen läßt, keiner, der Wahrsagerei treibt, kein Zauberer oder Beschwörer oder Magier, (3. Mose 18.21) (3. Mose 19.26) (3. Mose 19.31) (3. Mose 20.27) 11 oder Bannsprecher oder Totenbeschwörer oder Wahrsager oder der die Toten befragt. (1. Samuel 28.11) 12 Denn ein Greuel für Jehova ist ein jeder, der diese Dinge tut; und um dieser Greuel willen treibt Jehova, dein Gott, sie vor dir aus. 13 Du sollst vollkommen sein gegen Jehova, deinen Gott. (1. Mose 6.9) (Psalm 15.2) 14 Denn diese Nationen, die du austreiben wirst, hören auf Zauberer und auf Wahrsager; du aber - nicht also hat Jehova, dein Gott, dir gestattet.

Ankündigung des rechten Propheten

15 Einen Propheten aus deiner Mitte, aus deinen Brüdern, gleich mir, wird Jehova, dein Gott, dir erwecken; auf ihn sollt ihr hören; (4. Mose 12.6-8) (Johannes 1.45) (Johannes 6.14) (Apostelgeschichte 3.22) (Apostelgeschichte 7.37) (Hebräer 12.24) 16 nach allem, was du von Jehova, deinem Gott, am Horeb begehrt hast am Tage der Versammlung, indem du sprachest: Ich möchte nicht weiter die Stimme Jehovas, meines Gottes, hören, und dieses große Feuer möchte ich nicht mehr sehen, daß ich nicht sterbe! (2. Mose 20.19) (Hebräer 12.19) 17 Und Jehova sprach zu mir: Gut ist, was sie geredet haben. (5. Mose 5.25) 18 Einen Propheten, gleich dir, will ich ihnen aus der Mitte ihrer Brüder erwecken; und ich will meine Worte in seinen Mund legen, und er wird zu ihnen reden alles, was ich ihm gebieten werde. 19 Und es wird geschehen, der Mann, der nicht hört auf meine Worte, die er in meinem Namen reden wird, von dem werde ich es fordern. - 20 Doch der Prophet, der sich vermessen wird, in meinem Namen ein Wort zu reden, das ich ihm nicht geboten habe zu reden, oder der im Namen anderer Götter reden wird: Selbiger Prophet soll sterben. (5. Mose 13.6) (Jeremia 14.15) 21 Und wenn du in deinem Herzen sprichst: Wie sollen wir das Wort erkennen, das Jehova nicht geredet hat? 22 Wenn der Prophet im Namen Jehovas redet, und das Wort geschieht nicht und trifft nicht ein, so ist das das Wort, welches Jehova nicht geredet hat; mit Vermessenheit hat der Prophet es geredet; du sollst dich nicht vor ihm fürchten.