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Sprüche - Kapitel 5

Warnung vor der Verführerin

1 Mein Kind, merke auf meine Weisheit; neige dein Ohr zu meiner Lehre, 2 daß du bewahrest guten Rat und dein Mund wisse Unterschied zu halten. 3 Denn die Lippen der Hure sind süß wie Honigseim, und ihre Kehle ist glätter als Öl, (Sprüche 2.16-19) 4 aber hernach bitter wie Wermut und scharf wie ein zweischneidiges Schwert. 5 Ihre Füße laufen zum Tod hinunter; ihre Gänge führen ins Grab. 6 Sie geht nicht stracks auf dem Wege des Lebens; unstet sind ihre Tritte, daß sie nicht weiß, wo sie geht. 7 So gehorchet mir nun, meine Kinder, und weichet nicht von der Rede meines Mundes.
8 Laß deine Wege ferne von ihr sein, und nahe nicht zur Tür ihres Hauses, 9 daß du nicht den Fremden gebest deine Ehre und deine Jahre dem Grausamen; 10 daß sich nicht Fremde von deinem Vermögen sättigen und deine Arbeit nicht sei in eines andern Haus, 11 und müssest hernach seufzen, wenn du Leib und Gut verzehrt hast, 12 und sprechen: "Ach, wie habe ich die Zucht gehaßt und wie hat mein Herz die Strafe verschmäht! 13 wie habe ich nicht gehorcht der Stimme meiner Lehrer und mein Ohr nicht geneigt zu denen, die mich lehrten! 14 Ich bin schier in alles Unglück gekommen vor allen Leuten und allem Volk." 15 Trink Wasser aus deiner Grube und Flüsse aus deinem Brunnen.
16 Laß deine Brunnen herausfließen und die Wasserbäche auf die Gassen. 17 Habe du aber sie allein, und kein Fremder mit dir. 18 Dein Born sei gesegnet, und freue dich des Weibes deiner Jugend. 19 Sie ist lieblich wie die Hinde Hirschkuh und holdselig wie ein Reh. Laß dich ihre Liebe allezeit sättigen und ergötze dich allewege in ihrer Liebe. 20 Mein Kind, warum willst du dich an der Fremden ergötzen und herzest eine andere? 21 Denn jedermanns Wege sind offen vor dem HERRN, und er mißt alle ihre Gänge. 22 Die Missetat des Gottlosen wird ihn fangen, und er wird mit dem Strick seiner Sünde gehalten werden. 23 Er wird sterben, darum daß er sich nicht will ziehen lassen; und um seiner großen Torheit willen wird's ihm nicht wohl gehen.

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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: (2. Mose 23.10-11) 2 Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen. 3 Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen. 4 Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen im Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen; 5 vorausgesetzt, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht herrschen über dich. (5. Mose 28.12) 7 Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brüder in irgend einer Stadt in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß kein Belialsrat in deinem Herzen sei und du nicht denkest: «Das siebente Jahr, das Erlaßjahr, naht!» und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nichts; da würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es würde dir zur Sünde sein; 10 sondern du sollst ihm willig geben und nicht mit verdrießlichem Herzen; denn um deswillen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allen deinen Werken und in allen Geschäften deiner Hand. 11 Denn es werden nicht aufhören Arme im Lande zu sein; darum gebiete und sage ich dir: Tue deine Hand auf für deinen Bruder, der bedrängt und arm ist im Lande! (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; 14 sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du in Ägyptenland auch ein Knecht warst, und daß der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches. (5. Mose 5.15) 16 Sollte er aber zu dir sagen: «Ich will nicht von dir wegziehen!» weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist, 17 so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln. 18 Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglöhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Die Erstgeburt der Tiere

19 Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst den Erstling deiner Ochsen nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. (2. Mose 13.2) 20 Du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bösen Mangel hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern; (3. Mose 22.20) 22 sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen, wie die Gazelle und den Hirsch, du seiest unrein oder rein. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur von seinem Blut sollst du nicht essen, auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)