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Sacharja - Kapitel 3

Die vierte Vision: der Hohepriester Jeschua

1 Und mir ward gezeigt der Hohepriester Josua, stehend vor dem Engel des HERRN; und der Satan stand zu seiner Rechten, daß er ihm widerstünde. (Hiob 1.9) (Haggai 1.1) (Offenbarung 12.10) 2 Und der HERR sprach zu dem Satan: Der HERR schelte dich du Satan! ja, der HERR schelte dich, der Jerusalem erwählt hat! Ist dieser nicht ein Brand, der aus dem Feuer errettet ist? (Amos 4.11) (Judas 1.9) 3 Und Josua hatte unreine Kleider an und stand vor dem Engel,
4 welcher antwortete und sprach zu denen, die vor ihm standen: Tut die unreinen Kleider von ihm! Und er sprach zu ihm: Siehe, ich habe deine Sünde von dir genommen und habe dich mit Feierkleidern angezogen. (Jesaja 6.7) (Jesaja 61.3) 5 Und er sprach: Setzt einen reinen Hut auf sein Haupt! Und sie setzten einen reinen Hut auf sein Haupt und zogen ihm Kleider an, und der Engel des HERRN stand da. (2. Mose 28.39) 6 Und der Engel des HERRN bezeugte Josua und sprach:
7 So spricht der HERR Zebaoth: Wirst du in meinen Wegen wandeln und meines Dienstes warten, so sollst du regieren mein Haus und meine Höfe bewahren; und ich will dir geben von diesen, die hier stehen, daß sie dich geleiten sollen. (Psalm 91.11) 8 Höre zu, Josua, du Hoherpriester, du und deine Freunde, die vor dir sitzen; denn sie sind miteinander ein Wahrzeichen. Denn siehe, ich will meinen Knecht Zemach kommen lassen. (Jesaja 8.18) (Jeremia 23.5) (Jeremia 33.15) (Sacharja 2.12)
9 Denn siehe, auf dem einen Stein, den ich vor Josua gelegt habe, sollen sieben Augen sein. Siehe, ich will ihn aushauen, spricht der HERR Zebaoth, und will die Sünde des Landes wegnehmen auf einen Tag. (Sacharja 4.10) (Offenbarung 5.6)
10 Zu derselben Zeit, spricht der HERR Zebaoth, wird einer den andern laden unter den Weinstock und unter den Feigenbaum. (1. Könige 5.5) (Micha 4.4)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)