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Sprüche - Kapitel 7

Der Weg der Unzucht

1 Mein Kind, behalte meine Rede und verbirg meine Gebote bei dir. 2 Behalte meine Gebote, so wirst du leben, und mein Gesetz wie deinen Augapfel. 3 Binde sie an deine Finger; schreibe sie auf die Tafel deines Herzens. (Sprüche 3.3) 4 Sprich zur Weisheit: "Du bist meine Schwester", und nenne die Klugheit deine Freundin, 5 daß du behütet werdest vor dem fremden Weibe, vor einer andern, die glatte Worte gibt. (Sprüche 2.16) 6 Denn am Fenster meines Hauses guckte ich durchs Gitter
7 und sah unter den Unverständigen und ward gewahr unter den Kindern eines törichten Jünglings, 8 der ging auf der Gasse an einer Ecke und trat daher auf dem Wege bei ihrem Hause, 9 in der Dämmerung, am Abend des Tages, da es Nacht ward und dunkel war. 10 Und siehe, da begegnete ihm ein Weib im Hurenschmuck, listig, 11 wild und unbändig, daß ihr Füße in ihrem Hause nicht bleiben können. 12 Jetzt ist sie draußen, jetzt auf der Gasse, und lauert an allen Ecken. 13 Und erwischte ihn und küßte ihn unverschämt und sprach zu ihm: 14 Ich habe Dankopfer für mich heute bezahlt für meine Gelübde. (3. Mose 3.3-4) 15 Darum bin herausgegangen, dir zu begegnen, dein Angesicht zu suchen, und habe dich gefunden. 16 Ich habe mein Bett schön geschmückt mit bunten Teppichen aus Ägypten. 17 Ich habe mein Lager mit Myrrhe, Aloe und Zimt besprengt. 18 Komm, laß uns buhlen bis an den Morgen und laß uns der Liebe pflegen. 19 Denn der Mann ist nicht daheim; er ist einen fernen Weg gezogen. 20 Er hat den Geldsack mit sich genommen; er wird erst aufs Fest wieder heimkommen. 21 Sie überredete ihn mit vielen Worten und gewann ihn mit ihrem glatten Munde. 22 Er folgt ihr alsbald nach, wie ein Ochse zur Fleischbank geführt wird, und wie zur Fessel, womit man die Narren züchtigt, 23 bis sie ihm mit dem Pfeil die Leber spaltet; wie ein Vogel zum Strick eilt und weiß nicht, daß es ihm sein Leben gilt. 24 So gehorchet mir nun, meine Kinder, und merket auf die Rede meines Mundes.
25 Laß dein Herz nicht weichen auf ihren Weg und laß dich nicht verführen auf ihrer Bahn. 26 Denn sie hat viele verwundet und gefällt, und sind allerlei Mächtige von ihr erwürgt. 27 Ihr Haus sind Wege zum Grab, da man hinunterfährt in des Todes Kammern. (Sprüche 2.18-19)

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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)