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Sprüche - Kapitel 24

Mahnungen zu Geduld und Verträglichkeit

1 Folge nicht bösen Leuten und wünsche nicht, bei ihnen zu sein; 2 denn ihr Herz trachte nach Schaden, und ihre Lippen raten zu Unglück. 3 Durch Weisheit wird ein Haus gebaut und durch Verstand erhalten.
4 Durch ordentliches Haushalten werden die Kammern voll aller köstlichen, lieblichen Reichtümer. (Sprüche 31.10) 5 Ein weiser Mann ist stark, und ein vernünftiger Mann ist mächtig von Kräften.
6 Denn mit Rat muß man Krieg führen; und wo viele Ratgeber sind, da ist der Sieg. (Sprüche 11.14) (Sprüche 20.18) 7 Weisheit ist dem Narren zu hoch; er darf seinen Mund im Tor nicht auftun.
8 Wer sich vornimmt, Böses zu tun, den heißt man billig einen Erzbösewicht.
9 Des Narren Tücke ist Sünde, und der Spötter ist ein Greuel vor den Leuten. 10 Der ist nicht stark, der in der Not nicht fest ist.
11 Errette die, so man töten will; und entzieh dich nicht von denen, die man würgen will. (Hiob 29.12) (Psalm 82.4)
12 Sprichst du: "Siehe, wir verstehen's nicht!" meinst du nicht, der die Herzen wägt, merkt es, und der auf deine Seele achthat, kennt es und vergilt dem Menschen nach seinem Werk? (1. Samuel 16.7) (Sprüche 16.2) (Römer 2.6) 13 Iß, mein Sohn, Honig, denn er ist gut, und Honigseim ist süß in deinem Halse.
14 Also lerne die Weisheit für deine Seele. Wo du sie findest, so wird's hernach wohl gehen, und deine Hoffnung wird nicht umsonst sein. (Sprüche 23.18) 15 Laure nicht als Gottloser auf das Haus des Gerechten; verstöre seine Ruhe nicht.
16 Denn ein Gerechter fällt siebenmal und steht wieder auf; aber die Gottlosen versinken im Unglück. (Hiob 5.19) (Psalm 37.24) 17 Freue dich des Falles deines Feindes nicht, und dein Herz sei nicht froh über seinem Unglück; (Hiob 31.29)
18 der HERR möchte es sehen, und es möchte ihm übel gefallen und er seinen Zorn von ihm wenden. 19 Erzürne dich nicht über die Bösen und eifere nicht über die Gottlosen. (Psalm 37.1) (Psalm 73.3) (Sprüche 3.31)
20 Denn der Böse hat nichts zu hoffen, und die Leuchte der Gottlosen wird verlöschen. (Sprüche 13.9) 21 Mein Kind, fürchte den HERRN und den König und menge dich nicht unter die Aufrührer. (1. Petrus 2.17)
22 Denn ihr Verderben wird plötzlich entstehen; und wer weiß, wann beider Unglück kommt? (Römer 13.2) 23 Dies sind auch Worte von Weisen. Die Person ansehen im Gericht ist nicht gut. (3. Mose 19.15)
24 Wer zum Gottlosen spricht: "Du bist fromm", dem fluchen die Leute, und das Volk haßt ihn. 25 Welche aber strafen, die gefallen wohl, und kommt ein reicher Segen auf sie. 26 Eine richtige Antwort ist wie ein lieblicher Kuß. (Sprüche 15.23)
27 Richte draußen dein Geschäft aus und bearbeite deinen Acker; darnach baue dein Haus.
28 Sei nicht Zeuge ohne Ursache wider deinen Nächsten und betrüge nicht mit deinem Munde. (Sprüche 19.5)
29 Sprich nicht: "Wie man mir tut, so will ich wieder tun und einem jeglichen sein Werk vergelten." (Sprüche 20.22) 30 Ich ging am Acker des Faulen vorüber und am Weinberg des Narren;
31 und siehe, da waren eitel Nesseln darauf, und er stand voll Disteln, und die Mauer war eingefallen. 32 Da ich das sah, nahm ich's zu Herzen und schaute und lernte daran. 33 Du willst ein wenig schlafen und ein wenig schlummern und ein wenig deine Hände zusammentun, daß du ruhest: (Sprüche 6.9-11) 34 aber es wird dir deine Armut kommen wie ein Wanderer und dein Mangel wie ein gewappneter Mann. (Sprüche 10.4)

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.