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Sprüche - Kapitel 3

Vom Segen der Gottesfurcht und Weisheit

1 Mein Kind, vergiß meines Gesetzes nicht, und dein Herz behalte meine Gebote. 2 Denn sie werden dir langes Leben und gute Jahre und Frieden bringen; (3. Mose 18.5) (Sprüche 4.10) 3 Gnade und Treue werden dich nicht lassen. Hänge sie an deinen Hals und schreibe sie auf die Tafel deines Herzens, (5. Mose 6.8) (Jeremia 31.33) (Sprüche 6.21) 4 so wirst du Gunst und Klugheit finden, die Gott und Menschen gefällt. (Lukas 2.52) 5 Verlaß dich auf den HERRN von ganzem Herzen und verlaß dich nicht auf deinen Verstand;
6 sondern gedenke an ihn in allen deinen Wegen, so wird er dich recht führen. 7 Dünke dich nicht, weise zu sein, sondern fürchte den HERRN und weiche vom Bösen. (Jesaja 5.21) 8 Das wird deinem Leibe gesund sein und deine Gebeine erquicken. (Sprüche 4.22) 9 Ehre den HERRN von deinem Gut und von den Erstlingen all deines Einkommens, (2. Mose 23.19)
10 so werden deine Scheunen voll werden und deine Kelter mit Most übergehen. 11 Mein Kind, verwirf die Zucht des HERRN nicht und sei nicht ungeduldig über seine Strafe. (Hiob 5.17-19) (Hebräer 12.5-6)
12 Denn welchen der HERR liebt, den straft er, und hat doch Wohlgefallen an ihm wie ein Vater am Sohn. (Offenbarung 3.19) 13 Wohl dem Menschen, der Weisheit findet, und dem Menschen, der Verstand bekommt! (Matthäus 13.44)
14 Denn es ist besser, sie zu erwerben, als Silber; denn ihr Ertrag ist besser als Gold. (Sprüche 8.10) (Sprüche 8.19) 15 Sie ist edler denn Perlen; und alles, was du wünschen magst, ist ihr nicht zu vergleichen. (Matthäus 13.45-46) 16 Langes Leben ist zu ihrer rechten Hand; zu ihrer Linken ist Reichtum und Ehre. (Sprüche 3.2) 17 Ihre Wege sind liebliche Wege, und alle ihre Steige sind Friede. 18 Sie ist ein Baum des Lebens allen, die sie ergreifen; und selig sind, die sie halten. 19 Denn der HERR hat die Erde durch Weisheit gegründet und durch seinen Rat die Himmel bereitet. (Sprüche 8.24)
20 Durch seine Weisheit sind die Tiefen zerteilt und die Wolken mit Tau triefend gemacht. 21 Mein Kind, laß sie nicht von deinen Augen weichen, so wirst du glückselig und klug werden. 22 Das wird deiner Seele Leben sein und ein Schmuck deinem Halse. (Sprüche 1.9) 23 Dann wirst du sicher wandeln auf deinem Wege, daß dein Fuß sich nicht stoßen wird. 24 Legst du dich, so wirst du dich nicht fürchten, sondern süß schlafen, (Psalm 3.6) (Psalm 4.9) 25 daß du dich nicht fürchten darfst vor plötzlichem Schrecken noch vor dem Sturm der Gottlosen, wenn er kommt. 26 Denn der HERR ist dein Trotz; der behütet deinen Fuß, daß er nicht gefangen werde. (Sprüche 10.29)

Ermahnung zum Wohltun und zur Friedfertigkeit

27 Weigere dich nicht, dem Dürftigen Gutes zu tun, so deine Hand von Gott hat, solches zu tun.
28 Sprich nicht zu deinem Nächsten: "Geh hin und komm wieder; morgen will ich dir geben", so du es wohl hast. 29 Trachte nicht Böses wider deinen Nächsten, der auf Treue bei dir wohnt.
30 Hadere nicht mit jemand ohne Ursache, so er dir kein Leid getan hat. 31 Eifere nicht einem Frevler nach und erwähle seiner Wege keinen; 32 denn der HERR hat Greuel an dem Abtrünnigen, und sein Geheimnis ist bei den Frommen. (Psalm 25.14) 33 Im Hause des Gottlosen ist der Fluch des HERRN; aber das Haus der Gerechten wird gesegnet.
34 Er wird der Spötter spotten; aber den Elenden wird er Gnade geben. (Sprüche 1.26) (1. Petrus 5.5) 35 Die Weisen werden Ehre erben; aber wenn die Narren hochkommen, werden sie doch zu Schanden.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.