zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 30

Die Sprüche Agurs

1 Dies sind die Worte Agurs, des Sohnes Jakes. Lehre und Rede des Mannes: Ich habe mich gemüht, o Gott; ich habe mich gemüht, o Gott, und ablassen müssen. 2 Denn ich bin der allernärrischste, und Menschenverstand ist nicht bei mir; 3 ich habe Weisheit nicht gelernt, daß ich den Heiligen erkennete. 4 Wer fährt hinauf gen Himmel und herab? Wer faßt den Wind in seine Hände? Wer bindet die Wasser in ein Kleid? Wer hat alle Enden der Welt gestellt? Wie heißt er? Und wie heißt sein Sohn? Weißt du das? (Hiob 38.1) 5 Alle Worte Gottes sind durchläutert; er ist ein Schild denen, die auf ihn trauen. (Psalm 12.7) (Psalm 18.31)
6 Tue nichts zu seinen Worten, daß er dich nicht strafe und werdest lügenhaft erfunden. (5. Mose 4.2) 7 Zweierlei bitte ich von dir; das wollest du mir nicht weigern, ehe ich denn sterbe:
8 Abgötterei und Lüge laß ferne von mir sein; Armut und Reichtum gib mir nicht, laß mich aber mein bescheiden Teil Speise dahinnehmen. (Matthäus 6.11) (1. Timotheus 6.6-8) 9 Ich möchte sonst, wo ich zu satt würde, verleugnen und sagen: Wer ist der HERR? Oder wo ich zu arm würde, möchte ich stehlen und mich an dem Namen meines Gottes vergreifen. 10 Verleumde den Knecht nicht bei seinem Herrn, daß er dir nicht fluche und du die Schuld tragen müssest.
11 Es ist eine Art, die ihrem Vater flucht und ihre Mutter nicht segnet;
12 eine Art, die sich rein dünkt, und ist doch von ihrem Kot nicht gewaschen; (Sprüche 20.9) 13 eine Art, die ihre Augen hoch trägt und ihre Augenlider emporhält; (Sprüche 21.4) 14 eine Art, die Schwerter für Zähne hat und Messer für Backenzähne und verzehrt die Elenden im Lande und die Armen unter den Leuten. 15 Blutegel hat zwei Töchter: Bring her, bring her! Drei Dinge sind nicht zu sättigen, und das vierte spricht nicht: Es ist genug:
16 die Hölle, der Frauen verschlossene Mutter, die Erde wird nicht des Wassers satt, und das Feuer spricht nicht: Es ist genug. 17 Ein Auge, das den Vater verspottet, und verachtet der Mutter zu gehorchen, das müssen die Raben am Bach aushacken und die jungen Adler fressen. (Sprüche 20.20)
18 Drei sind mir zu wunderbar, und das vierte verstehe ich nicht: (Sprüche 6.16)
19 des Adlers Weg am Himmel, der Schlange Weg auf einem Felsen, des Schiffes Weg mitten im Meer und eines Mannes Weg an einer Jungfrau. 20 Also ist auch der Weg der Ehebrecherin; die verschlingt und wischt ihr Maul und spricht: Ich habe kein Böses getan.
21 Ein Land wird durch dreierlei unruhig, und das vierte kann es nicht ertragen:
22 ein Knecht, wenn er König wird; ein Narr, wenn er zu satt ist; (Prediger 10.6) 23 eine Verschmähte, wenn sie geehelicht wird; und eine Magd, wenn sie ihrer Frau Erbin wird. 24 Vier sind klein auf Erden und klüger denn die Weisen:
25 die Ameisen, ein schwaches Volk; dennoch schaffen sie im Sommer ihre Speise, (Sprüche 6.6-8) (Sprüche 10.5) 26 Kaninchen, ein schwaches Volk; dennoch legt es sein Haus in den Felsen, 27 Heuschrecken, haben keinen König; dennoch ziehen sie aus ganz in Haufen, 28 die Spinne, wirkt mit ihren Händen und ist in der Könige Schlössern. 29 Dreierlei haben einen feinen Gang, und das vierte geht wohl:
30 der Löwe, mächtig unter den Tieren und kehrt nicht um vor jemand; 31 ein Windhund von guten Lenden, und ein Widder, und ein König, wider den sich niemand legen darf. 32 Bist du ein Narr gewesen und zu hoch gefahren und hast Böses vorgehabt, so lege die Hand aufs Maul.
33 Wenn man Milch stößt, so macht man Butter daraus; und wer die Nase hart schneuzt, zwingt Blut heraus; und wer den Zorn reizt, zwingt Hader heraus.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.