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Sprüche - Kapitel 24

Mahnungen zu Geduld und Verträglichkeit

1 Folge nicht bösen Leuten und wünsche nicht, bei ihnen zu sein; 2 denn ihr Herz trachte nach Schaden, und ihre Lippen raten zu Unglück. 3 Durch Weisheit wird ein Haus gebaut und durch Verstand erhalten.
4 Durch ordentliches Haushalten werden die Kammern voll aller köstlichen, lieblichen Reichtümer. (Sprüche 31.10) 5 Ein weiser Mann ist stark, und ein vernünftiger Mann ist mächtig von Kräften.
6 Denn mit Rat muß man Krieg führen; und wo viele Ratgeber sind, da ist der Sieg. (Sprüche 11.14) (Sprüche 20.18) 7 Weisheit ist dem Narren zu hoch; er darf seinen Mund im Tor nicht auftun.
8 Wer sich vornimmt, Böses zu tun, den heißt man billig einen Erzbösewicht.
9 Des Narren Tücke ist Sünde, und der Spötter ist ein Greuel vor den Leuten. 10 Der ist nicht stark, der in der Not nicht fest ist.
11 Errette die, so man töten will; und entzieh dich nicht von denen, die man würgen will. (Hiob 29.12) (Psalm 82.4)
12 Sprichst du: "Siehe, wir verstehen's nicht!" meinst du nicht, der die Herzen wägt, merkt es, und der auf deine Seele achthat, kennt es und vergilt dem Menschen nach seinem Werk? (1. Samuel 16.7) (Sprüche 16.2) (Römer 2.6) 13 Iß, mein Sohn, Honig, denn er ist gut, und Honigseim ist süß in deinem Halse.
14 Also lerne die Weisheit für deine Seele. Wo du sie findest, so wird's hernach wohl gehen, und deine Hoffnung wird nicht umsonst sein. (Sprüche 23.18) 15 Laure nicht als Gottloser auf das Haus des Gerechten; verstöre seine Ruhe nicht.
16 Denn ein Gerechter fällt siebenmal und steht wieder auf; aber die Gottlosen versinken im Unglück. (Hiob 5.19) (Psalm 37.24) 17 Freue dich des Falles deines Feindes nicht, und dein Herz sei nicht froh über seinem Unglück; (Hiob 31.29)
18 der HERR möchte es sehen, und es möchte ihm übel gefallen und er seinen Zorn von ihm wenden. 19 Erzürne dich nicht über die Bösen und eifere nicht über die Gottlosen. (Psalm 37.1) (Psalm 73.3) (Sprüche 3.31)
20 Denn der Böse hat nichts zu hoffen, und die Leuchte der Gottlosen wird verlöschen. (Sprüche 13.9) 21 Mein Kind, fürchte den HERRN und den König und menge dich nicht unter die Aufrührer. (1. Petrus 2.17)
22 Denn ihr Verderben wird plötzlich entstehen; und wer weiß, wann beider Unglück kommt? (Römer 13.2) 23 Dies sind auch Worte von Weisen. Die Person ansehen im Gericht ist nicht gut. (3. Mose 19.15)
24 Wer zum Gottlosen spricht: "Du bist fromm", dem fluchen die Leute, und das Volk haßt ihn. 25 Welche aber strafen, die gefallen wohl, und kommt ein reicher Segen auf sie. 26 Eine richtige Antwort ist wie ein lieblicher Kuß. (Sprüche 15.23)
27 Richte draußen dein Geschäft aus und bearbeite deinen Acker; darnach baue dein Haus.
28 Sei nicht Zeuge ohne Ursache wider deinen Nächsten und betrüge nicht mit deinem Munde. (Sprüche 19.5)
29 Sprich nicht: "Wie man mir tut, so will ich wieder tun und einem jeglichen sein Werk vergelten." (Sprüche 20.22) 30 Ich ging am Acker des Faulen vorüber und am Weinberg des Narren;
31 und siehe, da waren eitel Nesseln darauf, und er stand voll Disteln, und die Mauer war eingefallen. 32 Da ich das sah, nahm ich's zu Herzen und schaute und lernte daran. 33 Du willst ein wenig schlafen und ein wenig schlummern und ein wenig deine Hände zusammentun, daß du ruhest: (Sprüche 6.9-11) 34 aber es wird dir deine Armut kommen wie ein Wanderer und dein Mangel wie ein gewappneter Mann. (Sprüche 10.4)

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3. Mose - Kapitel 6

Vorschriften über die Ausführung der Brand-, Speis- und Sündopfer

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt; (3. Mose 1.1) 3 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag; (2. Mose 28.42) 4 wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben; (3. Mose 4.12) 5 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet. 6 Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester. 7 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken vor dem HERRN, so wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich verschulden kann. (3. Mose 2.1) 8 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: 9 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer: Das Brandopfer soll auf seiner Glut auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, daß das Feuer des Altars dadurch genährt werde. 10 Und der Priester soll ein leinenes Kleid anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Asche abheben, nachdem das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar tun. 11 Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort. 12 Aber das Feuer auf dem Altar soll auf demselben brennend erhalten werden; es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester alle Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und das Fett der Dankopfer darauf verbrennen. 13 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es soll nie erlöschen! 14 Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem HERRN darbringen, vor dem Altar. 15 Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Semmelmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und verbrenne also, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, auf dem Altar zum lieblichen Geruch dem HERRN. 16 Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen. 17 Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 18 Alles, was männlich ist unter Aarons Nachkommen, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des HERRN für alle eure Geschlechter. Jeder, der es anrührt, soll heilig sein! (3. Mose 4.1) 19 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 20 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie dem HERRN darbringen sollen am Tage seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Semmelmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 21 Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden, durcheinandergerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Bissen zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 22 Und zwar soll es der Priester, der an Aarons Statt aus seinen Söhnen gesalbt wird, bereiten, dem HERRN zum ewigen Recht; es soll gänzlich verbrannt werden. 23 Jedes Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt werden; es darf nicht gegessen werden. 24 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 25 Sage zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, da man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem HERRN, weil es hochheilig ist. 26 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte. 27 Jeder, der sein Fleisch anrührt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen. 28 Ist es in einem irdenen Geschirr gekocht worden, so soll man dasselbe zerbrechen, wenn aber in einem ehernen, so muß es gescheuert und mit Wasser gespült werden. 29 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig. 30 Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühne zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.