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Sacharja - Kapitel 13

Ausrottung des Götzendienstes und der falschen Propheten

1 Zu der Zeit wird das Haus David und die Bürger zu Jerusalem einen freien, offenen Born haben wider die Sünde und Unreinigkeit. (Jesaja 12.3) (Jesaja 55.1) 2 Zu der Zeit, spricht der HERR Zebaoth, will ich der Götzen Namen ausrotten aus dem Lande, daß man ihrer nicht mehr gedenken soll; dazu will ich auch die Propheten und unreinen Geister aus dem Lande treiben; (Micha 5.12)
3 daß es also gehen soll: wenn jemand weiter weissagt, sollen sein Vater und seine Mutter, die ihn gezeugt haben, zu ihm sagen: Du sollst nicht leben, denn du redest Falsches im Namen des HERRN; und werden also Vater und Mutter, die ihn gezeugt haben, ihn zerstechen, wenn er weissagt. (5. Mose 13.6) 4 Denn es soll zu der Zeit geschehen, daß die Propheten mit Schanden bestehen mit ihren Gesichten, wenn sie weissagen; und sollen nicht mehr einen härenen Mantel anziehen, damit sie betrügen; (2. Könige 1.8) 5 sondern er wird müssen sagen: Ich bin kein Prophet, sondern ein Ackermann; denn ich habe Menschen gedient von meiner Jugend auf. 6 So man aber sagen wird zu ihm: Was sind das für Wunden in deinen Händen? wird er sagen: So bin ich geschlagen im Hause derer, die mich lieben.

Der geläuterte Rest

7 Schwert, mache dich auf über meinen Hirten und über den Mann, der mir der Nächste ist! spricht der HERR Zebaoth. Schlage den Hirten, so wird die Herde sich zerstreuen, so will ich meine Hand kehren zu den Kleinen. (Matthäus 26.31)
8 Und soll geschehen im ganzen Lande, spricht der HERR, daß zwei Teile darin sollen ausgerottet werden und untergehen, und der dritte Teil soll darin übrigbleiben. (Jesaja 6.13) 9 Und ich will den dritten Teil durchs Feuer führen und läutern, wie man Silber läutert, und prüfen, wie man Gold prüft. Die werden dann meinen Namen anrufen, und ich will sie erhören. Ich will sagen: Es ist mein Volk; und sie werden sagen HERR, mein Gott! (Hosea 2.25)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.