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Sprüche - Kapitel 25

Weitere Sprüche Salomos

1 Dies sind auch Sprüche Salomos, die hinzugesetzt haben die Männer Hiskias, des Königs in Juda. 2 Es ist Gottes Ehre, eine Sache verbergen; aber der Könige Ehre ist's, eine Sache zu erforschen.
3 Der Himmel ist hoch und die Erde tief; aber der Könige Herz ist unerforschlich.
4 Man tue den Schaum vom Silber, so wird ein reines Gefäß daraus.
5 Man tue den Gottlosen hinweg vor dem König, so wird sein Thron mit Gerechtigkeit befestigt. (Sprüche 16.12) 6 Prange nicht vor dem König und tritt nicht an den Ort der Großen.
7 Denn es ist dir besser, daß man zu dir sage: Tritt hier herauf! als daß du vor dem Fürsten erniedrigt wirst, daß es deine Augen sehen müssen. (Lukas 14.7-11) 8 Fahre nicht bald heraus, zu zanken; denn was willst du hernach machen, wenn dich dein Nächster beschämt hat?
9 Führe deine Sache mit deinem Nächsten, und offenbare nicht eines andern Heimlichkeit, (Sprüche 20.19)
10 auf daß nicht übel von dir spreche, der es hört, und dein böses Gerücht nimmer ablasse. 11 Ein Wort geredet zu seiner Zeit, ist wie goldene Äpfel auf silbernen Schalen. (Sprüche 15.23)
12 Wer einem Weisen gehorcht, der ihn straft, das ist wie ein goldenes Stirnband und goldenes Halsband. 13 Wie die Kühle des Schnees zur Zeit der Ernte, so ist ein treuer Bote dem, der ihn gesandt hat, und labt seines Herrn Seele.
14 Wer viel verspricht und hält nicht, der ist wie Wolken und Wind ohne Regen. (2. Petrus 2.17)
15 Durch Geduld wird ein Fürst versöhnt, und eine linde Zunge bricht die Härtigkeit. (Sprüche 15.1)
16 Findest du Honig, so iß davon, so viel dir genug ist, daß du nicht zu satt wirst und speiest ihn aus.
17 Entzieh deinen Fuß vom Hause deines Nächsten; er möchte dein überdrüssig und dir gram werden. 18 Wer wider seinen Nächsten falsch Zeugnis redet, der ist ein Spieß, Schwert und scharfer Pfeil. (Sprüche 19.5)
19 Die Hoffnung auf einen Treulosen zur Zeit der Not ist wie ein fauler Zahn und gleitender Fuß.
20 Wer einem betrübten Herzen Lieder singt, das ist, wie wenn einer das Kleid ablegt am kalten Tage, und wie Essig auf der Kreide.
21 Hungert deinen Feind, so speise ihn mit Brot; dürstet ihn, so tränke ihn mit Wasser. (Matthäus 5.44) (Römer 12.20)
22 Denn du wirst feurige Kohlen auf sein Haupt häufen, und der HERR wird dir's vergelten. 23 Der Nordwind bringt Ungewitter, und die heimliche Zunge macht saures Angesicht.
24 Es ist besser, im Winkel auf dem Dach sitzen denn bei einem zänkischen Weibe in einem Haus beisammen. (Sprüche 21.9) (Sprüche 21.19)
25 Eine gute Botschaft aus fernen Landen ist wie kalt Wasser einer durstigen Seele.
26 Ein Gerechter, der vor einem Gottlosen fällt, ist wie ein getrübter Brunnen und eine verderbte Quelle.
27 Wer zuviel Honig ißt, das ist nicht gut; und wer schwere Dinge erforscht, dem wird's zu schwer.
28 Ein Mann, der seinen Geist nicht halten kann, ist wie eine offene Stadt ohne Mauern. (Sprüche 29.11)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.