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Zephanja - Kapitel 3

Drohung gegen das gottlose Jerusalem

1 Weh der greulichen, unflätigen, tyrannischen Stadt! 2 Sie will nicht gehorchen noch sich züchtigen lassen; sie will auf den HERRN nicht trauen noch sich zu ihrem Gott halten. 3 Ihre Fürsten sind unter ihnen brüllende Löwen und ihre Richter Wölfe am Abend, die nichts bis auf den Morgen übriglassen. (Hesekiel 22.27) 4 Ihre Propheten sind leichtfertig und Verächter; ihre Priester entweihen das Heiligtum und deuten das Gesetz freventlich. (Micha 3.11) 5 Der HERR, der unter ihnen ist, ist gerecht und tut kein Arges. Er läßt alle Morgen seine Rechte öffentlich lehren und läßt nicht ab; aber die bösen Leute wollen sich nicht schämen lernen. 6 Ich habe Völker ausgerottet, ihre Schlösser verwüstet und ihre Gassen so leer gemacht, daß niemand darauf geht; ihre Städte sind zerstört, daß niemand mehr da wohnt.
7 Ich ließ dir sagen: Mich sollst du fürchten und dich lassen züchtigen! so würde ihre Wohnung nicht ausgerottet und der keines kommen, womit ich sie heimsuchen werde. Aber sie sind fleißig, allerlei Bosheit zu üben. 8 Darum, spricht der HERR, müsset ihr mein auch harren, bis ich mich aufmache zu seiner Zeit, da ich auch rechten werde und die Heiden versammeln und die Königreiche zuhauf bringen, meinen Zorn über sie zu schütten, ja, allen Zorn meines Grimmes; denn alle Welt soll durch meines Eifers Feuer verzehrt werden. (Psalm 79.6) (Joel 4.2)

Verheißung für das arme und geringe Volk in Israel

9 Alsdann will ich den Völkern reine Lippen geben, daß sie alle sollen des HERRN Namen anrufen und ihm einträchtig dienen.
10 Man wird mir meine Anbeter, mein zerstreutes Volk, von jenseit des Wassers im Mohrenlande herbeibringen zum Geschenk. (Psalm 68.32) (Apostelgeschichte 8.27) 11 Zur selben Zeit wirst du dich nicht mehr schämen alles deines Tuns, womit du wider mich übertreten hast; denn ich will die stolzen Heiligen von dir tun, daß du nicht mehr sollst dich überheben auf meinem heiligen Berge.
12 Ich will in dir lassen übrigbleiben ein armes, geringes Volk; die werden auf des HERRN Namen trauen. (Hesekiel 6.8) 13 Die übrigen in Israel werden kein Böses tun noch Falsches reden, und man wird in ihrem Munde keine betrügliche Zunge finden; sondern sie sollen weiden und ruhen ohne alle Furcht. 14 Jauchze, du Tochter Zion! Rufe, Israel! Freue dich und sei fröhlich von ganzem Herzen, du Tochter Jerusalem! (Sacharja 9.9)
15 denn der HERR hat deine Strafe weggenommen und deine Feinde abgewendet. Der HERR, der König Israels, ist bei dir, daß du dich vor keinem Unglück mehr fürchten darfst. 16 Zur selben Zeit wird man sprechen zu Jerusalem: Fürchte dich nicht! und zu Zion: Laß deine Hände nicht laß werden! 17 denn der HERR, dein Gott, ist bei dir, ein starker Heiland; er wird sich über dich freuen und dir freundlich sein und vergeben und wird über dir mit Schall fröhlich sein. (Jesaja 62.5) 18 Die Geängsteten, so auf kein Fest kommen, will ich zusammenbringen; denn sie gehören dir zu und müssen Schmach tragen. 19 Siehe, ich will's mit allen denen aus machen zur selben Zeit, die dich bedrängen, und will den Hinkenden helfen und die Verstoßenen sammeln und will sie zu Lob und Ehren machen in allen Landen, darin man sie verachtet. (Micha 4.7)
20 Zu der Zeit will ich euch hereinbringen und euch zu der Zeit versammeln. Denn ich will euch zu Lob und Ehren machen unter allen Völkern auf Erden, wenn ich euer Gefängnis wenden werde vor euren Augen, spricht der HERR. (Jeremia 29.14) (Zephanja 2.7)

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Römer - Kapitel 13

1 Jeder soll sich den Trägern der staatlichen Gewalt unterordnen. Denn alle staatliche Gewalt kommt von Gott, und jede Regierung ist von Gott eingesetzt. (Sprüche 8.15) (Johannes 19.11) (Titus 3.1) 2 Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die von Gott eingesetzte Ordnung und wird zu Recht bestraft werden. 3 Denn wer Gutes tut, hat von den Regierenden nichts zu befürchten. Das hat nur der, der Böses tut. Wenn du also nicht in Furcht vor der Regierung leben willst, dann tue Gutes, und du wirst von ihr gelobt werden. (1. Petrus 2.13-14) 4 Sie steht ja zu deinem Besten im Dienst Gottes. Tust du aber Böses, hast du allen Grund, sie zu fürchten, schließlich ist sie nicht umsonst die Trägerin von Polizei- und Strafgewalt. Auch darin ist sie Gottes Dienerin. Sie zieht den Schuldigen zur Verantwortung und vollstreckt damit Gottes Urteil an denen, die Böses tun. (2. Chronik 19.6-7) 5 Es ist also notwendig, sich dem Staat unterzuordnen, nicht nur aus Angst vor Strafe, sondern auch wegen des Gewissens. 6 Deshalb zahlt ihr ja auch Steuern, denn die Beamten sind Gottes Diener und haben sich berufsmäßig damit zu befassen. 7 Gebt jedem das, was ihm zusteht: Steuer, dem die Steuer, Zoll, dem der Zoll, Respekt, dem Respekt, und Ehre, dem die Ehre gebührt. (Matthäus 22.21) 8 Abgesehen davon, dass ihr einander lieben sollt, bleibt keinem etwas schuldig! Wer den anderen liebt, hat das Gesetz erfüllt. (Galater 5.14) (1. Timotheus 1.5) 9 Denn das Gesetz sagt: "Du sollst die Ehe nicht brechen, du sollst niemand ermorden, du sollst nicht stehlen, du sollst der Begierde keinen Raum geben." Diese und alle anderen Gebote sind in dem einen Satz zusammengefasst: "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!" 10 Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses an. Darum wird durch die Liebe das ganze Gesetz erfüllt. (Matthäus 22.40) (1. Korinther 13.4) 11 Achtet also auf die Gelegenheiten, die Gott euch gibt. Es ist höchste Zeit, aus dem Schlaf aufzuwachen, denn jetzt ist unsere Rettung noch näher als damals, als wir zum Glauben kamen. (Epheser 5.14) (1. Thessalonicher 5.6-8) 12 Die Nacht geht zu Ende, bald ist es Tag. Tun wir alles von uns weg, was zu den Taten der Dunkelheit gehört, und ergreifen die Waffen des Lichts! (Epheser 5.11) (1. Johannes 2.8) 13 Lasst uns ein Leben führen, wie es zum hellen Tag passt, ein Leben ohne Fress- und Saufgelage, ohne Bettgeschichten und Sexorgien, ohne Streit und Rechthaberei. (Lukas 21.34) (Epheser 5.18) 14 Zieht vielmehr den Herrn Jesus Christus an und trefft keine Vorkehrungen für die Begierden, die in euch sind! (1. Korinther 9.27) (Galater 3.27) (Kolosser 2.23)