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Sprüche - Kapitel 29

Weisheit bringt Segen; Torheit und Sünde stiftet Verderben

1 Wer wider die Strafe halsstarrig ist, der wird plötzlich verderben ohne alle Hilfe. (Sprüche 15.10) 2 Wenn der Gerechten viel sind, freut sich das Volk; wenn aber der Gottlose herrscht, seufzt das Volk. (Sprüche 11.10)
3 Wer Weisheit liebt, erfreut seinen Vater; wer aber mit Huren umgeht, kommt um sein Gut. (Lukas 15.13)
4 Ein König richtet das Land auf durchs Recht; ein geiziger aber verderbt es. (Jesaja 32.7)
5 Wer mit seinem Nächsten heuchelt, der breitet ein Netz aus für seine Tritte.
6 Wenn ein Böser sündigt, verstrickt er sich selbst; aber ein Gerechter freut sich und hat Wonne.
7 Der Gerechte erkennt die Sache der Armen; der Gottlose achtet keine Vernunft.
8 Die Spötter bringen frech eine Stadt in Aufruhr; aber die Weisen stillen den Zorn.
9 Wenn ein Weiser mit einem Narren zu rechten kommt, er zürne oder lache, so hat er nicht Ruhe. (Matthäus 11.17)
10 Die Blutgierigen hassen den Frommen; aber die Gerechten suchen sein Heil.
11 Ein Narr schüttet seinen Geist ganz aus; aber ein Weiser hält an sich. (Sprüche 12.23) (Sprüche 25.28)
12 Ein Herr, der zu Lügen Lust hat, des Diener sind alle gottlos.
13 Arme und Reiche begegnen einander: beider Augen erleuchtet der HERR.
14 Ein König, der die Armen treulich richtet, des Thron wird ewig bestehen. (Sprüche 16.12)
15 Rute und Strafe gibt Weisheit; aber ein Knabe, sich selbst überlassen, macht seiner Mutter Schande. (Sprüche 22.15) (Sprüche 29.17)
16 Wo viele Gottlose sind, da sind viel Sünden; aber die Gerechten werden ihren Fall erleben. (Psalm 37.36)
17 Züchtige deinen Sohn, so wird er dich ergötzen und wird deiner Seele sanft tun. (Sprüche 23.13)
18 Wo keine Weissagung ist, wird das Volk wild und wüst; wohl aber dem, der das Gesetz handhabt!
19 Ein Knecht läßt sich mit Worten nicht züchtigen; denn ob er sie gleich versteht, nimmt er sich's doch nicht an.
20 Siehst du einen, der schnell ist zu reden, da ist am Narren mehr Hoffnung denn an ihm. (Prediger 5.1-2) (Jakobus 1.19)
21 Wenn ein Knecht von Jugend auf zärtlich gehalten wird, so will er darnach ein Junker sein.
22 Ein zorniger Mann richtet Hader an, und ein Grimmiger tut viel Sünde. (Sprüche 15.18) (Sprüche 26.21)
23 Die Hoffart des Menschen wird ihn stürzen; aber der Demütige wird Ehre empfangen. (Matthäus 23.12) (1. Petrus 5.5)
24 Wer mit Dieben teilhat, den Fluch aussprechen hört, und sagt's nicht an, der haßt sein Leben. (3. Mose 5.1)
25 Vor Menschen sich scheuen bringt zu Fall; wer sich aber auf den HERRN verläßt, wird beschützt.
26 Viele suchen das Angesicht eines Fürsten; aber eines jeglichen Gericht kommt vom HERRN.
27 Ein ungerechter Mann ist dem Gerechten ein Greuel; und wer rechtes Weges ist, der ist des Gottlosen Greuel.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)