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Sprüche - Kapitel 22

Vom guten Ruf

1 Ein guter Ruf ist köstlicher denn großer Reichtum, und Gunst besser denn Silber und Gold. (Prediger 7.1) 2 Reiche und Arme müssen untereinander sein; der HERR hat sie alle gemacht.
3 Der Kluge sieht das Unglück und verbirgt sich; die Unverständigen gehen hindurch und werden beschädigt. (Sprüche 27.12)
4 Wo man leidet in des HERRN Furcht, da ist Reichtum, Ehre und Leben.
5 Stachel und Stricke sind auf dem Wege des Verkehrten; wer sich aber davon fernhält, bewahrt sein Leben.
6 Wie man einen Knaben gewöhnt, so läßt er nicht davon, wenn er alt wird. (Sprüche 20.11)
7 Der Reiche herrscht über die Armen; und wer borgt, ist des Leihers Knecht.
8 Wer Unrecht sät, der wird Mühsal ernten und wird durch die Rute seiner Bosheit umkommen. (Hiob 4.8)
9 Ein gütiges Auge wird gesegnet; denn er gibt von seinem Brot den Armen. (Sprüche 19.17)
10 Treibe den Spötter aus, so geht der Zank weg, so hört auf Hader und Schmähung. (1. Mose 21.9-10) (Sprüche 26.20)
11 Wer ein treues Herz und liebliche Rede hat, des Freund ist der König. (Psalm 101.6)
12 Die Augen des HERRN behüten guten Rat; aber die Worte des Verächters verkehrt er.
13 Der Faule spricht: Es ist ein Löwe draußen, ich möchte erwürgt werden auf der Gasse. (Sprüche 26.13)
14 Der Huren Mund ist eine Tiefe Grube; wem der HERR ungnädig ist, der fällt hinein. (Sprüche 5.3-4) (Sprüche 23.27)
15 Torheit steckt dem Knaben im Herzen; aber die Rute der Zucht wird sie fern von ihm treiben. (Sprüche 23.14) (Sprüche 29.17)
16 Wer dem Armen Unrecht tut, daß seines Guts viel werde, der wird auch einem Reichen geben, und Mangel haben.

Worte der Weisen

17 Neige deine Ohren und höre die Worte der Weisen und nimm zu Herzen meine Lehre.
18 Denn es wird dir sanft tun, wo du sie wirst im Sinne behalten und sie werden miteinander durch deinen Mund wohl geraten. 19 Daß deine Hoffnung sei auf den HERRN, erinnere ich dich an solches heute dir zugut. 20 Habe ich dir's nicht mannigfaltig vorgeschrieben mit Rat und Lehren, 21 daß ich dir zeigte einen gewissen Grund der Wahrheit, daß du recht antworten könntest denen, die dich senden? 22 Beraube den Armen nicht, ob er wohl arm ist, und unterdrücke den Elenden nicht im Tor.
23 Denn der HERR wird ihre Sache führen und wird ihre Untertreter untertreten. (Sprüche 23.11) 24 Geselle dich nicht zum Zornigen und halte dich nicht zu einem grimmigen Mann; (Sprüche 29.22)
25 du möchtest seinen Weg lernen und an deiner Seele Schaden nehmen. 26 Sei nicht bei denen, die ihre Hand verhaften und für Schuld Bürge werden; (Sprüche 6.1)
27 denn wo du es nicht hast, zu bezahlen, so wird man dir dein Bett unter dir wegnehmen. 28 Verrücke nicht die vorigen Grenzen, die deine Väter gemacht haben. (5. Mose 27.17) (Sprüche 23.10)
29 Siehst du einen Mann behend in seinem Geschäft, der wird vor den Königen stehen und wird nicht stehen vor den Unedlen. (Sprüche 21.5)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.