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Sprüche - Kapitel 18

Freundschaft und Verträglichkeit

1 Wer sich absondert, der sucht, was ihn gelüstet, und setzt sich wider alles, was gut ist. 2 Ein Narr hat nicht Lust am Verstand, sondern kundzutun, was in seinem Herzen steckt.
3 Wo der Gottlose hin kommt, da kommt Verachtung und Schmach mit Hohn.
4 Die Worte in eines Mannes Munde sind wie tiefe Wasser, und die Quelle der Weisheit ist ein voller Strom.
5 Es ist nicht gut, die Person des Gottlosen achten, zu beugen den Gerechten im Gericht. (5. Mose 1.17)
6 Die Lippen des Narren bringen Zank, und sein Mund ringt nach Schlägen.
7 Der Mund des Narren schadet ihm selbst, und seine Lippen fangen seine eigene Seele. (Sprüche 13.3) (Sprüche 16.26)
8 Die Worte des Verleumders sind Schläge und gehen einem durchs Herz. (Sprüche 26.22)
9 Wer lässig ist in seiner Arbeit, der ist ein Bruder des, der das Seine umbringt. (Sprüche 10.4)
10 Der Name des HERRN ist ein festes Schloß; der Gerechte läuft dahin und wird beschirmt. (Psalm 20.2) (Sprüche 14.26)
11 Das Gut des Reichen ist ihm eine feste Stadt und wie hohe Mauern in seinem Dünkel. (Sprüche 10.15)
12 Wenn einer zu Grunde gehen soll, wird sein Herz zuvor stolz; und ehe man zu Ehren kommt, muß man zuvor leiden. (Sprüche 15.33) (Sprüche 16.18)
13 Wer antwortet ehe er hört, dem ist's Narrheit und Schande.
14 Wer ein fröhlich Herz hat, der weiß sich in seinem Leiden zu halten; wenn aber der Mut liegt, wer kann's tragen? (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15)
15 Ein verständiges Herz weiß sich vernünftig zu halten; und die Weisen hören gern, wie man vernünftig handelt.
16 Das Geschenk des Menschen macht ihm Raum und bringt ihn vor die großen Herren. (1. Mose 43.11)
17 Ein jeglicher ist zuerst in seiner Sache gerecht; kommt aber sein Nächster hinzu, so findet sich's.
18 Das Los stillt den Hader und scheidet zwischen den Mächtigen. (Sprüche 16.33)
19 Ein verletzter Bruder hält härter den eine feste Stadt, und Zank hält härter denn Riegel am Palast.
20 Einem Mann wird vergolten, darnach sein Mund geredet hat, und er wird gesättigt von der Frucht seiner Lippen. (Sprüche 12.14) (Sprüche 13.2)
21 Tod und Leben steht in der Zunge Gewalt; wer sie liebt, der wird von ihrer Frucht essen. (Sprüche 13.3)
22 Wer eine Ehefrau findet, der findet etwas Gutes und kann guter Dinge sein im HERRN. (Sprüche 19.14) (Sprüche 31.10)
23 Ein Armer redet mit Flehen, ein Reicher antwortet stolz.
24 Ein treuer Freund liebt mehr und steht fester bei denn ein Bruder.

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Jeremia - Kapitel 37

Nach dem Abzug der Chaldäer sagt Jeremia ihre Rückkehr und ihren Sieg voraus

1 Und Zedekia, der Sohn Josias, regierte, denn der babylonische König Nebukadnezar hatte ihn zum Könige über das Land Juda gemacht, an Stelle Jechonjas, des Sohnes Jojakims. (2. Könige 24.17) 2 Aber weder er, noch seine Knechte, noch das Volk im Lande waren den Worten des HERRN gehorsam, die er durch den Propheten Jeremia redete. 3 Und der König Zedekia sandte Jehuchal, den Sohn Selemjas, und den Priester Zephanja, den Sohn Maasejas, zu dem Propheten Jeremia und ließ ihm sagen: Bete doch für uns zum HERRN, unserm Gott! (Jesaja 37.4) (Jeremia 42.2) 4 Damals ging Jeremia noch ein und aus unter dem Volke, denn sie hatten ihn noch nicht ins Gefängnis gelegt. 5 Auch war das Heer des Pharao aus Ägypten aufgebrochen. Da die Chaldäer, welche Jerusalem belagerten, solches erfuhren, zogen sie von Jerusalem ab. 6 Da erging das Wort des HERRN an den Propheten Jeremia, dieses Inhalts: 7 So spricht der HERR, der Gott Israels: Also sollt ihr dem König von Juda antworten, der euch zu mir gesandt hat, um mich zu befragen: Siehe, das Heer des Pharao, welches heraufgezogen ist, um euch zu helfen, wird wieder in sein Land, nach Ägypten zurückkehren. 8 Die Chaldäer aber werden wiederkommen und wider diese Stadt streiten, sie gewinnen und mit Feuer verbrennen. 9 So spricht der HERR: Sehet zu, daß ihr eure Seelen nicht betrüget, indem ihr denket: Die Chaldäer ziehen jetzt gewiß von uns ab. Nein, sie werden nicht abziehen! 10 Denn wenn ihr gleich das ganze Heer der Chaldäer, welche euch belagern, schlüget, und es blieben von ihnen nur etliche Verwundete übrig, so würden sie dennoch, ein jeder in seinem Zelte, aufstehen und diese Stadt mit Feuer verbrennen.

Jeremia im Gefängnis

11 Als nun das Heer der Chaldäer wegen des Heeres des Pharao von Jerusalem abgezogen war, 12 verließ Jeremia Jerusalem, um ins Land Benjamin zu gehen und dort unter dem Volke einen Besitzanteil in Empfang zu nehmen. (Jeremia 32.9) 13 Da er aber zum Tore Benjamin kam, war daselbst einer namens Jerija, ein Sohn Selemjas, des Sohnes Hananjas, zur Aufsicht bestellt; der ergriff den Propheten Jeremia und sprach: Du willst zu den Chaldäern überlaufen! 14 Da sprach Jeremia: Du lügst, ich will nicht zu den Chaldäern übergehen! Aber Jerija wollte ihm nicht glauben, sondern nahm Jeremia fest und führte ihn vor die Fürsten. 15 Und die Fürsten ergrimmten über Jeremia und schlugen ihn und legten ihn ins Gefängnis im Hause des Schreibers Jonatan; denn dieses hatte man zum Kerker gemacht. (Jeremia 20.2) 16 Also kam Jeremia ins Gefängnis und unter die Gewölbe und blieb daselbst lange Zeit. 17 Aber der König Zedekia sandte nach ihm und ließ ihn holen; und der König fragte ihn heimlich in seinem Hause und sprach: Hast du ein Wort von dem HERRN? Jeremia antwortete: Ja! und sprach: Du wirst in die Gewalt des Königs von Babel gegeben werden! (Jeremia 34.21) 18 Auch sprach Jeremia zu dem König Zedekia: Was habe ich wider dich, wider deine Diener und wider das Volk gesündigt, daß ihr mich ins Gefängnis gelegt habt? 19 Wo sind eure Propheten, die euch geweissagt und gesagt haben: «Der König von Babel wird nicht über euch und über dieses Land kommen?» 20 Und nun, höre doch, mein Herr und König! Laß doch meine Bitte etwas vor dir gelten und schicke mich nicht wieder in das Haus Jonatans, des Schreibers, zurück, damit ich nicht dort sterbe! 21 Da befahl der König Zedekia, daß man Jeremia in den Wachthof des Gefängnisses versetze und ihm täglich einen Laib Brot aus der Bäckergasse gebe, bis alles Brot in der Stadt aufgegessen sei. Also blieb Jeremia im Wachthofe des Gefängnisses. (Jeremia 32.2)