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Sprüche - Kapitel 9

Weisheit und Torheit laden zum Mahle

1 Die Weisheit baute ihr Haus und hieb sieben Säulen, 2 schlachtete ihr Vieh und trug ihren Wein auf und bereitete ihren Tisch (Matthäus 22.4) 3 und sandte ihre Dirnen aus, zu rufen oben auf den Höhen der Stadt: 4 "Wer verständig ist, der mache sich hierher!", und zum Narren sprach sie: 5 "Kommet, zehret von meinem Brot und trinket den Wein, den ich schenke; 6 verlaßt das unverständige Wesen, so werdet ihr leben, und gehet auf dem Wege der Klugheit." (Sprüche 1.22) 7 Wer den Spötter züchtigt, der muß Schande auf sich nehmen; und wer den Gottlosen straft, der muß gehöhnt werden.
8 Strafe den Spötter nicht, er haßt dich; strafe den Weisen, der wird dich lieben. (Sprüche 23.9) 9 Gib dem Weisen, so wird er noch weiser werden; lehre den Gerechten, so wird er in der Lehre zunehmen. 10 Der Weisheit Anfang ist des HERRN Furcht, und den Heiligen erkennen ist Verstand. (Sprüche 1.7)
11 Denn durch mich werden deiner Tage viel werden und werden dir der Jahre des Lebens mehr werden. (Sprüche 3.2) (Sprüche 3.16) 12 Bist du weise, so bist du dir weise; bist du ein Spötter, so wirst du es allein tragen. 13 Es ist aber ein törichtes, wildes Weib, voll Schwätzens, und weiß nichts;
14 die sitzt in der Tür ihres Hauses auf dem Stuhl, oben in der Stadt, 15 zu laden alle, die vorübergehen und richtig auf ihrem Wege wandeln: 16 "Wer unverständig ist, der mache sich hierher!", und zum Narren spricht sie: 17 "Die gestohlenen Wasser sind süß, und das verborgene Brot schmeckt wohl." (Sprüche 20.17) 18 Er weiß aber nicht, daß daselbst Tote sind und ihre Gäste in der tiefen Grube.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.