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Sprüche - Kapitel 11

Glück des Frommen, Unglück des Bösen

1 Falsche Waage ist dem HERRN ein Greuel; aber völliges Gewicht ist sein Wohlgefallen. 1, 2, 3 2 Wo Stolz ist, da ist auch Schmach; aber Weisheit ist bei den Demütigen. 4, 5 
3 Unschuld wird die Frommen leiten; aber die Bosheit wird die Verächter verstören. 6 
4 Gut hilft nicht am Tage des Zorns; aber Gerechtigkeit errettet vom Tod. 7 
5 Die Gerechtigkeit des Frommen macht seinen Weg eben; aber der Gottlose wird fallen durch sein gottloses Wesen.
6 Die Gerechtigkeit der Frommen wird sie erretten; aber die Verächter werden gefangen in ihrer Bosheit.
7 Wenn der gottlose Mensch stirbt, ist seine Hoffnung verloren und das Harren des Ungerechten wird zunichte. 8 
8 Der Gerechte wird aus seiner Not erlöst, und der Gottlose kommt an seine Statt. 9, 10 
9 Durch den Mund des Heuchlers wird sein Nächster verderbt; aber die Gerechten merken's und werden erlöst.
10 Eine Stadt freut sich, wenn's den Gerechten wohl geht; und wenn die Gottlosen umkommen, wird man froh.
11 Durch den Segen der Frommen wird eine Stadt erhoben; aber durch den Mund der Gottlosen wird sie zerbrochen. 11, 12 
12 Wer seinen Nächsten schändet, ist ein Narr; aber ein verständiger Mann schweigt still.
13 Ein Verleumder verrät, was er heimlich weiß; aber wer eines getreuen Herzens ist, verbirgt es.
14 Wo nicht Rat ist, da geht das Volk unter; wo aber viel Ratgeber sind, da geht es wohl zu.
15 Wer für einen andern Bürge wird, der wird Schaden haben; wer aber sich vor Geloben hütet, ist sicher. 13 
16 Ein holdselig Weib erlangt Ehre; aber die Tyrannen erlangen Reichtum.
17 Ein barmherziger Mann tut sich selber Gutes; aber ein unbarmherziger betrübt auch sein eigen Fleisch.
18 Der Gottlosen Arbeit wird fehlschlagen; aber wer Gerechtigkeit sät, das ist gewisses Gut.
19 Gerechtigkeit fördert zum Leben; aber dem Übel nachjagen fördert zum Tod. 14 
20 Der HERR hat Greuel an den verkehrten Herzen, und Wohlgefallen an den Frommen.
21 Den Bösen hilft nichts, wenn sie auch alle Hände zusammentäten; aber der Gerechten Same wird errettet werden.
22 Ein schönes Weib ohne Zucht ist wie eine Sau mit einem goldenen Haarband. 15 
23 Der Gerechten Wunsch muß doch wohl geraten, und der Gottlosen Hoffen wird Unglück. 16 
24 Einer teilt aus und hat immer mehr; ein anderer kargt, da er nicht soll, und wird doch ärmer.
25 Die Seele, die da reichlich segnet, wird gelabt; wer reichlich tränkt, der wird auch getränkt werden. 17 
26 Wer Korn innehält, dem fluchen die Leute; aber Segen kommt über den, der es verkauft.
27 Wer da Gutes sucht, dem widerfährt Gutes; wer aber nach Unglück ringt, dem wird's begegnen.
28 Wer sich auf seinen Reichtum verläßt, der wird untergehen; aber die Gerechten werden grünen wie ein Blatt. 18 
29 Wer sein eigen Haus betrübt, der wird Wind zum Erbteil haben; und ein Narr muß ein Knecht des Weisen sein.
30 Die Frucht des Gerechten ist ein Baum des Lebens, und ein Weiser gewinnt die Herzen. 19, 20 
31 So der Gerechte auf Erden leiden muß, wie viel mehr der Gottlose und der Sünder! 21 

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 22 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! 23 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. 24 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. 25 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. 26 

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

Querverweise

1 3. Mose 19.35: Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht mit der Elle, mit Gewicht, mit Maß.

2 Sprüche 16.11: Rechte Waage und Gewicht ist vom HERRN; und alle Pfunde im Sack sind seine Werke.

3 Sprüche 20.10: Mancherlei Gewicht und Maß ist beides Greuel dem HERRN.

4 Sprüche 16.18: Wer zu Grunde gehen soll, der wird zuvor stolz; und Hochmut kommt vor dem Fall.

5 Sprüche 18.12: Wenn einer zu Grunde gehen soll, wird sein Herz zuvor stolz; und ehe man zu Ehren kommt, muß man zuvor leiden.

6 Psalm 52.7: Darum wird dich Gott auch ganz und gar zerstören und zerschlagen und aus deiner Hütte reißen und aus dem Lande der Lebendigen ausrotten. (Sela.)

7 Sprüche 10.2: Unrecht Gut hilft nicht; aber Gerechtigkeit errettet vor dem Tode.

8 Sprüche 10.28: Das Warten der Gerechten wird Freude werden; aber der Gottlosen Hoffnung wird verloren sein.

9 Jesaja 43.3: Denn ich bin der HERR, dein Gott, der Heilige in Israel, dein Heiland. Ich habe Ägypten für dich als Lösegeld gegeben, Mohren und Seba an deine Statt.

10 Sprüche 21.18: Der Gottlose muß für den Gerechten gegeben werden und der Verächter für die Frommen.

11 Sprüche 28.12: Wenn die Gerechten Oberhand haben, so geht's sehr fein zu; wenn aber Gottlose aufkommen, wendet sich's unter den Leuten.

12 Sprüche 29.2: Wenn der Gerechten viel sind, freut sich das Volk; wenn aber der Gottlose herrscht, seufzt das Volk.

13 Sprüche 6.1-2: Mein Kind, wirst du Bürge für deinen Nächsten und hast deine Hand bei einem Fremden verhaftet,

14 Sprüche 19.23: Die Furcht des HERRN fördert zum Leben, und wird satt bleiben, daß kein Übel sie heimsuchen wird.

15 Sprüche 31.30: Lieblich und schön sein ist nichts; ein Weib, das den HERRN fürchtet, soll man loben.

16 Sprüche 11.7: Wenn der gottlose Mensch stirbt, ist seine Hoffnung verloren und das Harren des Ungerechten wird zunichte.

17 Sprüche 19.17: Wer sich des Armen erbarmt, der leihet dem HERRN; der wird ihm wieder Gutes vergelten.

18 Psalm 52.9-10: "Siehe, das ist der Mann, der Gott nicht für seinen Trost hielt, sondern verließ sich auf seinen großen Reichtum und war mächtig, Schaden zu tun."

19 Sprüche 3.18: Sie ist ein Baum des Lebens allen, die sie ergreifen; und selig sind, die sie halten.

20 Sprüche 15.4: Ein heilsame Zunge ist ein Baum des Lebens; aber eine lügenhafte macht Herzeleid.

21 1. Petrus 4.17-18: Denn es ist Zeit, daß anfange das Gericht an dem Hause Gottes. So aber zuerst an uns, was will's für ein Ende werden mit denen, die dem Evangelium nicht glauben?

22 5. Mose 24.8: Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun.

23 3. Mose 14.37: Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist,

24 3. Mose 13.28: Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals.

25 3. Mose 13.23: Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.

26 4. Mose 5.3: Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne.