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Sprüche - Kapitel 6

Warnung vor Bürgschaften, vor Faulheit und Falschheit

1 Mein Kind, wirst du Bürge für deinen Nächsten und hast deine Hand bei einem Fremden verhaftet, 1, 2, 3 2 so bist du verknüpft durch die Rede deines Mundes und gefangen mit den Reden deines Mundes. 3 So tue doch, mein Kind, also und errette dich, denn du bist deinem Nächsten in die Hände gekommen: eile, dränge und treibe deinen Nächsten. 4 Laß deine Augen nicht schlafen, noch deine Augenlider schlummern. 5 Errette dich wie ein Reh von der Hand und wie ein Vogel aus der Hand des Voglers. 6 Gehe hin zur Ameise, du Fauler; siehe ihre Weise an und lerne! 4, 5 
7 Ob sie wohl keinen Fürsten noch Hauptmann noch Herrn hat, 8 bereitet sie doch ihr Brot im Sommer und sammelt ihre Speise in der Ernte. 9 Wie lange liegst du, Fauler? Wann willst du aufstehen von deinem Schlaf? 10 Ja, schlafe noch ein wenig, schlummere ein wenig, schlage die Hände ineinander ein wenig, daß du schlafest, 6 11 so wird dich die Armut übereilen wie ein Fußgänger und der Mangel wie ein gewappneter Mann. 12 Ein heilloser Mensch, ein schädlicher Mann geht mit verstelltem Munde, 7 
13 winkt mit Augen, deutet mit Füßen, zeigt mit Fingern, 8 14 trachtet allezeit Böses und Verkehrtes in seinem Herzen und richtet Hader an. 15 Darum wird ihm plötzlich sein Verderben kommen, und er wird schnell zerbrochen werden, da keine Hilfe da sein wird. 16 Diese sechs Stücke haßt der HERR, und am siebenten hat er einen Greuel:
17 hohe Augen, falsche Zunge, Hände, die unschuldig Blut vergießen, 18 Herz, das mit böser Tücke umgeht, Füße, die behend sind, Schaden zu tun, 19 falscher Zeuge, der frech Lügen redet und wer Hader zwischen Brüdern anrichtet.

Warnung vor Ehebruch

20 Mein Kind, bewahre die Gebote deines Vaters und laß nicht fahren das Gesetz deiner Mutter. 9 
21 Binde sie zusammen auf dein Herz allewege und hänge sie an deinen Hals, 10 22 wenn du gehst, daß sie dich geleiten; wenn du dich legst, daß sie dich bewahren; wenn du aufwachst, daß sie zu dir sprechen. 11 23 Denn das Gebot ist eine Leuchte und das Gesetz ein Licht, und die Strafe der Zucht ist ein Weg des Lebens, 24 auf daß du bewahrt werdest vor dem bösen Weibe, vor der glatten Zunge der Fremden. 12 25 Laß dich ihre Schöne nicht gelüsten in deinem Herzen und verfange dich nicht an ihren Augenlidern. 26 Denn eine Hure bringt einen ums Brot; aber eines andern Weib fängt das edle Leben. 27 Kann auch jemand ein Feuer im Busen behalten, daß seine Kleider nicht brennen?
28 Wie sollte jemand auf Kohlen gehen, daß seine Füße nicht verbrannt würden? 29 Also gehet's dem, der zu seines Nächsten Weib geht; es bleibt keiner ungestraft, der sie berührt. 13 30 Es ist einem Diebe nicht so große Schmach, ob er stiehlt, seine Seele zu sättigen, weil ihn hungert; 31 und ob er ergriffen wird, gibt er's siebenfältig wieder und legt dar alles Gut in seinem Hause. 32 Aber wer mit einem Weibe die Ehe bricht, der ist ein Narr; der bringt sein Leben ins Verderben. 14 33 Dazu trifft ihn Plage und Schande, und seine Schande wird nicht ausgetilgt. 34 Denn der Grimm des Mannes eifert, und schont nicht zur Zeit der Rache 35 und sieht keine Person an, die da versöhne, und nimmt's nicht an, ob du viel schenken wolltest.

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. 15 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. 16 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. 17 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 18 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. 19 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. 20 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.

Querverweise

1 Sprüche 11.15: Wer für einen andern Bürge wird, der wird Schaden haben; wer aber sich vor Geloben hütet, ist sicher.

2 Sprüche 17.8: Wer zu schenken hat, dem ist's ein Edelstein; wo er sich hin kehrt, ist er klug geachtet.

3 Sprüche 20.16: Nimm dem sein Kleid, der für einen andern Bürge wird, und pfände ihn um des Fremden willen.

4 Sprüche 10.4: Lässige Hand macht arm; aber der Fleißigen Hand macht reich.

5 Sprüche 20.4: Um der Kälte willen will der Faule nicht pflügen; so muß er in der Ernte betteln und nichts kriegen.

6 Sprüche 24.33-34: Du willst ein wenig schlafen und ein wenig schlummern und ein wenig deine Hände zusammentun, daß du ruhest:

7 Sprüche 10.31-32: Der Mund des Gerechten bringt Weisheit; aber die Zunge der Verkehrten wird ausgerottet.

8 Sprüche 10.10: Wer mit Augen winkt, wird Mühsal anrichten; und der ein Narrenmaul hat, wird geschlagen.

9 Sprüche 1.8: Mein Kind, gehorche der Zucht deines Vaters und verlaß nicht das Gebot deiner Mutter.

10 Sprüche 3.3: Gnade und Treue werden dich nicht lassen. Hänge sie an deinen Hals und schreibe sie auf die Tafel deines Herzens,

11 Psalm 119.172: Meine Zunge soll ihr Gespräch haben von deinem Wort; denn alle deine Gebote sind recht.

12 Sprüche 2.16: daß du nicht geratest an eines andern Weib, an eine Fremde, die glatte Worte gibt

13 Sprüche 5.10-14: daß sich nicht Fremde von deinem Vermögen sättigen und deine Arbeit nicht sei in eines andern Haus,

14 1. Korinther 6.18: Fliehet der Hurerei! Alle Sünden, die der Mensch tut, sind außer seinem Leibe; wer aber hurt, der sündigt an seinem eigenen Leibe.

15 4. Mose 5.2: Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind.

16 3. Mose 11.33: Allerlei irdenes Gefäß, wo solcher Aas hineinfällt, wird alles unrein, was darin ist; und sollt's zerbrechen.

17 3. Mose 5.7: Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,

18 3. Mose 22.4: Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf,

19 3. Mose 18.19: Du sollst nicht zum Weibe gehen, solange sie ihre Krankheit hat, in ihrer Unreinigkeit ihre Blöße aufzudecken.

20 3. Mose 15.14: Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.