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Psalm - Kapitel 141

Bitte um Bewahrung vor den Bösen

1 Ein Psalm Davids. HERR, ich rufe zu dir; eile zu mir; vernimm meine Stimme, wenn ich dich anrufe. 2 Mein Gebet müsse vor dir taugen wie ein Räuchopfer, mein Händeaufheben wie ein Abendopfer. (2. Mose 29.39) (2. Mose 30.7) 3 HERR, behüte meinen Mund und bewahre meine Lippen. (Psalm 39.2) 4 Neige mein Herz nicht auf etwas Böses, ein gottloses Wesen zu führen mit den Übeltätern, daß ich nicht esse von dem, was ihnen geliebt. (Psalm 119.36) 5 Der Gerechte schlage mich freundlich und strafe mich; das wird mir so wohl tun wie Balsam auf meinem Haupt; denn ich bete stets, daß sie mir nicht Schaden tun. (3. Mose 19.17) (Sprüche 27.5-6)
6 Ihre Führer müssen gestürzt werden über einen Fels; so wird man dann meine Rede hören, daß sie lieblich sei. 7 Unsere Gebeine sind zerstreut bis zur Hölle, wie wenn einer das Land pflügt und zerwühlt. 8 Denn auf dich, Herr, HERR, sehen meine Augen; ich traue auf dich, verstoße meine Seele nicht. 9 Bewahre mich vor dem Stricke, den sie mir gelegt haben, und von der Falle der Übeltäter. 10 Die Gottlosen müssen in ihr eigen Netz fallen miteinander, ich aber immer vorübergehen. (Psalm 7.16)

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Sprüche - Kapitel 17

Warnung vor gottlosen Reden und ungerechtem Tun

1 Besser ein trockener Bissen mit Ruhe, als ein Haus voll Opferfleisch mit Zank! (Sprüche 15.16-17) (Sprüche 16.8) 2 Ein kluger Knecht wird herrschen über einen schändlichen Sohn und wird sich mit den Brüdern in das Erbe teilen. 3 Der Tiegel prüft das Silber und der Ofen das Gold; der HERR aber prüft die Herzen. (Psalm 66.10) 4 Ein Boshafter horcht auf falsche Mäuler, ein Lügner leiht verderblichen Zungen sein Ohr. 5 Wer des Armen spottet, schmäht seinen Schöpfer; wer schadenfroh ist, bleibt nicht ungestraft. (Sprüche 14.31) 6 Kindeskinder sind eine Krone der Alten, und der Kinder Ehre sind ihre Väter. (Psalm 128.6) 7 Zum Narren paßt keine anmaßende Rede, so wenig als zu einem Fürsten Lügenreden. 8 Geschenke sind wie Edelsteine; wer solche geben kann, hat überall Glück. 9 Wer Liebe sucht, deckt Fehler zu; wer aber Worte hinterbringt, trennt vertraute Freunde. 10 Schelten macht mehr Eindruck auf den Verständigen als hundert Schläge auf den Narren. 11 Ein Boshafter sucht nur Empörung; aber ein unbarmherziger Bote wird gegen ihn ausgesandt werden. 12 Besser, es treffe jemand eine Bärin an, die ihrer Jungen beraubt ist, als einen Narren in seiner Torheit! 13 Wer Gutes mit Bösem vergilt, von dessen Haus wird das Böse nicht weichen. (Psalm 109.5) 14 Tropfenweise geht der Hader an; darum laß vom Zanken, ehe er losbricht! 15 Wer den Gottlosen gerechtspricht und den Gerechten verdammt, die sind alle beide dem HERRN ein Greuel. (Jesaja 5.23) 16 Was nützt das Geld in der Hand des Narren, Weisheit zu kaufen in seinem Unverstand? 17 Ein Freund liebt jederzeit, und in der Not wird er als Bruder geboren. (Sprüche 18.24) 18 Ein unvernünftiger Mensch ist, wer in die Hand gelobt und in Gegenwart seines Nächsten Bürgschaft leistet. (Sprüche 6.1) 19 Wer Zank liebt, der liebt Entzweiung, und wer sein Tor zu hoch baut, läuft Gefahr, daß es zusammenbricht. 20 Wer verschrobenen Herzens ist, findet nichts Gutes, und wer eine arglistige Zunge hat, fällt in Unglück. 21 Wer einen Toren zeugt, der hat Kummer, und der Vater eines Narren kann sich nicht freuen. (Sprüche 10.1) 22 Ein fröhliches Herz fördert die Genesung; aber ein niedergeschlagener Geist dörrt das Gebein aus. (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15) 23 Der Gottlose nimmt ein Geschenk aus dem Busen, um zu beugen die Pfade des Rechts. 24 Dem Verständigen liegt die Weisheit vor Augen; der Tor aber sucht sie am Ende der Erde. (Sprüche 4.25) 25 Ein törichter Sohn macht seinem Vater Verdruß und bereitet seiner Mutter Herzeleid. (Sprüche 17.21) 26 Einen Gerechten zu büßen, ist nicht gut; Edle zu schlagen, ist nicht recht. 27 Wer Erfahrungen gemacht hat, spart seine Worte, und wer kühlen Geistes ist, der ist ein weiser Mann. (Sprüche 10.19) (Jakobus 1.19) 28 Selbst ein Narr wird für weise gehalten, wenn er schweigt, für verständig, wenn er seine Lippen verschließt. (Hiob 13.5)