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Sacharja - Kapitel 14

Jerusalem und die Völkerwelt am Tage des HERRN

1 Siehe, es kommt dem HERRN die Zeit, daß man deinen Raub austeilen wird in dir. (Jesaja 39.6) 2 Denn ich werde alle Heiden wider Jerusalem sammeln zum Streit. Und die Stadt wird gewonnen, die Häuser geplündert und die Weiber geschändet werden; und die Hälfte der Stadt wird gefangen weggeführt werden, und das übrige Volk wird nicht aus der Stadt ausgerottet werden. (Sacharja 12.3) 3 Aber der HERR wird ausziehen und streiten wider diese Heiden, gleichwie er zu streiten pflegt zur Zeit des Streites. (Offenbarung 19.19)
4 Und seine Füße werden stehen zu der Zeit auf dem Ölberge, der vor Jerusalem liegt gegen Morgen. Und der Ölberg wird sich mitten entzwei spalten, vom Aufgang bis zum Niedergang, sehr weit voneinander, daß sich eine Hälfte des Berges gegen Mitternacht und die andere gegen Mittag geben wird. 5 Und ihr werdet fliehen in solchem Tal zwischen meinen Bergen, denn das Tal zwischen den Bergen wird nahe heranreichen an Azel, und werdet fliehen, wie ihr vorzeiten flohet vor dem Erdbeben zur Zeit Usias, des Königs Juda's. Da wird dann kommen der HERR, mein Gott, und alle Heiligen mit dir. (Amos 1.1) 6 Zu der Zeit wird kein Licht sein, sondern Kälte und Frost. 7 Und wird ein Tag sein, der dem HERRN bekannt ist, weder Tag noch Nacht; und um den Abend wird es licht sein. (Markus 13.32) 8 Zu der Zeit werden lebendige Wasser aus Jerusalem fließen, die Hälfte zum Meer gegen Morgen und die andere Hälfte zum Meer gegen Abend; und es wird währen des Sommers und des Winters. (Hesekiel 47.1)
9 Und der HERR wird König sein über alle Lande. Zu der Zeit wird der HERR nur einer sein und sein Name nur einer. (Psalm 97.1) (Offenbarung 11.15) 10 Und man wird gehen im ganzen Lande umher wie auf einem Gefilde, von Geba nach Rimmon zu, gegen Mittag von Jerusalem. Und sie wird erhaben sein und wird bleiben an ihrem Ort, vom Tor Benjamin bis an den Ort des ersten Tores, bis an das Ecktor, und vom Turm Hananeel bis an des Königs Kelter. (Jeremia 31.38) 11 Und man wird darin wohnen, und wird kein Bann mehr sein; denn Jerusalem wird ganz sicher wohnen. (Jeremia 33.16) (Offenbarung 22.3) 12 Und das wird die Plage sein, womit der HERR plagen wird alle Völker, so wider Jerusalem gestritten haben; ihr Fleisch wird verwesen, dieweil sie noch auf ihren Füßen stehen, und ihre Augen werden in den Löchern verwesen und ihre Zunge im Munde verwesen.
13 Zu der Zeit wird der HERR ein großes Getümmel unter ihnen anrichten, daß einer wird den andern bei der Hand fassen und seine Hand wider des andern Hand erheben. 14 Denn auch Juda wird wider Jerusalem streiten, und es werden versammelt werden die Güter aller Heiden, die umher sind, Gold, Silber, Kleider über die Maßen viel. 15 Und da wird dann diese Plage gehen über Rosse, Maultiere, Kamele, Esel und allerlei Tiere, die in demselben Heer sind, gleichwie jene geplagt sind. 16 Und alle übrigen unter allen Heiden, die wider Jerusalem zogen, werden jährlich heraufkommen, anzubeten den König, den HERRN Zebaoth, und zu halten das Laubhüttenfest. (Sacharja 14.9)
17 Welches Geschlecht aber auf Erden nicht heraufkommen wird gen Jerusalem, anzubeten den König, den HERRN Zebaoth, über die wird's nicht regnen. 18 Und wo das Geschlecht der Ägypter nicht heraufzöge und käme, so wird's über sie auch nicht regnen. Das wird die Plage sein, womit der HERR plagen wird alle Heiden, die nicht heraufkommen, zu halten das Laubhüttenfest. 19 Denn das wird eine Sünde sein der Ägypter und aller Heiden, die nicht heraufkommen, zu halten das Laubhüttenfest.

Alles wird dem HERRN heilig

20 Zu der Zeit wird auf den Schellen der Rosse stehen: Heilig dem HERRN! und werden Kessel im Hause des HERRN gleich sein wie die Becken vor dem Altar. (2. Mose 28.36)
21 Und es werden alle Kessel in Jerusalem und Juda dem HERRN Zebaoth heilig sein, also daß alle, die da opfern wollen, werden kommen und sie nehmen und darin kochen. Und wird kein Kanaaniter mehr sein im Hause des HERRN Zebaoth zu der Zeit. (Offenbarung 21.27)

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4. Mose - Kapitel 6

1 Jahwe befahl Mose, 2 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau das besondere Gelübde eines Nasiräers ablegt, um sich Jahwe zu weihen, (1. Samuel 1.11) 3 dann soll er sich von Wein und Bier enthalten. Er soll nichts trinken, was aus Wein oder Bier zubereitet wurde, auch keinen Traubensaft. Er darf weder frische noch getrocknete Weintrauben essen. (Lukas 1.15) 4 Während seiner ganzen Weihezeit darf er nichts zu sich nehmen, was vom Weinstock stammt, nicht einmal Kerne oder Schalen. 5 Während der ganzen Zeit seines Gelübdes darf er sich Haar und Bart nicht schneiden. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er sein Haupthaar frei wachsen lassen. (Richter 13.5) 6 Die ganze Zeit, für die er sich Jahwe geweiht hat, darf er sich keinem Toten nähern. 7 Nicht einmal an seinem Vater, seiner Mutter, seinem Bruder oder seiner Schwester darf er sich verunreinigen, wenn sie sterben, denn die Weihe seines Gottes ist über ihm. (3. Mose 21.11) 8 Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist der Nasiräer Jahwe geweiht. 9 Wenn nun jemand ganz plötzlich neben ihm stirbt und sein geweihtes Haupt dadurch unrein wird, dann soll er am siebten Tag, an dem er wieder rein wird, seine Haare abschneiden. (4. Mose 19.11) 10 Am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. (3. Mose 5.7) 11 Der Priester soll die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer darbringen und so Sühne für den Betroffenen erwirken, weil er sich wegen des Toten versündigt hat. Dann soll er dessen Haupt an diesem Tag wieder heiligen. 12 Der Betreffende muss sich noch einmal für die gleiche Zeit Jahwe weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen, denn die erste Zeit ist verfallen, weil seine Weihe unrein gemacht worden ist. 13 So lautet das Nasiräergesetz: Wenn die Zeit seiner Weihe um ist, soll man ihn an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 14 Dort soll er Jahwe seine Gabe übergeben: ein einjähriges männliches Lamm als Brandopfer, ein einjähriges weibliches Lamm als Sündopfer und einen Schafbock als Freudenopfer. Alle Tiere müssen ohne Fehler sein. 15 Dazu einen Korb mit ungesäuerten Broten, es sollen Lochbrote von Feinmehl sein, das vor dem Backen mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen wurden, und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer. 16 Das alles soll der Priester zu Jahwe bringen und sowohl das Sünd- als auch das Brandopfer vollziehen. 17 Den Schafbock soll er Jahwe als Freudenopfer darbringen, samt dem Korb mit den ungesäuerten Broten. Dann soll er das Speis- und Trankopfer darbringen. 18 Der Nasiräer soll am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung sein geweihtes Haar abschneiden und in das Feuer werfen, das unter dem Freudenopfer brennt. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Der Priester aber soll das gekochte Schulterstück des Schafbocks nehmen, ein ungesäuertes Lochbrot und ein Fladenbrot aus dem Korb und alles auf die Hände des Nasiräers legen, dem das Weihezeichen geschoren wurde. 20 Der Priester soll sie dann selbst in die Hand nehmen und vor Jahwe hin und her schwingen. Es ist eine heilige Gabe für den Priester, samt der geweihten Brust und der als Abgabe bestimmten Keule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde ablegt, für seine Opfergabe, die er Jahwe bringt, abgesehen von dem, was er sonst noch aufbringen kann. Seinem Gelübde gemäß soll er handeln. So entspricht es dem Gesetz seiner Weihe." 22 Jahwe befahl Mose, 23 Aaron und seinen Söhnen zu sagen: "So sollt ihr die Israeliten segnen. Sagt: (3. Mose 9.22-23) 24 Jahwe segne dich / und behüte dich! (Psalm 121.1) 25 Möge sein Angesicht über dir leuchten / und er dir gnädig sein! (Psalm 80.4) 26 Jahwe blicke dich freundlich an / und gebe dir Frieden! (Psalm 69.17-18) 27 So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, und ich werde sie segnen."