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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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3. Mose - Kapitel 26

1 "Ihr sollt euch keine nichtigen Götzen machen, euch kein Gottesbild und keine Steinsäule aufstellen, auch keine Steine mit eingemeißelten Bildern, um euch davor niederzuwerfen, denn ich bin Jahwe, euer Gott. (2. Mose 20.4) 2 Ihr sollt meine Sabbate halten und mein Heiligtum fürchten. Ich bin Jahwe! (2. Mose 20.8) 3 Wenn ihr nach meinen Vorschriften lebt und meine Gebote befolgt, 4 werde ich euch den Regen schicken zur rechten Zeit, sodass euer Land seinen Ertrag gibt und die Bäume ihre Frucht. (5. Mose 11.14) 5 Die Dreschzeit wird sich bis zur Weinlese ausdehnen und die Weinlese bis zur Aussaat. Ihr werdet genug zu essen haben und sicher in eurem Land wohnen. (Amos 9.13) 6 Ich werde für Frieden in eurem Land sorgen, dass ihr euch niederlegen könnt und niemand euch aufschreckt. Ich werde die bösen Tiere im Land ausrotten, und kein Schwert wird durchs Land ziehen. (Hiob 11.19) 7 Ihr werdet eure Feinde verfolgen. Vor euren Augen fallen sie durch das Schwert. 8 Fünf von euch werden hundert verfolgen, und hundert von euch zehntausend. Eure Feinde fallen durch das Schwert. (5. Mose 32.30) 9 Ich wende mich euch zu und mache euch fruchtbar und stehe zu meinem Bund mit euch. 10 Ihr werdet noch vom alten Getreide zu essen haben, wenn ihr Platz für das neue schaffen müsst. 11 Ich werde meine Wohnung mitten unter euch haben und mich nicht mit Abscheu von euch wenden. 12 Ich werde unter euch leben und euer Gott sein. Und ihr seid mein Volk. (2. Korinther 6.16) 13 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, wo ihr Sklaven gewesen seid. Ich habe die Hölzer eures Jochs zerbrochen und euch wieder aufrecht gehen lassen. 14 Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und diese Gebote nicht befolgt, 15 wenn ihr meine Vorschriften missachtet und meine Rechtsordnungen verabscheut, sodass meine Gebote unbeachtet bleiben und mein Bund gebrochen wird, 16 dann werde ich euch Folgendes antun: Ich werde Entsetzen über euch bringen, Schwindsucht und Fieber, die euch die Augen erlöschen und die Seele verkümmern lassen. Vergeblich werdet ihr eure Saat ausbringen, denn eure Feinde werden sie verzehren. 17 Ich werde mich gegen euch stellen und lasse eure Feinde über euch siegen. Die euch hassen, werden über euch herrschen. Ihr werdet fliehen, obwohl euch niemand verfolgt. 18 Und wenn ihr auch dann noch nicht auf mich hört, werde ich euch noch siebenmal härter für eure Sünden bestrafen. 19 Ich werde euren maßlosen Stolz brechen und mache euren Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz. (5. Mose 11.17) (1. Könige 17.1) 20 Umsonst verbraucht ihr dann eure Kraft: Euer Land wird seinen Ertrag nicht geben, und die Bäume des Landes werden keine Früchte tragen. 21 Und wenn ihr euch mir entgegenstellt und mir nicht gehorchen wollt, werde ich euch noch siebenmal härter für eure Sünden bestrafen. 22 Dann lasse ich die Raubtiere auf euch los. Sie werden euch kinderlos machen, euer Vieh ausrotten und eure Zahl gering machen, sodass die Wege bei euch verlassen sind. (2. Könige 2.24) 23 Und wenn ihr euch dadurch nicht zurechtweisen lasst und euch weiter gegen mich stellt, 24 dann werde auch ich mich gegen euch stellen und euch noch siebenmal härter für eure Sünden bestrafen. (2. Samuel 22.27) 25 Ich werde ein Schwert über euch kommen lassen, das die Rache des Bundes vollstreckt. Zieht ihr euch dann in eure Städte zurück, schicke ich die Pest unter euch und lasse euch von Feinden belagern. (Jesaja 1.20) 26 Wenn ich dann euren Brotvorrat vernichte, werden zehn Frauen nur noch einen einzigen Backofen brauchen. Dann bringen sie euch das Brot abgewogen zurück. Und wenn ihr gegessen habt, seid ihr nicht satt. 27 Wenn ihr mir dann immer noch nicht gehorcht und euch immer noch weiter gegen mich stellt, 28 dann trete ich im Zorn gegen euch an und bestrafe euch noch siebenmal härter für eure Sünden. 29 Dann werdet ihr das Fleisch eurer eigenen Söhne und Töchter essen. (2. Könige 6.28) 30 Ich werde eure Höhenheiligtümer zerstören und die Räucheraltäre zerschlagen. Ich werde euch verabscheuen und eure Leichen auf die Trümmer eurer Mistgötzen werfen. 31 Eure Städte werde ich in Schutt und Asche legen und eure Heiligtümer öde machen. Den befriedigenden Geruch eurer Opfer will ich dann nicht mehr riechen. 32 Ich werde das Land so verwüsten, dass sich selbst eure Feinde, die sich darin niederlassen, darüber entsetzen. 33 Euch werde ich unter die Völker zerstreuen. Mit gezücktem Schwert bin ich hinter euch her. Euer Land wird veröden und eure Städte werden Trümmerhaufen sein. 34 Dann, wenn das Land verödet daliegt, holt es seine Sabbatjahre nach. Während ihr im Land eurer Feinde leben müsst, wird das Land endlich ruhen und seine Sabbate ersetzt bekommen. (3. Mose 25.2) (2. Chronik 36.21) 35 Während der ganzen Zeit, in der es öde daliegt, wird es ruhen, wie es an den Sabbaten nicht ruhen konnte, als ihr darin wohntet. 36 Und die von euch, die das überleben, werde ich im Land ihrer Feinde so schreckhaft machen, dass sie von einem raschelnden Blatt aufgescheucht werden. Sie werden fliehen, wie man vor dem Schwert flieht, und fallen, obwohl sie niemand verfolgt. 37 Einer wird über den anderen stürzen wie auf der Flucht vor dem Schwert, obwohl sie niemand verfolgt. Ihr könnt vor euren Feinden nicht bestehen 38 und werdet in der Fremde zugrunde gehen. Das Land eurer Feinde wird euch fressen. 39 Die Restlichen von euch werden im Land eurer Feinde verfaulen wegen ihrer Schuld, dahinsiechen wegen der Schuld ihrer Väter. 40 Dann werden sie ihre Schuld und die Schuld ihrer Väter bekennen, dass sie mir die Treue gebrochen und sich mir widersetzt haben. (5. Mose 4.30) (5. Mose 30.2) 41 Doch ich werde mich ihnen widersetzen und sie in das Land ihrer Feinde bringen, bis sich ihr trotziges Herz endlich beugt und sie ihre Schuld bezahlen. (Jeremia 9.25) (Lukas 23.41) 42 Dann werde ich an meinen Bund mit Jakob denken, mich erinnern an meinen Bund mit Isaak und Abraham, und dann denke ich auch an das Land. (2. Mose 2.24) (2. Könige 13.23) 43 Das Land aber muss zunächst von ihnen verlassen werden, damit es seine Sabbatjahre nachholt, wenn es verödet daliegt ohne sie. Und sie müssen ihre Schuld bezahlen, weil sie meine Vorschriften missachtet und meine Ordnungen verabscheut haben. (3. Mose 26.41) 44 Doch selbst, wenn sie dann im Land ihrer Feinde sind, verwerfe ich sie nicht und hege keinen Widerwillen gegen sie. Ich gebe sie nicht dem Untergang preis, denn sonst müsste ich meinen Bund mit ihnen brechen. Ich bin doch Jahwe, ihr Gott! 45 Nein, um ihretwillen denke ich an meinen Bund mit ihren Vorfahren, die ich vor den Augen der Völker aus Ägypten herausgeführt habe, um ihr Gott zu sein. Ich bin Jahwe!" (1. Mose 15.18) (2. Mose 12.33) (2. Mose 12.51) 46 Das sind die Rechtsordnungen, Gebote und Gesetze, die Jahwe auf dem Berg Sinai zwischen sich und dem Volk Israel durch Mose erlassen hat.