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Zephanja - Kapitel 3

Drohung gegen das gottlose Jerusalem

1 Weh der greulichen, unflätigen, tyrannischen Stadt! 2 Sie will nicht gehorchen noch sich züchtigen lassen; sie will auf den HERRN nicht trauen noch sich zu ihrem Gott halten. 3 Ihre Fürsten sind unter ihnen brüllende Löwen und ihre Richter Wölfe am Abend, die nichts bis auf den Morgen übriglassen. (Hesekiel 22.27) 4 Ihre Propheten sind leichtfertig und Verächter; ihre Priester entweihen das Heiligtum und deuten das Gesetz freventlich. (Micha 3.11) 5 Der HERR, der unter ihnen ist, ist gerecht und tut kein Arges. Er läßt alle Morgen seine Rechte öffentlich lehren und läßt nicht ab; aber die bösen Leute wollen sich nicht schämen lernen. 6 Ich habe Völker ausgerottet, ihre Schlösser verwüstet und ihre Gassen so leer gemacht, daß niemand darauf geht; ihre Städte sind zerstört, daß niemand mehr da wohnt.
7 Ich ließ dir sagen: Mich sollst du fürchten und dich lassen züchtigen! so würde ihre Wohnung nicht ausgerottet und der keines kommen, womit ich sie heimsuchen werde. Aber sie sind fleißig, allerlei Bosheit zu üben. 8 Darum, spricht der HERR, müsset ihr mein auch harren, bis ich mich aufmache zu seiner Zeit, da ich auch rechten werde und die Heiden versammeln und die Königreiche zuhauf bringen, meinen Zorn über sie zu schütten, ja, allen Zorn meines Grimmes; denn alle Welt soll durch meines Eifers Feuer verzehrt werden. (Psalm 79.6) (Joel 4.2)

Verheißung für das arme und geringe Volk in Israel

9 Alsdann will ich den Völkern reine Lippen geben, daß sie alle sollen des HERRN Namen anrufen und ihm einträchtig dienen.
10 Man wird mir meine Anbeter, mein zerstreutes Volk, von jenseit des Wassers im Mohrenlande herbeibringen zum Geschenk. (Psalm 68.32) (Apostelgeschichte 8.27) 11 Zur selben Zeit wirst du dich nicht mehr schämen alles deines Tuns, womit du wider mich übertreten hast; denn ich will die stolzen Heiligen von dir tun, daß du nicht mehr sollst dich überheben auf meinem heiligen Berge.
12 Ich will in dir lassen übrigbleiben ein armes, geringes Volk; die werden auf des HERRN Namen trauen. (Hesekiel 6.8) 13 Die übrigen in Israel werden kein Böses tun noch Falsches reden, und man wird in ihrem Munde keine betrügliche Zunge finden; sondern sie sollen weiden und ruhen ohne alle Furcht. 14 Jauchze, du Tochter Zion! Rufe, Israel! Freue dich und sei fröhlich von ganzem Herzen, du Tochter Jerusalem! (Sacharja 9.9)
15 denn der HERR hat deine Strafe weggenommen und deine Feinde abgewendet. Der HERR, der König Israels, ist bei dir, daß du dich vor keinem Unglück mehr fürchten darfst. 16 Zur selben Zeit wird man sprechen zu Jerusalem: Fürchte dich nicht! und zu Zion: Laß deine Hände nicht laß werden! 17 denn der HERR, dein Gott, ist bei dir, ein starker Heiland; er wird sich über dich freuen und dir freundlich sein und vergeben und wird über dir mit Schall fröhlich sein. (Jesaja 62.5) 18 Die Geängsteten, so auf kein Fest kommen, will ich zusammenbringen; denn sie gehören dir zu und müssen Schmach tragen. 19 Siehe, ich will's mit allen denen aus machen zur selben Zeit, die dich bedrängen, und will den Hinkenden helfen und die Verstoßenen sammeln und will sie zu Lob und Ehren machen in allen Landen, darin man sie verachtet. (Micha 4.7)
20 Zu der Zeit will ich euch hereinbringen und euch zu der Zeit versammeln. Denn ich will euch zu Lob und Ehren machen unter allen Völkern auf Erden, wenn ich euer Gefängnis wenden werde vor euren Augen, spricht der HERR. (Jeremia 29.14) (Zephanja 2.7)

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.