zurückEinzelansichtvor

Sacharja - Kapitel 9

Läuterung der heidnischen Nachbarn Judas

1 Dies ist die Last, davon der HERR redet über das Land Hadrach und die sich niederläßt auf Damaskus (denn der HERR schaut auf die Menschen und auf alle Stämme Israels); (Jesaja 17.1) 2 dazu über Hamath, die daran grenzt; über Tyrus und Sidon auch, die sehr weise sind. (Jesaja 23.1) (Jeremia 47.4) (Hesekiel 26.1) 3 Denn Tyrus baute sich eine Feste und sammelte Silber wie Sand und Gold wie Kot auf der Gasse. 4 Aber siehe, der HERR wird sie verderben und wird ihre Macht, die sie auf dem Meer hat, schlagen, und sie wird mit Feuer verbrannt werden. 5 Wenn das Askalon sehen wird, wird sie erschrecken, und Gaza wird sehr Angst werden, dazu Ekron; denn ihre Zuversicht wird zu Schanden, und es wird aus sein mit dem König zu Gaza, und zu Askalon wird man nicht wohnen. (Jeremia 47.1)
6 Zu Asdod werden Fremde wohnen; und ich will der Philister Pracht ausrotten. 7 Und ich will ihr Blut von ihrem Munde tun und ihre Greuel von ihren Zähnen, daß sie auch sollen unserm Gott übrigbleiben, daß sie werden wie Fürsten in Juda und Ekron wie die Jebusiter. 8 Und ich will selbst um mein Haus das Lager sein wider das Kriegsvolk, daß es nicht dürfe hin und her ziehen, daß nicht mehr über sie fahre der Treiber; denn ich habe es nun angesehen mit meinen Augen. (Sacharja 2.9)

Verheißung des messianischen Friedensreiches

9 Aber du, Tochter Zion, freue dich sehr, und du, Tochter Jerusalem, jauchze! Siehe, dein König kommt zu dir, ein Gerechter und ein Helfer, arm, und reitet auf einem Esel und auf einem jungen Füllen der Eselin. (Zephanja 3.14) (Matthäus 21.5)
10 Denn ich will die Wagen abtun von Ephraim und die Rosse von Jerusalem, und der Streitbogen soll zerbrochen werden; denn er wird Frieden lehren unter den Heiden; und seine Herrschaft wird sein von einem Meer bis ans andere und vom Strom bis an der Welt Ende. (Micha 5.9)

Die Heimkehr der Gefangenen

11 Auch lasse ich durchs Blut deines Bundes los deine Gefangenen aus der Grube, darin kein Wasser ist. (2. Mose 24.8)
12 So kehrt euch nun zu der Festung, ihr, die ihr auf Hoffnung gefangen liegt; denn auch heute verkündige ich, daß ich dir Zwiefältiges vergelten will. (Jesaja 61.7) 13 Denn ich habe mir Juda gespannt zum Bogen und Ephraim gerüstet und will deine Kinder, Zion, erwecken über deine Kinder, Griechenland, und will dich machen zu einem Schwert der Riesen. (Daniel 8.21-22)
14 Und der HERR wird über ihnen erscheinen, und seine Pfeile werden ausfahren wie der Blitz; und der Herr, HERR wird die Posaune blasen und wird einhertreten wie die Wetter vom Mittag. 15 Der HERR Zebaoth wird sie schützen, daß sie um sich fressen und unter sich treten die Schleudersteine, daß sie trinken und lärmen wie vom Wein und voll werden wie das Becken und wie die Ecken des Altars. 16 Und der HERR, ihr Gott, wird ihnen zu der Zeit helfen als der Herde seines Volks; denn wie edle Steine werden sie in seinem Lande glänzen. 17 Denn was haben sie doch Gutes, und was haben sie doch Schönes! Korn macht Jünglinge und Most macht Jungfrauen blühen.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.