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1. Mose - Kapitel 23

1 Sara wurde 127 Jahre alt, 2 dann starb sie in Kirjat-Arba, dem späteren Hebron, im Land Kanaan. Abraham trauerte um sie und hielt die Totenklage. 3 Dann ging er von seiner Toten weg und redete mit den Hetitern: 4 "Ich bin ein Ausländer und lebe nur als Gast unter euch. Verkauft mir ein Stück Land als Grabstätte für meine Familie, dass ich meine Tote dort bestatten kann." 1 5 Die Hetiter erwiderten Abraham: 6 "Hör uns an, Herr! Du bist ein Fürst Gottes unter uns. Bestatte deine Tote im vornehmsten unserer Gräber! Keiner von uns wird dir sein Grab verweigern, damit du deine Tote begraben kannst." 7 Da stand Abraham auf, verneigte sich vor den Leuten des Landes 8 und sagte: "Wenn ihr also damit einverstanden seid, dass ich meine Tote hier bei euch bestatte, dann legt bitte bei Efron Ben-Zohar ein Wort für mich ein. 9 Ich bitte ihn um die Höhle Machpela, die am Rand seines Grundbesitzes liegt. Ich bezahle ihm dafür, was er verlangt, damit ich ein Familiengrab unter euch bekomme." 10 Efron saß selbst unter den Hetitern, die sich im Tor ihrer Stadt versammelt hatten. In ihrer Gegenwart sagte er zu Abraham: 11 "Nein, mein Herr, hör mir zu! Ich schenke dir das Grundstück und die Höhle! Hier vor meinen Landsleuten schenke ich sie dir, damit du deine Tote bestatten kannst!" 12 Da verneigte sich Abraham vor den Leuten des Landes 13 und sagte in ihrer Gegenwart zu Efron: "Bitte, hör mich doch an! Ich zahle dir den Preis für das Land. Nimm ihn von mir an, damit ich meine Tote dort bestatten kann." 14 Efron erwiderte: 15 "Hör mich an, Herr! Was bedeutet schon ein Stück Land zwischen dir und mir, das 400 Silberstücke wert ist? Du kannst deine Tote dort bestatten." 16 Abraham ging darauf ein und wog dem Efron die Menge Silber ab, von der dieser gesprochen hatte, 400 Silberstücke nach dem bei den Händlern üblichen Gewicht. 17 So ging das Grundstück Efrons, das bei Machpela gegenüber von Mamre liegt, in den Besitz Abrahams über: die Höhle und das dazugehörende Land mit allen Bäumen darauf. 18 Vor den Augen aller Männer, die im Tor versammelt waren, wurde es als Eigentum Abrahams bestätigt. 19 Dort in der Höhle von Machpela gegenüber von Mamre bei Hebron im Land Kanaan begrub Abraham seine Frau Sara. 20 So kam das Feld und die Höhle der Hetiter als Grabstätte für seine Familie in den Besitz Abrahams. 2, 3, 4, 5 

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. 6, 7 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. 8, 9, 10, 11, 12 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. 13 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. 14 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. 15, 16 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. 17 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. 18 

Querverweise

1 1. Mose 17.8: Ich werde euch das ganze Land Kanaan geben, in dem du jetzt als Fremder lebst. Es wird deinen Nachkommen für immer gehören. Und ich werde ihr Gott sein."

2 1. Mose 25.9-10: Seine Söhne Isaak und Ismaël bestatteten ihn in der Höhle Machpela. Sie liegt auf dem Grundstück, das Efron Ben-Zohar gehört hatte, gegenüber von Mamre,

3 1. Mose 47.30: Wenn ich im Tod mit meinen Vorfahren vereint bin, dann bring mich aus Ägypten weg und begrabe mich bei meinen Vorfahren!" Josef versprach ihm: "Ich werde tun, was du gesagt hast!"

4 1. Mose 49.29-30: Dann befahl er ihnen: "Wenn ich zu meinem Volk eingeholt worden bin, begrabt mich bei meinen Vätern in der Höhle, die auf dem Feld des Hetiters Efron liegt;

5 1. Mose 50.13: Sie brachten ihn ins Land Kanaan und begruben ihn in der Höhle des Grundstücks von Machpela. Abraham hatte dieses Grundstück gegenüber von Mamre als eigene Grabstätte von dem Hetiter Efron gekauft.

6 4. Mose 18.20: Jahwe sagte zu Aaron: "Wenn die Israeliten in ihr Land kommen, wirst du keinen Grundbesitz unter ihnen erhalten, denn ich bin dein Anteil und dein Besitz unter ihnen.

7 Josua 21.2: Das war in Schilo im Land Kanaan. Sie sagten: "Jahwe hat durch Mose befohlen, dass wir Städte bekommen sollen, in denen wir wohnen können und wo wir Weideland für unser Vieh haben."

8 2. Mose 21.13: Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann.

9 5. Mose 4.41: Damals sonderte Mose drei Städte im Ostjordanland aus,

10 5. Mose 19.2: dann sollst du drei von diesen Städten auswählen.

11 5. Mose 19.9: vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen.

12 Josua 20.1: Jahwe sagte zu Josua:

13 4. Mose 26.54: Einem großen Stamm sollst du einen großen Erbbesitz zuteilen und einem kleinen einen kleinen. Jedem Stamm soll sein Erbbesitz nach der Zahl seiner Gemusterten zugeteilt werden.

14 3. Mose 21.10: Der Hohe Priester, auf dessen Kopf das Salböl gegossen wurde und den man bei seiner Einsetzung mit den entsprechenden Gewändern bekleidet hat, darf auch bei einem Trauerfall sein Haupthaar nicht ungepflegt herunterhängen lassen und seine Kleidung zerreißen.

15 5. Mose 17.6: Aufgrund der Aussage von zwei oder drei Zeugen muss sterben, wer den Tod verdient. Er darf aber nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin getötet werden.

16 5. Mose 19.15: Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden.

17 1. Mose 9.6: Wer das Blut von Menschen vergießt - durch Menschen werde vergossen sein Blut! / Denn der Mensch ist zum Abbild Gottes gemacht.

18 2. Mose 29.45: Und ich werde mitten unter den Israeliten wohnen und ihr Gott sein.