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Sprüche - Kapitel 3

Vom Segen der Gottesfurcht und Weisheit

1 Mein Kind, vergiß meines Gesetzes nicht, und dein Herz behalte meine Gebote. 2 Denn sie werden dir langes Leben und gute Jahre und Frieden bringen; (3. Mose 18.5) (Sprüche 4.10) 3 Gnade und Treue werden dich nicht lassen. Hänge sie an deinen Hals und schreibe sie auf die Tafel deines Herzens, (5. Mose 6.8) (Jeremia 31.33) (Sprüche 6.21) 4 so wirst du Gunst und Klugheit finden, die Gott und Menschen gefällt. (Lukas 2.52) 5 Verlaß dich auf den HERRN von ganzem Herzen und verlaß dich nicht auf deinen Verstand;
6 sondern gedenke an ihn in allen deinen Wegen, so wird er dich recht führen. 7 Dünke dich nicht, weise zu sein, sondern fürchte den HERRN und weiche vom Bösen. (Jesaja 5.21) 8 Das wird deinem Leibe gesund sein und deine Gebeine erquicken. (Sprüche 4.22) 9 Ehre den HERRN von deinem Gut und von den Erstlingen all deines Einkommens, (2. Mose 23.19)
10 so werden deine Scheunen voll werden und deine Kelter mit Most übergehen. 11 Mein Kind, verwirf die Zucht des HERRN nicht und sei nicht ungeduldig über seine Strafe. (Hiob 5.17-19) (Hebräer 12.5-6)
12 Denn welchen der HERR liebt, den straft er, und hat doch Wohlgefallen an ihm wie ein Vater am Sohn. (Offenbarung 3.19) 13 Wohl dem Menschen, der Weisheit findet, und dem Menschen, der Verstand bekommt! (Matthäus 13.44)
14 Denn es ist besser, sie zu erwerben, als Silber; denn ihr Ertrag ist besser als Gold. (Sprüche 8.10) (Sprüche 8.19) 15 Sie ist edler denn Perlen; und alles, was du wünschen magst, ist ihr nicht zu vergleichen. (Matthäus 13.45-46) 16 Langes Leben ist zu ihrer rechten Hand; zu ihrer Linken ist Reichtum und Ehre. (Sprüche 3.2) 17 Ihre Wege sind liebliche Wege, und alle ihre Steige sind Friede. 18 Sie ist ein Baum des Lebens allen, die sie ergreifen; und selig sind, die sie halten. 19 Denn der HERR hat die Erde durch Weisheit gegründet und durch seinen Rat die Himmel bereitet. (Sprüche 8.24)
20 Durch seine Weisheit sind die Tiefen zerteilt und die Wolken mit Tau triefend gemacht. 21 Mein Kind, laß sie nicht von deinen Augen weichen, so wirst du glückselig und klug werden. 22 Das wird deiner Seele Leben sein und ein Schmuck deinem Halse. (Sprüche 1.9) 23 Dann wirst du sicher wandeln auf deinem Wege, daß dein Fuß sich nicht stoßen wird. 24 Legst du dich, so wirst du dich nicht fürchten, sondern süß schlafen, (Psalm 3.6) (Psalm 4.9) 25 daß du dich nicht fürchten darfst vor plötzlichem Schrecken noch vor dem Sturm der Gottlosen, wenn er kommt. 26 Denn der HERR ist dein Trotz; der behütet deinen Fuß, daß er nicht gefangen werde. (Sprüche 10.29)

Ermahnung zum Wohltun und zur Friedfertigkeit

27 Weigere dich nicht, dem Dürftigen Gutes zu tun, so deine Hand von Gott hat, solches zu tun.
28 Sprich nicht zu deinem Nächsten: "Geh hin und komm wieder; morgen will ich dir geben", so du es wohl hast. 29 Trachte nicht Böses wider deinen Nächsten, der auf Treue bei dir wohnt.
30 Hadere nicht mit jemand ohne Ursache, so er dir kein Leid getan hat. 31 Eifere nicht einem Frevler nach und erwähle seiner Wege keinen; 32 denn der HERR hat Greuel an dem Abtrünnigen, und sein Geheimnis ist bei den Frommen. (Psalm 25.14) 33 Im Hause des Gottlosen ist der Fluch des HERRN; aber das Haus der Gerechten wird gesegnet.
34 Er wird der Spötter spotten; aber den Elenden wird er Gnade geben. (Sprüche 1.26) (1. Petrus 5.5) 35 Die Weisen werden Ehre erben; aber wenn die Narren hochkommen, werden sie doch zu Schanden.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)