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Zephanja - Kapitel 2

Mahnung zur Demut

1 Sammelt euch und kommt her, ihr feindseliges Volk, (1. Samuel 30.14) (Jeremia 47.1) 2 ehe denn das Urteil ausgehe, daß ihr wie die Spreu bei Tage dahin fahrt; ehe denn des HERRN grimmiger Zorn über euch komme; ehe der Tag des Zornes des HERRN über euch komme. 3 Suchet den HERR, alle ihr Elenden im Lande, die ihr seine Rechte haltet; suchet Gerechtigkeit, suchet Demut, auf daß ihr am Tage des Zornes des HERRN möget verborgen werden. 4 Denn Gaza muß verlassen und Askalon wüst werden; Asdod soll am Mittag vertrieben und Ekron ausgewurzelt werden.
5 Weh denen, so am Meer hinab wohnen, dem Volk der Krether! Des HERRN Wort wird über euch kommen, du Kanaan, der Philister Land; ich will dich umbringen, daß niemand mehr da wohnen soll. 6 Es sollen am Meer hinab eitel Hirtenhäuser und Schafhürden sein. 7 Und dasselbe soll den übrigen vom Hause Juda zuteil werden, daß sie darauf weiden sollen. Des Abends sollen sie sich in den Häusern Askalons lagern, wenn sie nun der HERR, ihr Gott, wiederum heimgesucht und ihr Gefängnis gewendet hat. (Zephanja 3.20) 8 Ich habe das Schmähen Moabs und das Lästern der Kinder Ammon gehört, womit sie mein Volk geschmäht und auf seinen Grenzen sich gerühmt haben. (Jeremia 48.1) (Jeremia 49.1)
9 Wohlan, so wahr ich lebe! spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels, Moab soll wie Sodom und die Kinder Ammon wie Gomorra werden, ja wie ein Nesselstrauch und eine Salzgrube und eine ewige Wüste. Die übrigen meines Volkes sollen sie berauben, und die Übriggebliebenen meines Volkes sollen sie erben. (1. Mose 19.24) 10 Das soll ihnen aber begegnen für ihre Hoffart, daß sie des HERRN Zebaoth Volk geschmäht und sich gerühmt haben. 11 Schrecklich wird der HERR über sie sein, denn er wird alle Götter auf Erden vertilgen; und sollen ihn anbeten alle Inseln der Heiden, ein jeglicher an seinem Ort. 12 Auch sollt ihr Mohren durch mein Schwert erschlagen werden. (Hesekiel 30.9)
13 Und er wird seine Hand strecken gen Mitternacht und Assur umbringen. Ninive wird er öde machen, dürr wie eine Wüste, (Jesaja 13.21) (Jesaja 34.11)
14 daß darin sich lagern werden allerlei Tiere bei Haufen; auch Rohrdommeln und Igel werden wohnen in ihren Säulenknäufen, und Vögel werden in den Fenstern singen, und auf der Schwelle wird Verwüstung sein; denn die Zedernbretter sollen abgerissen werden. 15 Das ist die fröhliche Stadt, die so sicher wohnte und sprach in ihrem Herzen: Ich bin's, und keine mehr. Wie ist sie so wüst geworden, daß die Tiere darin wohnen! Und wer vorübergeht, pfeift sie an und klatscht mit der Hand über sie. (Jesaja 47.8)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.