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1. Mose - Kapitel 23

1 Sara wurde 127 Jahre alt, 2 dann starb sie in Kirjat-Arba, dem späteren Hebron, im Land Kanaan. Abraham trauerte um sie und hielt die Totenklage. 3 Dann ging er von seiner Toten weg und redete mit den Hetitern: 4 "Ich bin ein Ausländer und lebe nur als Gast unter euch. Verkauft mir ein Stück Land als Grabstätte für meine Familie, dass ich meine Tote dort bestatten kann." (1. Mose 17.8) 5 Die Hetiter erwiderten Abraham: 6 "Hör uns an, Herr! Du bist ein Fürst Gottes unter uns. Bestatte deine Tote im vornehmsten unserer Gräber! Keiner von uns wird dir sein Grab verweigern, damit du deine Tote begraben kannst." 7 Da stand Abraham auf, verneigte sich vor den Leuten des Landes 8 und sagte: "Wenn ihr also damit einverstanden seid, dass ich meine Tote hier bei euch bestatte, dann legt bitte bei Efron Ben-Zohar ein Wort für mich ein. 9 Ich bitte ihn um die Höhle Machpela, die am Rand seines Grundbesitzes liegt. Ich bezahle ihm dafür, was er verlangt, damit ich ein Familiengrab unter euch bekomme." 10 Efron saß selbst unter den Hetitern, die sich im Tor ihrer Stadt versammelt hatten. In ihrer Gegenwart sagte er zu Abraham: 11 "Nein, mein Herr, hör mir zu! Ich schenke dir das Grundstück und die Höhle! Hier vor meinen Landsleuten schenke ich sie dir, damit du deine Tote bestatten kannst!" 12 Da verneigte sich Abraham vor den Leuten des Landes 13 und sagte in ihrer Gegenwart zu Efron: "Bitte, hör mich doch an! Ich zahle dir den Preis für das Land. Nimm ihn von mir an, damit ich meine Tote dort bestatten kann." 14 Efron erwiderte: 15 "Hör mich an, Herr! Was bedeutet schon ein Stück Land zwischen dir und mir, das 400 Silberstücke wert ist? Du kannst deine Tote dort bestatten." 16 Abraham ging darauf ein und wog dem Efron die Menge Silber ab, von der dieser gesprochen hatte, 400 Silberstücke nach dem bei den Händlern üblichen Gewicht. 17 So ging das Grundstück Efrons, das bei Machpela gegenüber von Mamre liegt, in den Besitz Abrahams über: die Höhle und das dazugehörende Land mit allen Bäumen darauf. 18 Vor den Augen aller Männer, die im Tor versammelt waren, wurde es als Eigentum Abrahams bestätigt. 19 Dort in der Höhle von Machpela gegenüber von Mamre bei Hebron im Land Kanaan begrub Abraham seine Frau Sara. 20 So kam das Feld und die Höhle der Hetiter als Grabstätte für seine Familie in den Besitz Abrahams. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)

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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.