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Sprüche - Kapitel 19

Gesegnete Armut, Schaden der Torheit, der Faulheit und der Spötterei

1 Ein Armer, der in seiner Frömmigkeit wandelt, ist besser denn ein Verkehrter mit seinen Lippen, der doch ein Narr ist. (Sprüche 28.6) 2 Wo man nicht mit Vernunft handelt, da geht's nicht wohl zu; und wer schnell ist mit Füßen, der tut sich Schaden.
3 Die Torheit eines Menschen verleitet seinen Weg, und doch tobt sein Herz wider den HERRN. (Klagelieder 3.39)
4 Gut macht viele Freunde; aber der Arme wird von seinen Freunden verlassen. (Sprüche 14.20)
5 Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft; und wer Lügen frech redet, wird nicht entrinnen. (5. Mose 19.18-21) (Sprüche 19.9) (Sprüche 21.28)
6 Viele schmeicheln der Person des Fürsten; und alle sind Freunde des, der Geschenke gibt.
7 Den Armen hassen alle seine Brüder; wie viel mehr halten sich seine Freunde von ihm fern! Und wer sich auf Worte verläßt, dem wird nichts. (Sprüche 19.4)
8 Wer klug wird, liebt sein Leben; und der Verständige findet Gutes.
9 Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft; und wer frech Lügen redet, wird umkommen. (Sprüche 19.5)
10 Dem Narren steht nicht wohl an, gute Tage haben, viel weniger einem Knecht, zu herrschen über Fürsten.
11 Wer geduldig ist, der ist ein kluger Mensch, und ist ihm eine Ehre, daß er Untugend überhören kann.
12 Die Ungnade des Königs ist wie das Brüllen eines jungen Löwen; aber seine Gnade ist wie der Tau auf dem Grase. (Sprüche 16.14-15) (Sprüche 20.2)
13 Ein törichter Sohn ist seines Vaters Herzeleid, und ein zänkisches Weib ein stetiges Triefen. (Sprüche 10.1)
14 Haus und Güter vererben die Eltern; aber ein vernünftiges Weib kommt vom HERRN. (Sprüche 18.22)
15 Faulheit bringt Schlafen, und eine lässige Seele wird Hunger leiden. (Sprüche 10.4) (Sprüche 23.21)
16 Wer das Gebot bewahrt, der bewahrt sein Leben; wer aber seines Weges nicht achtet, wird sterben. (Sprüche 16.17)
17 Wer sich des Armen erbarmt, der leihet dem HERRN; der wird ihm wieder Gutes vergelten. (Psalm 41.2-4) (Sprüche 14.31) (Matthäus 25.40)
18 Züchtige deinen Sohn, solange Hoffnung da ist; aber laß deine Seele nicht bewegt werden, ihn zu töten. (Epheser 6.4)
19 Großer Grimm muß Schaden leiden; denn willst du ihm steuern, so wird er noch größer.
20 Gehorche dem Rat, und nimm Zucht an, daß du hernach weise seiest.
21 Es sind viel Anschläge in eines Mannes Herzen; aber der Rat des HERRN besteht. (Jeremia 10.23) (Sprüche 16.9)
22 Ein Mensch hat Lust an seiner Wohltat; und ein Armer ist besser denn ein Lügner.
23 Die Furcht des HERRN fördert zum Leben, und wird satt bleiben, daß kein Übel sie heimsuchen wird. (Sprüche 14.27)
24 Der Faule verbirgt seine Hand im Topf und bringt sie nicht wieder zum Munde. (Sprüche 26.15)
25 Schlägt man den Spötter, so wird der Unverständige klug; straft man einen Verständigen, so wird er vernünftig. (Sprüche 21.11)
26 Wer Vater verstört und Mutter verjagt, der ist ein schändliches und verfluchtes Kind.
27 Laß ab, mein Sohn, zu hören die Zucht, und doch abzuirren von vernünftiger Lehre. (Jakobus 1.22)
28 Ein loser Zeuge spottet des Rechts, und der Gottlosen Mund verschlingt das Unrecht.
29 Den Spöttern sind Strafen bereitet, und Schläge auf der Narren Rücken. (Sprüche 26.3)

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.