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Sprüche - Kapitel 24

Mahnungen zu Geduld und Verträglichkeit

1 Folge nicht bösen Leuten und wünsche nicht, bei ihnen zu sein; 2 denn ihr Herz trachte nach Schaden, und ihre Lippen raten zu Unglück. 3 Durch Weisheit wird ein Haus gebaut und durch Verstand erhalten.
4 Durch ordentliches Haushalten werden die Kammern voll aller köstlichen, lieblichen Reichtümer. (Sprüche 31.10) 5 Ein weiser Mann ist stark, und ein vernünftiger Mann ist mächtig von Kräften.
6 Denn mit Rat muß man Krieg führen; und wo viele Ratgeber sind, da ist der Sieg. (Sprüche 11.14) (Sprüche 20.18) 7 Weisheit ist dem Narren zu hoch; er darf seinen Mund im Tor nicht auftun.
8 Wer sich vornimmt, Böses zu tun, den heißt man billig einen Erzbösewicht.
9 Des Narren Tücke ist Sünde, und der Spötter ist ein Greuel vor den Leuten. 10 Der ist nicht stark, der in der Not nicht fest ist.
11 Errette die, so man töten will; und entzieh dich nicht von denen, die man würgen will. (Hiob 29.12) (Psalm 82.4)
12 Sprichst du: "Siehe, wir verstehen's nicht!" meinst du nicht, der die Herzen wägt, merkt es, und der auf deine Seele achthat, kennt es und vergilt dem Menschen nach seinem Werk? (1. Samuel 16.7) (Sprüche 16.2) (Römer 2.6) 13 Iß, mein Sohn, Honig, denn er ist gut, und Honigseim ist süß in deinem Halse.
14 Also lerne die Weisheit für deine Seele. Wo du sie findest, so wird's hernach wohl gehen, und deine Hoffnung wird nicht umsonst sein. (Sprüche 23.18) 15 Laure nicht als Gottloser auf das Haus des Gerechten; verstöre seine Ruhe nicht.
16 Denn ein Gerechter fällt siebenmal und steht wieder auf; aber die Gottlosen versinken im Unglück. (Hiob 5.19) (Psalm 37.24) 17 Freue dich des Falles deines Feindes nicht, und dein Herz sei nicht froh über seinem Unglück; (Hiob 31.29)
18 der HERR möchte es sehen, und es möchte ihm übel gefallen und er seinen Zorn von ihm wenden. 19 Erzürne dich nicht über die Bösen und eifere nicht über die Gottlosen. (Psalm 37.1) (Psalm 73.3) (Sprüche 3.31)
20 Denn der Böse hat nichts zu hoffen, und die Leuchte der Gottlosen wird verlöschen. (Sprüche 13.9) 21 Mein Kind, fürchte den HERRN und den König und menge dich nicht unter die Aufrührer. (1. Petrus 2.17)
22 Denn ihr Verderben wird plötzlich entstehen; und wer weiß, wann beider Unglück kommt? (Römer 13.2) 23 Dies sind auch Worte von Weisen. Die Person ansehen im Gericht ist nicht gut. (3. Mose 19.15)
24 Wer zum Gottlosen spricht: "Du bist fromm", dem fluchen die Leute, und das Volk haßt ihn. 25 Welche aber strafen, die gefallen wohl, und kommt ein reicher Segen auf sie. 26 Eine richtige Antwort ist wie ein lieblicher Kuß. (Sprüche 15.23)
27 Richte draußen dein Geschäft aus und bearbeite deinen Acker; darnach baue dein Haus.
28 Sei nicht Zeuge ohne Ursache wider deinen Nächsten und betrüge nicht mit deinem Munde. (Sprüche 19.5)
29 Sprich nicht: "Wie man mir tut, so will ich wieder tun und einem jeglichen sein Werk vergelten." (Sprüche 20.22) 30 Ich ging am Acker des Faulen vorüber und am Weinberg des Narren;
31 und siehe, da waren eitel Nesseln darauf, und er stand voll Disteln, und die Mauer war eingefallen. 32 Da ich das sah, nahm ich's zu Herzen und schaute und lernte daran. 33 Du willst ein wenig schlafen und ein wenig schlummern und ein wenig deine Hände zusammentun, daß du ruhest: (Sprüche 6.9-11) 34 aber es wird dir deine Armut kommen wie ein Wanderer und dein Mangel wie ein gewappneter Mann. (Sprüche 10.4)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.