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1. Mose - Kapitel 15

1 Nach diesen Ereignissen empfing Abram folgende Botschaft Jahwes in einer Vision: "Hab keine Angst, Abram! Ich selbst bin dein Schutz. Du wirst reich belohnt werden." (Psalm 3.4) (Psalm 84.12) (Psalm 119.114) 2 Da erwiderte Abram: "Jahwe, mein Herr, was willst du mir denn geben? Ich werde ja kinderlos sterben, und meinen Besitz erbt Eliëser von Damaskus. 3 Du hast mir doch keinen Sohn gegeben. Der Sklave, der in meinem Haus geboren wurde, wird mich beerben." 4 Da kam das Wort Jahwes zu ihm: "Nein, er wird nicht dein Erbe sein, sondern einer, den du zeugen wirst, der soll dich beerben." 5 Darauf führte er ihn ins Freie und sagte: "Blick doch zum Himmel auf und zähle die Sterne, wenn du es kannst!" Und fügte hinzu: "So wird deine Nachkommenschaft sein!" (1. Mose 22.17) (2. Mose 32.13) (5. Mose 1.10) 6 Abram glaubte Jahwe, und das rechnete er ihm als Gerechtigkeit an. (Römer 4.3-5) (Römer 4.18-22) (Jakobus 2.23) 7 Dann sagte er: "Ich, Jahwe, habe dich aus Ur in Chaldäa geführt, um dir dieses Land als Eigentum zu geben." (1. Mose 11.31) 8 "Jahwe, mein Herr", erwiderte Abram, "woran könnte ich erkennen, dass ich es je besitzen werde?" (2. Könige 20.8) (Lukas 1.18) 9 Da sagte er: "Bring mir eine dreijährige Kuh, eine dreijährige Ziege, einen dreijährigen Schafbock, eine Turteltaube und eine junge Taube!" 10 Abram holte die Tiere, zerteilte jedes in zwei Hälften und legte die Teile einander gegenüber. Nur die Vögel zerteilte er nicht. (Jeremia 34.18-19) 11 Da fielen Raubvögel über die Fleischstücke her, doch Abram verscheuchte sie. 12 Als nun die Sonne unterging, fiel ein Tiefschlaf auf Abram, und eine unheimliche, erdrückende Angst legte sich auf ihn. (Hiob 4.13-14) 13 Da sagte Jahwe zu ihm: "Du sollst jetzt erfahren, dass deine Nachkommen als Fremde in einem Land leben werden, das ihnen nicht gehört. Dort werden sie unterdrückt und zu Sklavendiensten gezwungen - vierhundert Jahre lang. (2. Mose 12.40) (Apostelgeschichte 7.6) 14 Aber auch das Volk, dem sie dienen müssen, wird mein Strafgericht treffen. Und dann werden sie mit großem Besitz von dort wegziehen. (2. Mose 3.21-22) 15 Du selbst wirst ein hohes Alter erreichen und in Frieden sterben und begraben werden. 16 Erst die vierte Generation wird hierher zurückkehren, denn die Schuld der Amoriter hat noch nicht ihr volles Maß erreicht." 17 Als dann die Sonne untergegangen und es ganz finster geworden war, fuhr auf einmal etwas zwischen den zerteilten Tieren hindurch, das wie ein rauchender Schmelzofen aussah und wie eine brennende Fackel. 18 So schloss Jahwe damals einen Bund mit Abram und versprach ihm: "Deinen Nachkommen gebe ich dieses Land, vom Strom Ägyptens bis an den Euphrat, (1. Mose 12.7) 19 das ganze Gebiet der Keniter, Kenasiter und Kadmoniter, (1. Mose 10.15-18) 20 der Hetiter, Perisiter und Refaïter, (4. Mose 13.33) 21 der Amoriter, Kanaaniter, Girgaschiter und Jebusiter."

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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.