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Sacharja - Kapitel 7

Am bloßen Fasten hat Gott kein Gefallen

1 Und es geschah im vierten Jahr des Königs Darius, daß des HERRN Wort geschah zu Sacharja am vierten Tage des neunten Monats, welcher heißt Chislev, 2 da die zu Beth-El, nämlich Sarezer und Regem-Melech samt ihren Leuten, sandten, zu bitten vor dem HERRN, 3 und ließen sagen den Priestern, die da waren um das Haus des HERRN Zebaoth, und den Propheten: Muß ich auch noch weinen im fünften Monat und mich enthalten, wie ich solches getan habe nun so viele Jahre? (Jeremia 52.12) (Sacharja 8.19) 4 Und des HERRN Zebaoth Wort geschah zu mir und sprach: 5 Sage allem Volk im Lande und den Priestern und sprich: Da ihr fastetet und Leid truget im fünften Monat und siebenten Monat diese siebzig Jahre lang, habt ihr mir so gefastet? (Jesaja 58.5) (Sacharja 8.19) 6 Oder da ihr aßet und tranket, habt ihr nicht für euch selbst gegessen und getrunken?

Gottes Gericht über die Unbrüderlichkeit

7 Ist's nicht das, was der HERR predigen ließ durch die vorigen Propheten, da Jerusalem bewohnt war und hatte die Fülle samt ihren Städten umher und Leute wohnen gegen Mittag und in den Gründen?
8 Und des HERRN Wort geschah zu Sacharja und sprach:
9 Also sprach der HERR Zebaoth: Richtet recht, und ein jeglicher beweise an seinem Bruder Güte und Barmherzigkeit; (Micha 6.8) 10 und tut nicht unrecht den Witwen, Fremdlingen und Armen; und denke keiner wider seinen Bruder etwas Arges in seinem Herzen! (2. Mose 22.20-21) 11 Aber sie wollten nicht aufmerken und kehrten mir den Rücken zu und verstockten ihre Ohren, daß sie nicht hörten,
12 und machten ihre Herzen wie ein Demant, daß sie nicht hörten das Gesetz und die Worte, welche der HERR Zebaoth sandte in seinem Geiste durch die vorigen Propheten. Daher so großer Zorn vom HERRN Zebaoth gekommen ist; (Jesaja 48.4) 13 und es ist also ergangen; gleichwie gepredigt ward, und sie nicht hörten, so wollte ich auch nicht hören, da sie riefen, spricht der HERR Zebaoth. 14 Also habe ich sie zerstreut unter alle Heiden, die sie nicht kannten, und ist das Land hinter ihnen wüst geblieben, daß niemand darin wandelt noch wohnt, und ist das edle Land zur Wüstung gemacht.

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.