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Sacharja - Kapitel 5

Die sechste Vision: die fliegende Schriftrolle

1 Und ich hob meine Augen abermals auf und sah, und siehe, da war ein fliegender Brief. 2 Und er sprach zu mir: Was siehst du? Ich aber sprach: Ich sehe einen fliegenden Brief, der ist zwanzig ellen lang und zehn Ellen breit. 3 Und er sprach zu mir: das ist der Fluch, welcher ausgeht über das ganze Land; denn alle Diebe werden nach diesem Briefe ausgefegt, und alle Meineidigen werden nach diesem Briefe ausgefegt. 4 Ich will ihn ausgehen lassen, spricht der HERR Zebaoth, daß er soll kommen über das Haus des Diebes und über das Haus derer, die bei meinem Namen fälschlich schwören; er soll bleiben in ihrem Hause und soll's verzehren samt seinem Holz und Steinen.

Die siebente Vision: die Frau in der Tonne

5 Und der Engel, der mit mir redete, ging heraus und sprach zu mir: Hebe deine Augen auf und siehe! Was geht da heraus?
6 Und ich sprach: Was ist's? Er aber sprach: Ein Epha geht heraus, und sprach: Das ist ihre Gestalt im ganzen Lande. (Micha 6.10) 7 Und siehe, es hob sich ein Zentner Blei; und da war ein Weib, das saß im Epha. 8 Er aber sprach: Das ist die Gottlosigkeit. Und er warf sie in das Epha und warf den Klumpen Blei oben aufs Loch. 9 Und ich hob meine Augen auf und sah, und siehe, zwei Weiber gingen heraus und hatten Flügel, die der Wind trieb, es waren aber Flügel wie Storchflügel; und sie führten das Epha zwischen Erde und Himmel.
10 Und ich sprach zu dem Engel, der mit mir redete: Wo führen die das Epha hin? 11 Er aber sprach zu mir: Daß ihm ein Haus gebaut werde im Lande Sinear und bereitet und es daselbst gesetzt werde auf seinen Boden. (1. Mose 11.2)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)