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Sprüche - Kapitel 23

1 Wenn du sitzest und issest mit einem Herrn, so merke, wen du vor dir hast, 2 und setze ein Messer an deine Kehle, wenn du gierig bist. 3 Wünsche dir nichts von seinen feinen Speisen; denn es ist falsches Brot. 4 Bemühe dich nicht reich zu werden und laß ab von deinen Fündlein. (Prediger 9.11) (Sprüche 28.22)
5 Laß dein Augen nicht fliegen nach dem, was du nicht haben kannst; denn dasselbe macht sich Flügel wie ein Adler und fliegt gen Himmel. 6 Iß nicht Brot bei einem Neidischen und wünsche dir von seinen feinen Speisen nichts.
7 Denn wie ein Gespenst ist er inwendig; er spricht: Iß und trink! und sein Herz ist doch nicht mit dir. 8 Deine Bissen die du gegessen hattest, mußt du ausspeien, und mußt deine freundlichen Worte verloren haben. 9 Rede nicht vor des Narren Ohren; denn er verachtet die Klugheit deiner Rede. (Sprüche 9.8)
10 Verrücke nicht die vorigen Grenzen und gehe nicht auf der Waisen Acker. (Sprüche 22.28)
11 Denn ihr Erlöser ist mächtig; der wird ihre Sache wider dich ausführen. 12 Gib dein Herz zur Zucht und deine Ohren zu vernünftiger Rede.
13 Laß nicht ab den Knaben zu züchtigen; denn wenn du ihn mit der Rute haust, so wird man ihn nicht töten.
14 Du haust ihn mit der Rute; aber du errettest seine Seele vom Tode. (Sprüche 13.24) (Sprüche 22.15) 15 Mein Sohn, wenn dein Herz weise ist, so freut sich auch mein Herz;
16 und meine Nieren sind froh, wenn deine Lippen reden, was recht ist. 17 Dein Herz folge nicht den Sündern, sondern sei täglich in der Furcht des HERRN.
18 Denn es wird dir hernach gut sein, und dein Warten wird nicht trügen. 19 Höre, mein Sohn, und sei weise und richte dein Herz in den Weg.
20 Sei nicht unter den Säufern und Schlemmern; (Lukas 21.34) 21 denn die Säufer und Schlemmer verarmen, und ein Schläfer muß zerrissene Kleider tragen. 22 Gehorche deinem Vater, der dich gezeugt hat, und verachte deine Mutter nicht, wenn sie alt wird. (Sprüche 1.8)
23 Kaufe Wahrheit, und verkaufe sie nicht, Weisheit, Zucht und Verstand.
24 Der Vater eines Gerechten freut sich; und wer einen Weisen gezeugt hat, ist fröhlich darüber.
25 Laß sich deinen Vater und deine Mutter freuen, und fröhlich sein, die dich geboren hat. 26 Gib mir, mein Sohn, dein Herz, und laß deinen Augen meine Wege wohl gefallen.
27 Denn eine Hure ist eine tiefe Grube, und eine Ehebrecherin ist ein enger Brunnen. (Sprüche 22.14) 28 Auch lauert sie wie ein Räuber, und die Frechen unter den Menschen sammelt sie zu sich. (Sprüche 7.12) 29 Wo ist Weh? wo ist Leid? wo ist Zank? wo ist Klagen? wo sind Wunden ohne Ursache? wo sind trübe Augen? (Sprüche 20.13) (Sprüche 21.17)
30 Wo man beim Wein liegt und kommt, auszusaufen, was eingeschenkt ist. (Jesaja 5.11) (Jesaja 5.22) (Sprüche 20.1) 31 Siehe den Wein nicht an, daß er so rot ist und im Glase so schön steht. Er geht glatt ein; 32 aber danach beißt er wie eine Schlange und sticht wie eine Otter. 33 So werden deine Augen nach andern Weibern sehen, und dein Herz wird verkehrte Dinge reden, 34 und wirst sein wie einer, der mitten im Meer schläft, und wie einer schläft oben auf dem Mastbaum. 35 "Sie schlagen mich, aber es tut mir nicht weh; sie klopfen mich, aber ich fühle es nicht. Wann will ich aufwachen, daß ich's mehr treibe?" (Jesaja 56.12)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.