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Sprüche - Kapitel 4

Väterliche Mahnung

1 Höret, meine Kinder, die Zucht eures Vaters; merket auf, daß ihr lernt und klug werdet! 2 Denn ich gebe euch eine gute Lehre; verlaßt mein Gesetz nicht. 3 Denn ich war meines Vaters Sohn, ein zarter und ein einziger vor meiner Mutter. 4 Und er lehrte mich und sprach: Laß dein Herz meine Worte aufnehmen; halte meine Gebote, so wirst du leben. (3. Mose 18.5) 5 Nimm an Weisheit, nimm an Verstand; vergiß nicht und weiche nicht von der Rede meines Mundes. (Sprüche 3.1) 6 Verlaß sie nicht, so wird sie dich bewahren; liebe sie, so wird sie dich behüten. 7 Denn der Weisheit Anfang ist, wenn man sie gerne hört und die Klugheit lieber hat als alle Güter. 8 Achte sie hoch, so wird sie dich erhöhen, und wird dich zu Ehren bringen, wo du sie herzest. 9 Sie wird dein Haupt schön schmücken und wird dich zieren mit einer prächtigen Krone. (Sprüche 1.9) 10 So höre, mein Kind, und nimm an meine Rede, so werden deiner Jahre viel werden. (Sprüche 3.2)
11 Ich will dich den Weg der Weisheit führen; ich will dich auf rechter Bahn leiten, (Psalm 27.11) (Psalm 32.8) 12 daß, wenn du gehst, dein Gang dir nicht sauer werde, und wenn du läufst, daß du nicht anstoßest. 13 Fasse die Zucht, laß nicht davon; bewahre sie, denn sie ist dein Leben. 14 Komm nicht auf der Gottlosen Pfad und tritt nicht auf den Weg der Bösen. (Psalm 1.1) (Sprüche 1.10) 15 Laß ihn fahren und gehe nicht darin; weiche von ihm und gehe vorüber. 16 Denn sie schlafen nicht, sie haben denn Übel getan; und ruhen nicht, sie haben den Schaden getan. 17 Denn sie nähren sich von gottlosem Brot und trinken vom Wein des Frevels. 18 Aber der Gerechten Pfad glänzt wie das Licht, das immer heller leuchtet bis auf den vollen Tag. 19 Der Gottlosen Weg aber ist wie Dunkel; sie wissen nicht, wo sie fallen werden. (Sprüche 13.9) (Sprüche 24.20) 20 Mein Sohn, merke auf meine Worte und neige dein Ohr zu meiner Rede.
21 Laß sie nicht von deinen Augen fahren, behalte sie in deinem Herzen. 22 Denn sie sind das Leben denen, die sie finden, und gesund ihrem ganzen Leibe. (Sprüche 3.8) (Sprüche 3.13-16) 23 Behüte dein Herz mit allem Fleiß; denn daraus geht das Leben. 24 Tue von dir den verkehrten Mund und laß das Lästermaul ferne von dir sein. 25 Laß deine Augen stracks vor sich sehen und deine Augenlider richtig vor dir hin blicken. 26 Laß deinen Fuß gleich vor sich gehen, so gehst du gewiß. (Hebräer 12.13) 27 Wanke weder zur Rechten noch zur Linken; wende deinen Fuß vom Bösen. (5. Mose 5.29)

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Josua - Kapitel 20

Die sechs Zufluchtsstädte

1 Und der HERR redete zu Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe, (4. Mose 35.6) 3 daß dahin fliehen möge der Totschläger, der eine Seele unvorsätzlich und unversehens schlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen. 4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, der soll draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Platz geben, daß er bei ihnen wohnen kann. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unabsichtlich seinen Nächsten erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist; 6 so soll er in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit im Amte sein wird. Alsdann soll der Totschläger wieder umkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, daraus er geflohen ist. 7 Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naphtali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, vom Stamme Ruben, und Ramot in Gilead vom Stamme Gad, und Golan in Basan vom Stamme Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Dies waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer eine Seele unvorsätzlich erschlagen hatte, daß er nicht sterbe durch die Hand des Bluträchers, ehe er vor der Gemeinde gestanden.