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Sprüche - Kapitel 21

Gott lenkt die Herzen und Wege

1 Des Königs Herz ist in der Hand des HERRN wie Wasserbäche, und er neigt es wohin er will. (Psalm 33.15) 2 Einen jeglichen dünkt sein Weg recht; aber der HERR wägt die Herzen. (Sprüche 16.2) (Sprüche 24.12)
3 Wohl und recht tun ist dem HERRN lieber denn Opfer. (1. Samuel 15.22) (Jesaja 1.11) (Hosea 6.6)
4 Hoffärtige Augen und stolzer Mut, die Leuchte der Gottlosen, ist Sünde. (Jesaja 2.11)
5 Die Anschläge eines Emsigen bringen Überfluß; wer aber allzu jach rasch ist, dem wird's mangeln.
6 Wer Schätze sammelt mit Lügen, der wird fehlgehen und ist unter denen, die den Tod suchen. (Sprüche 10.2)
7 Der Gottlosen Rauben wird sie erschrecken; denn sie wollten nicht tun, was recht war.
8 Wer mit Schuld beladen ist, geht krumme Wege; wer aber rein ist, des Werk ist recht.
9 Es ist besser wohnen im Winkel auf dem Dach, denn bei einem zänkischen Weibe in einem Haus beisammen. (Sprüche 21.19) (Sprüche 25.24)
10 Die Seele des Gottlosen wünscht Arges und gönnt seinem Nächsten nichts.
11 Wenn der Spötter gestraft wird, so werden die Unvernünftigen Weise; und wenn man einen Weisen unterrichtet, so wird er vernünftig. (Sprüche 19.25)
12 Der Gerechte hält sich weislich gegen des Gottlosen Haus; aber die Gottlosen denken nur Schaden zu tun.
13 Wer seine Ohren verstopft vor dem Schreien des Armen, der wird auch rufen, und nicht erhört werden.
14 Eine heimliche Gabe stillt den Zorn, und ein Geschenk im Schoß den heftigen Grimm. (1. Samuel 25.18)
15 Es ist dem Gerechten eine Freude, zu tun, was recht ist, aber eine Furcht den Übeltätern.
16 Ein Mensch, der vom Wege der Klugheit irrt, wird bleiben in der Toten Gemeinde.
17 Wer gern in Freuden lebt, dem wird's mangeln; und wer Wein und Öl liebt, wird nicht reich. (Sprüche 23.21)
18 Der Gottlose muß für den Gerechten gegeben werden und der Verächter für die Frommen. (Sprüche 11.8)
19 Es ist besser, wohnen im wüsten Lande denn bei einem zänkischen und zornigen Weibe. (Sprüche 21.9)
20 Im Hause des Weisen ist ein lieblicher Schatz und Öl; aber ein Narr verschlemmt es.
21 Wer der Gerechtigkeit und Güte nachjagt, der findet Leben, Gerechtigkeit und Ehre.
22 Ein Weiser gewinnt die Stadt der Starken und stürzt ihre Macht, darauf sie sich verläßt. (Sprüche 24.5)
23 Wer seinen Mund und seine Zunge bewahrt, der bewahrt seine Seele vor Angst. (Sprüche 13.3)
24 Der stolz und vermessen ist, heißt ein Spötter, der im Zorn Stolz beweist.
25 Der Faule stirbt über seinem Wünschen; denn seine Hände wollen nichts tun. (Sprüche 13.3)
26 Er wünscht den ganzen Tag; aber der Gerechte gibt, und versagt nicht.
27 Der Gottlosen Opfer ist ein Greuel; denn es wird in Sünden geopfert. (Sprüche 15.8)
28 Ein lügenhafter Zeuge wird umkommen; aber wer sich sagen läßt, den läßt man auch allezeit wiederum reden. (Sprüche 19.5) (Sprüche 19.9)
29 Der Gottlose fährt mit dem Kopf hindurch; aber wer fromm ist, des Weg wird bestehen.
30 Es hilft keine Weisheit, kein Verstand, kein Rat wider den HERRN. (Psalm 33.10-11)
31 Rosse werden zum Streittage bereitet; aber der Sieg kommt vom HERRN. (Psalm 33.17) (Jesaja 31.1) (Jesaja 31.3)

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.