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Sprüche - Kapitel 20

Warnung vor Zuchtlosigkeit

1 Der Wein macht lose Leute, und starkes Getränk macht wild; wer dazu Lust hat, wird nimmer weise. (Sprüche 23.29) (Sprüche 31.5) 2 Das Schrecken des Königs ist wie das Brüllen eines jungen Löwen; wer ihn erzürnt, der sündigt wider sein Leben. (Sprüche 16.14) (Sprüche 19.12)
3 Es ist dem Mann eine Ehre, vom Hader bleiben; aber die gern hadern, sind allzumal Narren.
4 Um der Kälte willen will der Faule nicht pflügen; so muß er in der Ernte betteln und nichts kriegen. (Sprüche 6.6-8)
5 Der Rat im Herzen eines Mannes ist wie tiefe Wasser; aber ein Verständiger kann's merken, was er meint. (Sprüche 18.4)
6 Viele Menschen werden fromm gerühmt; aber wer will finden einen, der rechtschaffen fromm sei?
7 Ein Gerechter, der in seiner Frömmigkeit wandelt, des Kindern wird's wohl gehen nach ihm. (Psalm 112.2) (Sprüche 14.26)
8 Ein König, der auf seinem Stuhl sitzt, zu richten, zerstreut alles Arge mit seinen Augen. (Psalm 101.3)
9 Wer kann sagen: Ich bin rein in meinem Herzen und lauter von meiner Sünde? (Sprüche 28.13) (Sprüche 30.12)
10 Mancherlei Gewicht und Maß ist beides Greuel dem HERRN. (Sprüche 11.1) (Sprüche 20.23)
11 Auch einen Knaben kennt man an seinem Wesen, ob er fromm und redlich werden will. (Sprüche 22.6)
12 Ein hörend Ohr und sehend Auge, die macht beide der HERR.
13 Liebe den Schlaf nicht, daß du nicht arm werdest; laß deine Augen wacker sein, so wirst du Brot genug haben. (Sprüche 6.10)
14 "Böse, böse!" spricht man, wenn man's hat; aber wenn's weg ist, so rühmt man es dann.
15 Es gibt Gold und viele Perlen; aber ein vernünftiger Mund ist ein edles Kleinod.
16 Nimm dem sein Kleid, der für einen andern Bürge wird, und pfände ihn um des Fremden willen. (Sprüche 6.1-5) (Sprüche 27.13)
17 Das gestohlene Brot schmeckt dem Manne wohl; aber hernach wird ihm der Mund voll Kieselsteine werden. (Sprüche 9.17)
18 Anschläge bestehen, wenn man sie mit Rat führt; und Krieg soll man mit Vernunft führen. (Sprüche 24.6)
19 Sei unverworren mit dem, der Heimlichkeit offenbart, und mit dem Verleumder und mit dem falschen Maul.
20 Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis. (2. Mose 21.17)
21 Das Erbe, darnach man zuerst sehr eilt, wird zuletzt nicht gesegnet sein.
22 Sprich nicht: Ich will Böses vergelten! Harre des HERRN, der wird dir helfen. (Sprüche 24.29) (Römer 12.17-19)
23 Mancherlei Gewicht ist ein Greuel dem HERRN, und eine falsche Waage ist nicht gut. (Sprüche 20.10)
24 Jedermanns Gänge kommen vom HERRN. Welcher Mensch versteht seinen Weg?
25 Es ist dem Menschen ein Strick, sich mit Heiligem übereilen und erst nach dem Geloben überlegen. (Psalm 101.8)
26 Ein weiser König zerstreut die Gottlosen und bringt das Rad über sie.
27 Eine Leuchte des HERRN ist des Menschen Geist; die geht durch alle Kammern des Leibes. (1. Korinther 2.11)
28 Fromm und wahrhaftig sein behütet den König, und sein Thron besteht durch Frömmigkeit. (Sprüche 16.12)
29 Der Jünglinge Stärke ist ihr Preis; und graues Haar ist der Alten Schmuck. (Sprüche 16.31)
30 Man muß dem Bösen wehren mit harter Strafe und mit ernsten Schlägen, die man fühlt.

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3. Mose - Kapitel 5

Gesetze vom Sündopfer

1 Und wenn jemand sündigt, daß er die Stimme des Fluches hört, und er war Zeuge, sei es daß er es gesehen oder gewußt hat, - wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen; (5. Mose 19.15) 2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, - ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig; (3. Mose 11.24) 3 oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch sei, durch welche er unrein wird, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig; 4 oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen. 5 Und es soll geschehen, wenn er sich in einem von diesen verschuldet, so bekenne er, worin er gesündigt hat; 6 und er bringe sein Schuldopfer dem Jehova für seine Sünde, die er begangen hat: ein Weiblein vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seiner Sünde. 7 Und wenn seine Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Jehova bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Und er soll sie zu dem Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte zuerst dar und kneipe ihr den Kopf ein dicht beim Genick; er soll ihn aber nicht abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Und er sprenge von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars, und das Übrige von dem Blute soll ausgedrückt werden an den Fuß des Altars: es ist ein Sündopfer. 10 Und die andere soll er als Brandopfer opfern nach der Vorschrift. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Und wenn seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer; er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und er soll es zu dem Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, das Gedächtnisteil desselben, und räuchere es auf dem Altar, auf den Feueropfern Jehovas: es ist ein Sündopfer. 13 Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben werden; und es soll dem Priester gehören wie das Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Schuldopfer

14 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 15 Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen Jehovas sündigt, so soll er sein Schuldopfer dem Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Und was er an dem Heiligen gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, - hat er es auch nicht gewußt, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen. 18 Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zu dem Priester bringen, zum Schuldopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu wissen; und es wird ihm vergeben werden. 19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewißlich an Jehova verschuldet. (Jesaja 53.10) 20 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 21 Wenn jemand sündigt und Untreue wider Jehova begeht, daß er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehn oder etwas Geraubtes; oder er hat von seinem Nächsten etwas erpreßt, 22 oder er hat Verlorenes gefunden, und leugnet es ab; und er schwört falsch über irgend etwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen: 23 so soll es geschehen, wenn er gesündigt und sich verschuldet hat, daß er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpreßte, das er erpreßt hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) 24 oder alles, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er es geben am Tage seines Schuldopfers. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung, zum Schuldopfer, zu dem Priester; (3. Mose 5.15) 26 und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova, und es wird ihm vergeben werden wegen irgend etwas von allem, was er getan hat, sich darin zu verschulden.