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Sprüche - Kapitel 31

Die Worte an Lemuel

1 Dies sind die Worte des Königs Lamuel, die Lehre, die ihn seine Mutter lehrte. 2 Ach mein Auserwählter, ach du Sohn meines Leibes, ach mein gewünschter Sohn, 3 laß nicht den Weibern deine Kraft und gehe die Wege nicht, darin sich die Könige verderben! (5. Mose 17.17) (1. Könige 11.1) 4 O, nicht den Königen, Lamuel, nicht den Königen ziemt es, Wein zu trinken, noch den Fürsten starkes Getränk! (Sprüche 20.1) 5 Sie möchten trinken und der Rechte vergessen und verändern die Sache aller elenden Leute. 6 Gebt starkes Getränk denen, die am Umkommen sind, und den Wein den betrübten Seelen, 7 daß sie trinken und ihres Elends vergessen und ihres Unglücks nicht mehr gedenken. 8 Tue deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind. (Hiob 29.12) (Hiob 29.15) 9 Tue deinen Mund auf und richte recht und räche den Elenden und Armen.

Lob der tüchtigen Hausfrau

10 Wem ein tugendsam Weib beschert ist, die ist viel edler denn die köstlichsten Perlen. (Sprüche 12.4) (Sprüche 18.22)
11 Ihres Mannes Herz darf sich auf sie verlassen, und Nahrung wird ihm nicht mangeln. 12 Sie tut ihm Liebes und kein Leides ihr Leben lang. 13 Sie geht mit Wolle und Flachs um und arbeitet gern mit ihren Händen. 14 Sie ist wie ein Kaufmannsschiff, das seine Nahrung von ferne bringt. 15 Sie steht vor Tages auf und gibt Speise ihrem Hause und Essen ihren Dirnen. 16 Sie denkt nach einem Acker und kauft ihn und pflanzt einen Weinberg von den Früchten ihrer Hände. 17 Sie gürtet ihre Lenden mit Kraft und stärkt ihre Arme. 18 Sie merkt, wie ihr Handel Frommen bringt; ihre Leuchte verlischt des Nachts nicht. 19 Sie streckt ihre Hand nach dem Rocken, und ihre Finger fassen die Spindel. 20 Sie breitet ihre Hände aus zu dem Armen und reicht ihre Hand dem Dürftigen. 21 Sie fürchtet für ihr Haus nicht den Schnee; denn ihr ganzes Haus hat zwiefache Kleider. 22 Sie macht sich selbst Decken; feine Leinwand und Purpur ist ihr Kleid. 23 Ihr Mann ist bekannt in den Toren, wenn er sitzt bei den Ältesten des Landes. 24 Sie macht einen Rock und verkauft ihn; einen Gürtel gibt sie dem Krämer. (Apostelgeschichte 9.39) 25 Kraft und Schöne sind ihr Gewand, und sie lacht des kommenden Tages. (Hiob 5.22) (Matthäus 6.34) 26 Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, und auf ihrer Zunge ist holdselige Lehre. 27 Sie schaut, wie es in ihrem Hause zugeht, und ißt ihr Brot nicht mit Faulheit. 28 Ihre Söhne stehen auf und preisen sie selig; ihr Mann lobt sie: 29 "Viele Töchter halten sich tugendsam; du aber übertriffst sie alle." 30 Lieblich und schön sein ist nichts; ein Weib, das den HERRN fürchtet, soll man loben. (Sprüche 11.22) 31 Sie wird gerühmt werden von den Früchten ihrer Hände, und ihre Werke werden sie loben in den Toren.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)