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Sprüche - Kapitel 16

Gott sieht auf des Menschen Tun

1 Der Mensch setzt sich's wohl vor im Herzen; aber vom HERRN kommt, was die Zunge reden soll. 2 Einem jeglichen dünken seine Wege rein; aber der HERR wägt die Geister. (Sprüche 21.2)
3 Befiehl dem HERRN deine Werke, so werden deine Anschläge fortgehen. (Psalm 37.5)
4 Der HERR macht alles zu bestimmtem Ziel, auch den Gottlosen für den bösen Tag.
5 Ein stolzes Herz ist dem HERRN ein Greuel und wird nicht ungestraft bleiben, wenn sie gleich alle aneinander hängen. (Sprüche 11.21)
6 Durch Güte und Treue wird Missetat versöhnt, und durch die Furcht des HERRN meidet man das Böse.
7 Wenn jemands Wege dem HERRN wohl gefallen, so macht er auch seine Feinde mit ihm zufrieden. (1. Mose 31.24) (1. Mose 33.4)
8 Es ist besser ein wenig mit Gerechtigkeit denn viel Einkommen mit Unrecht. (Sprüche 15.16)
9 Des Menschen Herz erdenkt sich seinen Weg; aber der HERR allein gibt, daß er fortgehe. (Sprüche 19.21)
10 Weissagung ist in dem Munde des Königs; sein Mund fehlt nicht im Gericht.
11 Rechte Waage und Gewicht ist vom HERRN; und alle Pfunde im Sack sind seine Werke. (Sprüche 11.1)
12 Den Königen ist Unrecht tun ein Greuel; denn durch Gerechtigkeit wird der Thron befestigt. (Sprüche 20.28) (Sprüche 25.5) (Sprüche 29.14)
13 Recht raten gefällt den Königen; und wer aufrichtig redet, wird geliebt.
14 Des Königs Grimm ist ein Bote des Todes; aber ein weiser Mann wird ihn versöhnen. (Sprüche 20.2)
15 Wenn des Königs Angesicht freundlich ist, das ist Leben, und seine Gnade ist wie ein Spätregen. (Sprüche 19.12)
16 Nimm an die Weisheit, denn sie ist besser als Gold; und Verstand haben ist edler als Silber. (Sprüche 3.14) (Sprüche 8.10-11) (Sprüche 8.19)
17 Der Frommen Weg meidet das Arge; und wer seinen Weg bewahrt, der erhält sein Leben.
18 Wer zu Grunde gehen soll, der wird zuvor stolz; und Hochmut kommt vor dem Fall. (Sprüche 18.12)
19 Es ist besser niedrigen Gemüts sein mit den Elenden, denn Raub austeilen mit den Hoffärtigen.
20 Wer eine Sache klüglich führt, der findet Glück; und wohl dem, der sich auf den HERRN verläßt!
21 Ein Verständiger wird gerühmt für einen weisen Mann, und liebliche Reden lehren wohl.
22 Klugheit ist wie ein Brunnen des Lebens dem, der sie hat; aber die Zucht der Narren ist Narrheit. (Sprüche 13.14) (Sprüche 14.27)
23 Ein weises Herz redet klug und lehrt wohl.
24 Die Reden des Freundlichen sind Honigseim, trösten die Seele und erfrischen die Gebeine. (Sprüche 12.25)
25 Manchem gefällt ein Weg wohl; aber zuletzt bringt er ihn zum Tode. (Sprüche 14.12)
26 Mancher kommt zu großem Unglück durch sein eigen Maul. (Sprüche 18.7)
27 Ein loser Mensch gräbt nach Unglück, und in seinem Maul brennt Feuer.
28 Ein verkehrter Mensch richtet Hader an, und ein Verleumder macht Freunde uneins. (Sprüche 6.14) (Sprüche 6.19)
29 Ein Frevler lockt seinen Nächsten und führt ihn auf keinen guten Weg. (Sprüche 1.10-14)
30 Wer mit den Augen winkt, denkt nichts Gutes; und wer mit den Lippen andeutet, vollbringt Böses. (Sprüche 6.13)
31 Graue Haare sind eine Krone der Ehren, die auf dem Wege der Gerechtigkeit gefunden wird. (Sprüche 20.29)
32 Ein Geduldiger ist besser denn ein Starker, und der seines Mutes Herr ist, denn der Städte gewinnt. (Sprüche 14.29)
33 Das Los wird geworfen in den Schoß; aber es fällt, wie der HERR will.

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.