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Sprüche - Kapitel 31

Die Worte an Lemuel

1 Dies sind die Worte des Königs Lamuel, die Lehre, die ihn seine Mutter lehrte. 2 Ach mein Auserwählter, ach du Sohn meines Leibes, ach mein gewünschter Sohn, 3 laß nicht den Weibern deine Kraft und gehe die Wege nicht, darin sich die Könige verderben! (5. Mose 17.17) (1. Könige 11.1) 4 O, nicht den Königen, Lamuel, nicht den Königen ziemt es, Wein zu trinken, noch den Fürsten starkes Getränk! (Sprüche 20.1) 5 Sie möchten trinken und der Rechte vergessen und verändern die Sache aller elenden Leute. 6 Gebt starkes Getränk denen, die am Umkommen sind, und den Wein den betrübten Seelen, 7 daß sie trinken und ihres Elends vergessen und ihres Unglücks nicht mehr gedenken. 8 Tue deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind. (Hiob 29.12) (Hiob 29.15) 9 Tue deinen Mund auf und richte recht und räche den Elenden und Armen.

Lob der tüchtigen Hausfrau

10 Wem ein tugendsam Weib beschert ist, die ist viel edler denn die köstlichsten Perlen. (Sprüche 12.4) (Sprüche 18.22)
11 Ihres Mannes Herz darf sich auf sie verlassen, und Nahrung wird ihm nicht mangeln. 12 Sie tut ihm Liebes und kein Leides ihr Leben lang. 13 Sie geht mit Wolle und Flachs um und arbeitet gern mit ihren Händen. 14 Sie ist wie ein Kaufmannsschiff, das seine Nahrung von ferne bringt. 15 Sie steht vor Tages auf und gibt Speise ihrem Hause und Essen ihren Dirnen. 16 Sie denkt nach einem Acker und kauft ihn und pflanzt einen Weinberg von den Früchten ihrer Hände. 17 Sie gürtet ihre Lenden mit Kraft und stärkt ihre Arme. 18 Sie merkt, wie ihr Handel Frommen bringt; ihre Leuchte verlischt des Nachts nicht. 19 Sie streckt ihre Hand nach dem Rocken, und ihre Finger fassen die Spindel. 20 Sie breitet ihre Hände aus zu dem Armen und reicht ihre Hand dem Dürftigen. 21 Sie fürchtet für ihr Haus nicht den Schnee; denn ihr ganzes Haus hat zwiefache Kleider. 22 Sie macht sich selbst Decken; feine Leinwand und Purpur ist ihr Kleid. 23 Ihr Mann ist bekannt in den Toren, wenn er sitzt bei den Ältesten des Landes. 24 Sie macht einen Rock und verkauft ihn; einen Gürtel gibt sie dem Krämer. (Apostelgeschichte 9.39) 25 Kraft und Schöne sind ihr Gewand, und sie lacht des kommenden Tages. (Hiob 5.22) (Matthäus 6.34) 26 Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, und auf ihrer Zunge ist holdselige Lehre. 27 Sie schaut, wie es in ihrem Hause zugeht, und ißt ihr Brot nicht mit Faulheit. 28 Ihre Söhne stehen auf und preisen sie selig; ihr Mann lobt sie: 29 "Viele Töchter halten sich tugendsam; du aber übertriffst sie alle." 30 Lieblich und schön sein ist nichts; ein Weib, das den HERRN fürchtet, soll man loben. (Sprüche 11.22) 31 Sie wird gerühmt werden von den Früchten ihrer Hände, und ihre Werke werden sie loben in den Toren.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)