zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 22

Vom guten Ruf

1 Ein guter Ruf ist köstlicher denn großer Reichtum, und Gunst besser denn Silber und Gold. 1 2 Reiche und Arme müssen untereinander sein; der HERR hat sie alle gemacht.
3 Der Kluge sieht das Unglück und verbirgt sich; die Unverständigen gehen hindurch und werden beschädigt. 2 
4 Wo man leidet in des HERRN Furcht, da ist Reichtum, Ehre und Leben.
5 Stachel und Stricke sind auf dem Wege des Verkehrten; wer sich aber davon fernhält, bewahrt sein Leben.
6 Wie man einen Knaben gewöhnt, so läßt er nicht davon, wenn er alt wird. 3 
7 Der Reiche herrscht über die Armen; und wer borgt, ist des Leihers Knecht.
8 Wer Unrecht sät, der wird Mühsal ernten und wird durch die Rute seiner Bosheit umkommen. 4 
9 Ein gütiges Auge wird gesegnet; denn er gibt von seinem Brot den Armen. 5 
10 Treibe den Spötter aus, so geht der Zank weg, so hört auf Hader und Schmähung. 6, 7 
11 Wer ein treues Herz und liebliche Rede hat, des Freund ist der König. 8 
12 Die Augen des HERRN behüten guten Rat; aber die Worte des Verächters verkehrt er.
13 Der Faule spricht: Es ist ein Löwe draußen, ich möchte erwürgt werden auf der Gasse. 9 
14 Der Huren Mund ist eine Tiefe Grube; wem der HERR ungnädig ist, der fällt hinein. 10, 11 
15 Torheit steckt dem Knaben im Herzen; aber die Rute der Zucht wird sie fern von ihm treiben. 12, 13 
16 Wer dem Armen Unrecht tut, daß seines Guts viel werde, der wird auch einem Reichen geben, und Mangel haben.

Worte der Weisen

17 Neige deine Ohren und höre die Worte der Weisen und nimm zu Herzen meine Lehre.
18 Denn es wird dir sanft tun, wo du sie wirst im Sinne behalten und sie werden miteinander durch deinen Mund wohl geraten. 19 Daß deine Hoffnung sei auf den HERRN, erinnere ich dich an solches heute dir zugut. 20 Habe ich dir's nicht mannigfaltig vorgeschrieben mit Rat und Lehren, 21 daß ich dir zeigte einen gewissen Grund der Wahrheit, daß du recht antworten könntest denen, die dich senden? 22 Beraube den Armen nicht, ob er wohl arm ist, und unterdrücke den Elenden nicht im Tor.
23 Denn der HERR wird ihre Sache führen und wird ihre Untertreter untertreten. 14 24 Geselle dich nicht zum Zornigen und halte dich nicht zu einem grimmigen Mann; 15 
25 du möchtest seinen Weg lernen und an deiner Seele Schaden nehmen. 26 Sei nicht bei denen, die ihre Hand verhaften und für Schuld Bürge werden; 16 
27 denn wo du es nicht hast, zu bezahlen, so wird man dir dein Bett unter dir wegnehmen. 28 Verrücke nicht die vorigen Grenzen, die deine Väter gemacht haben. 17, 18 
29 Siehst du einen Mann behend in seinem Geschäft, der wird vor den Königen stehen und wird nicht stehen vor den Unedlen. 19 

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; 20, 21 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, 22, 23, 24, 25, 26 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. 27 

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. 28 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. 29, 30 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. 31 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. 32 

Querverweise

1 Prediger 7.1: Ein guter Ruf ist besser denn gute Salbe, und der Tag des Todes denn der Tag der Geburt.

2 Sprüche 27.12: Ein Kluger sieht das Unglück und verbirgt sich; aber die Unverständigen gehen hindurch und leiden Schaden.

3 Sprüche 20.11: Auch einen Knaben kennt man an seinem Wesen, ob er fromm und redlich werden will.

4 Hiob 4.8: Wie ich wohl gesehen habe: die da Mühe pflügen und Unglück säten, ernteten es auch ein;

5 Sprüche 19.17: Wer sich des Armen erbarmt, der leihet dem HERRN; der wird ihm wieder Gutes vergelten.

6 1. Mose 21.9-10: Und Sara sah den Sohn Hagars, der Ägyptischen, den sie Abraham geboren hatte, daß er ein Spötter war,

7 Sprüche 26.20: Wenn nimmer Holz da ist, so verlischt das Feuer; und wenn der Verleumder weg ist, so hört der Hader auf.

8 Psalm 101.6: Meine Augen sehen nach den Treuen im Lande, daß sie bei mir wohnen; und habe gerne fromme Diener.

9 Sprüche 26.13: Der Faule spricht: Es ist ein junger Löwe auf dem Wege und ein Löwe auf den Gassen.

10 Sprüche 5.3-4: Denn die Lippen der Hure sind süß wie Honigseim, und ihre Kehle ist glätter als Öl,

11 Sprüche 23.27: Denn eine Hure ist eine tiefe Grube, und eine Ehebrecherin ist ein enger Brunnen.

12 Sprüche 23.14: Du haust ihn mit der Rute; aber du errettest seine Seele vom Tode.

13 Sprüche 29.17: Züchtige deinen Sohn, so wird er dich ergötzen und wird deiner Seele sanft tun.

14 Sprüche 23.11: Denn ihr Erlöser ist mächtig; der wird ihre Sache wider dich ausführen.

15 Sprüche 29.22: Ein zorniger Mann richtet Hader an, und ein Grimmiger tut viel Sünde.

16 Sprüche 6.1: Mein Kind, wirst du Bürge für deinen Nächsten und hast deine Hand bei einem Fremden verhaftet,

17 5. Mose 27.17: Verflucht sei wer seines Nächsten Grenze verengert! Und alles Volk soll sagen: Amen.

18 Sprüche 23.10: Verrücke nicht die vorigen Grenzen und gehe nicht auf der Waisen Acker.

19 Sprüche 21.5: Die Anschläge eines Emsigen bringen Überfluß; wer aber allzu jach rasch ist, dem wird's mangeln.

20 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.

21 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh.

22 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.

23 5. Mose 4.41: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,

24 5. Mose 19.2: sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.

25 5. Mose 19.9: (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,

26 Josua 20.1: Und der HERR redete mit Josua und sprach:

27 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbe geben, und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl.

28 3. Mose 21.10: Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen

29 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.

30 5. Mose 19.15: Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.

31 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

32 2. Mose 29.45: Und will unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein,