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Sprüche - Kapitel 15

Heil und Unheil

1 Eine linde Antwort stillt den Zorn; aber ein hartes Wort richtet Grimm an. (1. Könige 12.13) (1. Könige 12.16) (Sprüche 15.18) 2 Der Weisen Zunge macht die Lehre lieblich; der Narren Mund speit eitel Narrheit. (Sprüche 12.23)
3 Die Augen des HERRN schauen an allen Orten beide, die Bösen und die Frommen.
4 Ein heilsame Zunge ist ein Baum des Lebens; aber eine lügenhafte macht Herzeleid.
5 Der Narr lästert die Zucht seines Vaters; wer aber Strafe annimmt, der wird klug werden. (Sprüche 13.1) (Sprüche 15.32)
6 In des Gerechten Haus ist Guts genug; aber in dem Einkommen des Gottlosen ist Verderben.
7 Der Weisen Mund streut guten Rat; aber der Narren Herz ist nicht richtig.
8 Der Gottlosen Opfer ist dem HERRN ein Greuel; aber das Gebet der Frommen ist ihm angenehm. (1. Mose 4.4-5) (Jesaja 1.11) (Jesaja 1.15) (Sprüche 15.29) (Sprüche 21.27) (Sprüche 28.9) (Lukas 18.9)
9 Der Gottlosen Weg ist dem HERRN ein Greuel; wer aber der Gerechtigkeit nachjagt, den liebt er. (Sprüche 11.20)
10 Den Weg verlassen bringt böse Züchtigung, und wer Strafe haßt, der muß sterben. (Sprüche 10.17) (Sprüche 29.1)
11 Hölle und Abgrund ist vor dem HERRN; wie viel mehr der Menschen Herzen! (Hiob 26.6) (Psalm 139.8) (Jeremia 17.10)
12 Der Spötter liebt den nicht, der ihn straft, und geht nicht zu den Weisen. (Sprüche 9.8) (Sprüche 13.1)
13 Ein fröhlich Herz macht ein fröhlich Angesicht; aber wenn das Herz bekümmert ist, so fällt auch der Mut. (Sprüche 15.15)
14 Ein kluges Herz handelt bedächtig; aber der Narren Mund geht mit Torheit um.
15 Ein Betrübter hat nimmer einen guten Tag; aber ein guter Mut ist ein täglich Wohlleben. (Sprüche 15.13) (Sprüche 17.22)
16 Es ist besser ein wenig mit der Furcht des HERRN denn großer Schatz, darin Unruhe ist. (Psalm 37.16) (Sprüche 16.8) (Sprüche 17.1)
17 Es ist besser ein Gericht Kraut mit Liebe, denn ein gemästeter Ochse mit Haß.
18 Ein zorniger Mann richtet Hader an; ein Geduldiger aber stillt den Zank. (Sprüche 15.1) (Sprüche 26.21) (Sprüche 29.22)
19 Der Weg des Faulen ist dornig; aber der Weg des Frommen ist wohl gebahnt. (Sprüche 24.30-31)
20 Ein weiser Sohn erfreut den Vater, und ein törichter Mensch ist seiner Mutter Schande. (Sprüche 10.1)
21 Dem Toren ist die Torheit eine Freude; aber ein verständiger Mann bleibt auf dem rechten Wege.
22 Die Anschläge werden zunichte, wo nicht Rat ist; wo aber viel Ratgeber sind, bestehen sie. (Sprüche 11.14)
23 Es ist einem Manne eine Freude, wenn er richtig antwortet; und ein Wort zu seiner Zeit ist sehr lieblich.
24 Der Weg des Lebens geht überwärts für den Klugen, auf daß er meide die Hölle unterwärts.
25 Der HERR wird das Haus des Hoffärtigen zerbrechen und die Grenze der Witwe bestätigen.
26 Die Anschläge des Argen sind dem HERRN ein Greuel; aber freundlich reden die Reinen.
27 Der Geizige verstört sein eigen Haus; wer aber Geschenke haßt, der wird leben. (Psalm 15.5)
28 Das Herz des Gerechten ersinnt, was zu antworten ist; aber der Mund der Gottlosen schäumt Böses.
29 Der HERR ist fern von den Gottlosen; aber der Gerechten Gebet erhört er. (Sprüche 15.8) (Johannes 9.31)
30 Freundlicher Anblick erfreut das Herz; eine gute Botschaft labt das Gebein. (Sprüche 25.25)
31 Das Ohr, das da hört die Strafe des Lebens, wird unter den Weisen wohnen.
32 Wer sich nicht ziehen läßt, der macht sich selbst zunichte; wer aber auf Strafe hört, der wird klug. (Sprüche 15.5)
33 Die Furcht des HERRN ist Zucht und Weisheit; und ehe man zu Ehren kommt, muß man zuvor leiden. (Sprüche 1.7) (Sprüche 18.12)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.