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Sprüche - Kapitel 5

Warnung vor der Verführerin

1 Mein Kind, merke auf meine Weisheit; neige dein Ohr zu meiner Lehre, 2 daß du bewahrest guten Rat und dein Mund wisse Unterschied zu halten. 3 Denn die Lippen der Hure sind süß wie Honigseim, und ihre Kehle ist glätter als Öl, (Sprüche 2.16-19) 4 aber hernach bitter wie Wermut und scharf wie ein zweischneidiges Schwert. 5 Ihre Füße laufen zum Tod hinunter; ihre Gänge führen ins Grab. 6 Sie geht nicht stracks auf dem Wege des Lebens; unstet sind ihre Tritte, daß sie nicht weiß, wo sie geht. 7 So gehorchet mir nun, meine Kinder, und weichet nicht von der Rede meines Mundes.
8 Laß deine Wege ferne von ihr sein, und nahe nicht zur Tür ihres Hauses, 9 daß du nicht den Fremden gebest deine Ehre und deine Jahre dem Grausamen; 10 daß sich nicht Fremde von deinem Vermögen sättigen und deine Arbeit nicht sei in eines andern Haus, 11 und müssest hernach seufzen, wenn du Leib und Gut verzehrt hast, 12 und sprechen: "Ach, wie habe ich die Zucht gehaßt und wie hat mein Herz die Strafe verschmäht! 13 wie habe ich nicht gehorcht der Stimme meiner Lehrer und mein Ohr nicht geneigt zu denen, die mich lehrten! 14 Ich bin schier in alles Unglück gekommen vor allen Leuten und allem Volk." 15 Trink Wasser aus deiner Grube und Flüsse aus deinem Brunnen.
16 Laß deine Brunnen herausfließen und die Wasserbäche auf die Gassen. 17 Habe du aber sie allein, und kein Fremder mit dir. 18 Dein Born sei gesegnet, und freue dich des Weibes deiner Jugend. 19 Sie ist lieblich wie die Hinde Hirschkuh und holdselig wie ein Reh. Laß dich ihre Liebe allezeit sättigen und ergötze dich allewege in ihrer Liebe. 20 Mein Kind, warum willst du dich an der Fremden ergötzen und herzest eine andere? 21 Denn jedermanns Wege sind offen vor dem HERRN, und er mißt alle ihre Gänge. 22 Die Missetat des Gottlosen wird ihn fangen, und er wird mit dem Strick seiner Sünde gehalten werden. 23 Er wird sterben, darum daß er sich nicht will ziehen lassen; und um seiner großen Torheit willen wird's ihm nicht wohl gehen.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.