zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 4

Väterliche Mahnung

1 Höret, meine Kinder, die Zucht eures Vaters; merket auf, daß ihr lernt und klug werdet! 2 Denn ich gebe euch eine gute Lehre; verlaßt mein Gesetz nicht. 3 Denn ich war meines Vaters Sohn, ein zarter und ein einziger vor meiner Mutter. 4 Und er lehrte mich und sprach: Laß dein Herz meine Worte aufnehmen; halte meine Gebote, so wirst du leben. (3. Mose 18.5) 5 Nimm an Weisheit, nimm an Verstand; vergiß nicht und weiche nicht von der Rede meines Mundes. (Sprüche 3.1) 6 Verlaß sie nicht, so wird sie dich bewahren; liebe sie, so wird sie dich behüten. 7 Denn der Weisheit Anfang ist, wenn man sie gerne hört und die Klugheit lieber hat als alle Güter. 8 Achte sie hoch, so wird sie dich erhöhen, und wird dich zu Ehren bringen, wo du sie herzest. 9 Sie wird dein Haupt schön schmücken und wird dich zieren mit einer prächtigen Krone. (Sprüche 1.9) 10 So höre, mein Kind, und nimm an meine Rede, so werden deiner Jahre viel werden. (Sprüche 3.2)
11 Ich will dich den Weg der Weisheit führen; ich will dich auf rechter Bahn leiten, (Psalm 27.11) (Psalm 32.8) 12 daß, wenn du gehst, dein Gang dir nicht sauer werde, und wenn du läufst, daß du nicht anstoßest. 13 Fasse die Zucht, laß nicht davon; bewahre sie, denn sie ist dein Leben. 14 Komm nicht auf der Gottlosen Pfad und tritt nicht auf den Weg der Bösen. (Psalm 1.1) (Sprüche 1.10) 15 Laß ihn fahren und gehe nicht darin; weiche von ihm und gehe vorüber. 16 Denn sie schlafen nicht, sie haben denn Übel getan; und ruhen nicht, sie haben den Schaden getan. 17 Denn sie nähren sich von gottlosem Brot und trinken vom Wein des Frevels. 18 Aber der Gerechten Pfad glänzt wie das Licht, das immer heller leuchtet bis auf den vollen Tag. 19 Der Gottlosen Weg aber ist wie Dunkel; sie wissen nicht, wo sie fallen werden. (Sprüche 13.9) (Sprüche 24.20) 20 Mein Sohn, merke auf meine Worte und neige dein Ohr zu meiner Rede.
21 Laß sie nicht von deinen Augen fahren, behalte sie in deinem Herzen. 22 Denn sie sind das Leben denen, die sie finden, und gesund ihrem ganzen Leibe. (Sprüche 3.8) (Sprüche 3.13-16) 23 Behüte dein Herz mit allem Fleiß; denn daraus geht das Leben. 24 Tue von dir den verkehrten Mund und laß das Lästermaul ferne von dir sein. 25 Laß deine Augen stracks vor sich sehen und deine Augenlider richtig vor dir hin blicken. 26 Laß deinen Fuß gleich vor sich gehen, so gehst du gewiß. (Hebräer 12.13) 27 Wanke weder zur Rechten noch zur Linken; wende deinen Fuß vom Bösen. (5. Mose 5.29)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)