Sirach - Kapitel 37
Warnung vor falschen Freunden
1 Ein jeglicher Freund spricht wohl: "Ich bin auch Freund;" aber etliche sind allein mit dem Namen Freunde. 2 Wenn Freunde einander feind werden, so bleibt der Gram bis in den Tod. 3 Ach, wo kommt doch das böse Ding her, daß alle Welt so voll Falschheit ist? 4 Wenn's dem Freund wohl geht, so freuen sie sich mit ihm; wenn's ihm aber übel geht, werden sie seine Feinde. (Sirach 6.8) 5 Sie mühen sich mit ihm um des Bauches willen, aber wenn die Not hergeht, so halten sie sich hinter dem Schilde. 6 Vergiß deines Freundes nicht, wenn du fröhlich bist, 7 und gedenke an ihn, wenn du reich wirst. 8 Ein jeglicher Ratgeber will raten; aber etliche raten zu ihrem eigenen Nutzen.9 Darum hüte dich vor dem Ratgeber; bedenke zuvor, was sein Vorteil sei. Denn er gedenkt vielleicht, sich selbst zu raten, und will dich's wagen lassen, 10 und spricht, du seist auf der rechten Bahn, und er steht gleichwohl wider dich, und merkt, wie es dir geraten will. 11 Halte keinen Rat mit dem, der einen Argwohn zu dir hat, und nimm nicht zu Rat, die dich neiden, -
12 gleich als wenn du ein Weib um Rat fragst, wie man ihrer Feindin freundlich sein soll, oder einen Verzagten, wie man kriegen soll, oder einen Kaufmann, wie hoch er deine Ware gegen seine achten wolle, oder einen Käufer, wie teuer du geben sollst, 13 oder einen Neidischen, wie man wohltun, oder einen Unbarmherzigen, wie man Gnade erzeigen soll, oder einen Faulen, wie man viel arbeiten könne, 14 oder einen Taglöhner, der nirgend ansässig ist, wie man die Arbeit zu Ende bringen soll, oder einen trägen Hausknecht, wie man viel vor sich bringen könne. Solche Leute nimm nicht zu Rat, (Sirach 9.21) 15 sondern halte dich stets zu gottesfürchtigen Leuten, da du weißt, daß sie Gottes Gebote halten, 16 die gesinnt sind, wie du bist, die Mitleiden mit dir haben, wo du strauchelst. 17 Und bleibe bei derselben Rat; denn du wirst keinen treuern Rat finden.
18 Und solcher einer kann oft etwas besser ersehen denn sieben Wächter, die oben auf der Warte sitzen. 19 Doch in dem allem rufe auch den Allerhöchsten an, daß er dein Tun gelingen und nicht fehlen lasse. 20 Ehe du was anfängst, so frage zuvor; und ehe du was tust, so nimm Rat dazu.
21 Denn wo man was Neues vorhat, da muß der vier eines kommen: daß es gut oder böse werde, daß Leben oder Tod daraus folge; und dies alles regiert allezeit die Zunge. 22 Mancher ist wohl geschickt, andern zu raten, und ist sich selber nichts nütze.
23 Mancher will klug raten, und man hört ihn doch nicht gern, und er bleibt ein Bettler; 24 denn er hat nicht vom Herrn die Gnade dazu, und ist keine Weisheit in ihm. 25 Mancher ist weise durch eigene Erfahrung; der schafft mit seinem Rat Nutzen und trifft's.
26 Ein weiser Mann kann sein Volk lehren, und schafft mit seinem Rat Nutzen und trifft's. 27 Ein weiser Mann wird hoch gelobt und alle, die ihn sehen, preisen ihn. 28 Ein jeglicher hat eine bestimmte Zeit zu leben; aber Israels Zeit hat keine Zahl. (Hiob 14.5) 29 Ein Weiser hat bei seinen Leuten ein großes Ansehen, und sein Name bleibt ewiglich.
Mahnung zur Mäßigkeit
30 Mein Kind, prüfe, was deinem Leibe gesund ist; und siehe, was ihm ungesund ist, das gib ihm nicht.31 Denn allerlei dient nicht jedermann; so mag auch nicht jedermann allerlei. 32 Überfülle dich nicht mit allerlei leckerer Speise und friß nicht zu gierig. 33 Denn viel Fressen macht krank, und ein unersättlicher Fraß kriegt das Grimmen. (Sirach 31.24) 34 Viele haben sich zu Tode gefressen; wer aber mäßig ist, der lebt desto länger.
2. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)