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Sprüche - Kapitel 15

Heil und Unheil

1 Eine linde Antwort stillt den Zorn; aber ein hartes Wort richtet Grimm an. (1. Könige 12.13) (1. Könige 12.16) (Sprüche 15.18) 2 Der Weisen Zunge macht die Lehre lieblich; der Narren Mund speit eitel Narrheit. (Sprüche 12.23)
3 Die Augen des HERRN schauen an allen Orten beide, die Bösen und die Frommen.
4 Ein heilsame Zunge ist ein Baum des Lebens; aber eine lügenhafte macht Herzeleid.
5 Der Narr lästert die Zucht seines Vaters; wer aber Strafe annimmt, der wird klug werden. (Sprüche 13.1) (Sprüche 15.32)
6 In des Gerechten Haus ist Guts genug; aber in dem Einkommen des Gottlosen ist Verderben.
7 Der Weisen Mund streut guten Rat; aber der Narren Herz ist nicht richtig.
8 Der Gottlosen Opfer ist dem HERRN ein Greuel; aber das Gebet der Frommen ist ihm angenehm. (1. Mose 4.4-5) (Jesaja 1.11) (Jesaja 1.15) (Sprüche 15.29) (Sprüche 21.27) (Sprüche 28.9) (Lukas 18.9)
9 Der Gottlosen Weg ist dem HERRN ein Greuel; wer aber der Gerechtigkeit nachjagt, den liebt er. (Sprüche 11.20)
10 Den Weg verlassen bringt böse Züchtigung, und wer Strafe haßt, der muß sterben. (Sprüche 10.17) (Sprüche 29.1)
11 Hölle und Abgrund ist vor dem HERRN; wie viel mehr der Menschen Herzen! (Hiob 26.6) (Psalm 139.8) (Jeremia 17.10)
12 Der Spötter liebt den nicht, der ihn straft, und geht nicht zu den Weisen. (Sprüche 9.8) (Sprüche 13.1)
13 Ein fröhlich Herz macht ein fröhlich Angesicht; aber wenn das Herz bekümmert ist, so fällt auch der Mut. (Sprüche 15.15)
14 Ein kluges Herz handelt bedächtig; aber der Narren Mund geht mit Torheit um.
15 Ein Betrübter hat nimmer einen guten Tag; aber ein guter Mut ist ein täglich Wohlleben. (Sprüche 15.13) (Sprüche 17.22)
16 Es ist besser ein wenig mit der Furcht des HERRN denn großer Schatz, darin Unruhe ist. (Psalm 37.16) (Sprüche 16.8) (Sprüche 17.1)
17 Es ist besser ein Gericht Kraut mit Liebe, denn ein gemästeter Ochse mit Haß.
18 Ein zorniger Mann richtet Hader an; ein Geduldiger aber stillt den Zank. (Sprüche 15.1) (Sprüche 26.21) (Sprüche 29.22)
19 Der Weg des Faulen ist dornig; aber der Weg des Frommen ist wohl gebahnt. (Sprüche 24.30-31)
20 Ein weiser Sohn erfreut den Vater, und ein törichter Mensch ist seiner Mutter Schande. (Sprüche 10.1)
21 Dem Toren ist die Torheit eine Freude; aber ein verständiger Mann bleibt auf dem rechten Wege.
22 Die Anschläge werden zunichte, wo nicht Rat ist; wo aber viel Ratgeber sind, bestehen sie. (Sprüche 11.14)
23 Es ist einem Manne eine Freude, wenn er richtig antwortet; und ein Wort zu seiner Zeit ist sehr lieblich.
24 Der Weg des Lebens geht überwärts für den Klugen, auf daß er meide die Hölle unterwärts.
25 Der HERR wird das Haus des Hoffärtigen zerbrechen und die Grenze der Witwe bestätigen.
26 Die Anschläge des Argen sind dem HERRN ein Greuel; aber freundlich reden die Reinen.
27 Der Geizige verstört sein eigen Haus; wer aber Geschenke haßt, der wird leben. (Psalm 15.5)
28 Das Herz des Gerechten ersinnt, was zu antworten ist; aber der Mund der Gottlosen schäumt Böses.
29 Der HERR ist fern von den Gottlosen; aber der Gerechten Gebet erhört er. (Sprüche 15.8) (Johannes 9.31)
30 Freundlicher Anblick erfreut das Herz; eine gute Botschaft labt das Gebein. (Sprüche 25.25)
31 Das Ohr, das da hört die Strafe des Lebens, wird unter den Weisen wohnen.
32 Wer sich nicht ziehen läßt, der macht sich selbst zunichte; wer aber auf Strafe hört, der wird klug. (Sprüche 15.5)
33 Die Furcht des HERRN ist Zucht und Weisheit; und ehe man zu Ehren kommt, muß man zuvor leiden. (Sprüche 1.7) (Sprüche 18.12)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.