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Sprüche - Kapitel 14

Weisheit im menschlichen Leben

1 Durch weise Weiber wird das Haus erbaut; eine Närrin aber zerbricht's mit ihrem Tun. 2 Wer den HERRN fürchtet, der wandelt auf rechter Bahn; wer ihn aber verachtet, der geht auf Abwegen.
3 Narren reden tyrannisch; aber die Weisen bewahren ihren Mund.
4 Wo nicht Ochsen sind, da ist die Krippe rein; aber wo der Ochse geschäftig ist, da ist viel Einkommen.
5 Ein treuer Zeuge lügt nicht; aber ein Falscher Zeuge redet frech Lügen.
6 Der Spötter sucht Weisheit, und findet sie nicht; aber dem Verständigen ist die Erkenntnis leicht.
7 Gehe von dem Narren; denn du lernst nichts von ihm.
8 Das ist des Klugen Weisheit, daß er auf seinen Weg merkt; aber der Narren Torheit ist eitel Trug.
9 Die Narren treiben das Gespött mit der Sünde; aber die Frommen haben Lust an den Frommen.
10 Das Herz kennt sein eigen Leid, und in seine Freude kann sich kein Fremder mengen.
11 Das Haus der Gottlosen wird vertilgt; aber die Hütte der Frommen wird grünen. (Hiob 18.14) (Sprüche 12.7)
12 Es gefällt manchem ein Weg wohl; aber endlich bringt er ihn zum Tode.
13 Auch beim Lachen kann das Herz trauern, und nach der Freude kommt Leid.
14 Einem losen Menschen wird's gehen wie er handelt; aber ein Frommer wird über ihn sein.
15 Ein Unverständiger glaubt alles; aber ein Kluger merkt auf seinen Gang.
16 Ein Weiser fürchtet sich und meidet das Arge; ein Narr aber fährt trotzig hindurch.
17 Ein Ungeduldiger handelt töricht; aber ein Bedächtiger haßt es.
18 Die Unverständigen erben Narrheit; aber es ist der Klugen Krone, vorsichtig handeln. (Epheser 5.15)
19 Die Bösen müssen sich bücken vor dem Guten und die Gottlosen in den Toren des Gerechten.
20 Einen Armen hassen auch seine Nächsten; aber die Reichen haben viele Freunde. (Sprüche 19.4) (Sprüche 19.7)
21 Der Sünder verachtet seinen Nächsten; aber wohl dem, der sich der Elenden erbarmt! (Psalm 41.2)
22 Die mit bösen Ränken umgehen, werden fehlgehen; die aber Gutes denken, denen wird Treue und Güte widerfahren.
23 Wo man arbeitet, da ist genug; wo man aber mit Worten umgeht, da ist Mangel. (Sprüche 10.4)
24 Den Weisen ist ihr Reichtum eine Krone; aber die Torheit der Narren bleibt Torheit.
25 Ein treuer Zeuge errettet das Leben; aber ein falscher Zeuge betrügt. (Sprüche 12.17)
26 Wer den HERRN fürchtet, der hat eine sichere Festung, und seine Kinder werden auch beschirmt. (Sprüche 18.10)
27 Die Furcht des HERRN ist eine Quelle des Lebens, daß man meide die Stricke des Todes. (Sprüche 13.14)
28 Wo ein König viel Volks hat, das ist seine Herrlichkeit; wo aber wenig Volks ist, das macht einen Herrn blöde.
29 Wer geduldig ist, der ist weise; wer aber ungeduldig ist, der offenbart seine Torheit. (Sprüche 16.32) (Sprüche 19.11)
30 Ein gütiges Herz ist des Leibes Leben; aber Neid ist Eiter in den Gebeinen. (Sprüche 12.4)
31 Wer dem Geringen Gewalt tut, der lästert desselben Schöpfer; aber wer sich des Armen erbarmt, der ehrt Gott. (Sprüche 17.5) (Sprüche 19.17)
32 Der Gottlose besteht nicht in seinem Unglück; aber der Gerechte ist auch in seinem Tod getrost.
33 Im Herzen des Verständigen ruht Weisheit, und wird offenbar unter den Narren.
34 Gerechtigkeit erhöhet ein Volk; aber die Sünde ist der Leute Verderben.
35 Ein kluger Knecht gefällt dem König wohl; aber einem schändlichen Knecht ist er feind. (1. Mose 41.38)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.