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Sprüche - Kapitel 23

1 Wenn du sitzest und issest mit einem Herrn, so merke, wen du vor dir hast, 2 und setze ein Messer an deine Kehle, wenn du gierig bist. 3 Wünsche dir nichts von seinen feinen Speisen; denn es ist falsches Brot. 4 Bemühe dich nicht reich zu werden und laß ab von deinen Fündlein. (Prediger 9.11) (Sprüche 28.22)
5 Laß dein Augen nicht fliegen nach dem, was du nicht haben kannst; denn dasselbe macht sich Flügel wie ein Adler und fliegt gen Himmel. 6 Iß nicht Brot bei einem Neidischen und wünsche dir von seinen feinen Speisen nichts.
7 Denn wie ein Gespenst ist er inwendig; er spricht: Iß und trink! und sein Herz ist doch nicht mit dir. 8 Deine Bissen die du gegessen hattest, mußt du ausspeien, und mußt deine freundlichen Worte verloren haben. 9 Rede nicht vor des Narren Ohren; denn er verachtet die Klugheit deiner Rede. (Sprüche 9.8)
10 Verrücke nicht die vorigen Grenzen und gehe nicht auf der Waisen Acker. (Sprüche 22.28)
11 Denn ihr Erlöser ist mächtig; der wird ihre Sache wider dich ausführen. 12 Gib dein Herz zur Zucht und deine Ohren zu vernünftiger Rede.
13 Laß nicht ab den Knaben zu züchtigen; denn wenn du ihn mit der Rute haust, so wird man ihn nicht töten.
14 Du haust ihn mit der Rute; aber du errettest seine Seele vom Tode. (Sprüche 13.24) (Sprüche 22.15) 15 Mein Sohn, wenn dein Herz weise ist, so freut sich auch mein Herz;
16 und meine Nieren sind froh, wenn deine Lippen reden, was recht ist. 17 Dein Herz folge nicht den Sündern, sondern sei täglich in der Furcht des HERRN.
18 Denn es wird dir hernach gut sein, und dein Warten wird nicht trügen. 19 Höre, mein Sohn, und sei weise und richte dein Herz in den Weg.
20 Sei nicht unter den Säufern und Schlemmern; (Lukas 21.34) 21 denn die Säufer und Schlemmer verarmen, und ein Schläfer muß zerrissene Kleider tragen. 22 Gehorche deinem Vater, der dich gezeugt hat, und verachte deine Mutter nicht, wenn sie alt wird. (Sprüche 1.8)
23 Kaufe Wahrheit, und verkaufe sie nicht, Weisheit, Zucht und Verstand.
24 Der Vater eines Gerechten freut sich; und wer einen Weisen gezeugt hat, ist fröhlich darüber.
25 Laß sich deinen Vater und deine Mutter freuen, und fröhlich sein, die dich geboren hat. 26 Gib mir, mein Sohn, dein Herz, und laß deinen Augen meine Wege wohl gefallen.
27 Denn eine Hure ist eine tiefe Grube, und eine Ehebrecherin ist ein enger Brunnen. (Sprüche 22.14) 28 Auch lauert sie wie ein Räuber, und die Frechen unter den Menschen sammelt sie zu sich. (Sprüche 7.12) 29 Wo ist Weh? wo ist Leid? wo ist Zank? wo ist Klagen? wo sind Wunden ohne Ursache? wo sind trübe Augen? (Sprüche 20.13) (Sprüche 21.17)
30 Wo man beim Wein liegt und kommt, auszusaufen, was eingeschenkt ist. (Jesaja 5.11) (Jesaja 5.22) (Sprüche 20.1) 31 Siehe den Wein nicht an, daß er so rot ist und im Glase so schön steht. Er geht glatt ein; 32 aber danach beißt er wie eine Schlange und sticht wie eine Otter. 33 So werden deine Augen nach andern Weibern sehen, und dein Herz wird verkehrte Dinge reden, 34 und wirst sein wie einer, der mitten im Meer schläft, und wie einer schläft oben auf dem Mastbaum. 35 "Sie schlagen mich, aber es tut mir nicht weh; sie klopfen mich, aber ich fühle es nicht. Wann will ich aufwachen, daß ich's mehr treibe?" (Jesaja 56.12)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)